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Die Regierung setzt zwei im Regierungsprogramm 2001-2004 formulierte Massnahmen zur Entlastung von Kleineren und Mittleren Betrieben (KMU) um. Dabei geht es einerseits um eine Analyse der bestehenden administrativen Belastungen der KMU und das Aufzeigen von Verbesserungsvorschlägen und andererseits um die Integrierung eines KMU-Tests in das Gesetzgebungsverfahren. Zum ersten Themenkomplex ist eine breitangelegte Unternehmensbefragung durchgeführt worden. Sie wird zurzeit ausgewertet. Die zweite Massnahme will im Sinne einer präventiven Handlung zusätzliche administrative Belastungen bei neuen kantonalen Erlassen verhindern. Ziel ist es, eine zweckmässige Lösung zur Früherkennung und Reduktion zukünftiger administrativer Belastungen von KMU im Kanton Graubünden zu finden. Dazu sollen neue kantonale Erlasse systematisch auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen überprüft werden. Das Hauptinstrument dieser Prüfung bildet die so genannte Regulierungsfolgenabschätzung. Zur Vorbereitung der Einführung der Regulierungsfolgenabschätzung hat das Departement des Innern und der Volkswirtschaft einen Entwurf ausgearbeitet. Die Regierung hat den Entwurf nun zur Vernehmlassung freigegeben.

Personalverordnung für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung wird durch Gesetz ersetzt
Anstelle der bestehenden Personalverordnung für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung tritt neu ein Gesetz. Die Grundlage für die Umstellung von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe bildet die revidierte Kantonsverfassung. Der entsprechende Entwurf für das Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden wurde von der Regierung zur Kenntnis genommen und zur Vernehmlassung freigegeben. Der Erlass des Personalgesetzes wurde zum Anlass genommen, auch einzelne materiell-rechtliche Anpassungen vorzunehmen oder zur Diskussion zu stellen. Namentlich sollen die Minimalstandards des Obligationenrechts (OR) in jedem Fall eingehalten werden. Zur Lückenfüllung soll neu generell und nicht lediglich punktuell auf das OR verwiesen werden. Verzichtet wird hingegen auf die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Eine solche ist eingehend diskutiert worden, dann aber aus verschiedenen Gründen nicht in das neue Gesetz aufgenommen worden. Aus der bestehenden Personalverordnung gestrichen werden soll die so genannte Bewährungsfrist, die jetzt in Art. 9 Abs. 2 verankert ist. Sie hat sich in der Praxis, auch aus der Sicht der Arbeitnehmenden, nicht bewährt. In eingeschränktem Rahmen wieder aufgenommen werden soll hingegen das Streikverbot. Das geschieht auf der Basis der Bundesverfassung, die für das Streikverbot ein formelles Gesetz verlangt.

1'350'000 Franken für den Schutz gegen Naturgefahren
Für die Durchführung des Arbeitsprogramms Naturgefahrenmanagement 2005 rechnet der Kanton Graubünden mit Kosten von 1'350'000 Franken. Rund 60 Prozent der Arbeiten werden durch den kantonalen Forstdienst geleistet. Spezielle Teilbereiche des Arbeitsvolumens werden an private Büros vergeben. Nach Abzug der zu erwartenden Bundesbeiträge und Entschädigungen an Dritte verbleiben dem Kanton Nettoaufwendungen von rund 272'000 Franken.

Dr. Stephan à Porta Stiftung
Aus dem Reinertrag des Geschäftsjahres 2004 der Dr. Stephan à Porta Stiftung soll gemäss Vorschlag der Regierung ein Beitrag von insgesamt 260'000 Franken auf folgende bündnerische Institutionen verteilt werden: Verein Cosmea, Chur, Verein Jugendwerk Rätia, Tamins, Stiftung Therapeion, Zizers, Verein Kinderbetreuung, Domat/Ems, Dachverband Jugendarbeit Graubünden, Chur, Hosang'sche Stiftung Plankis, Chur, Stiftung für wahrnehmungsbehinderte Menschen in Graubünden, Churwalden, Verein Kinderkrippe Kitz, Thusis, Verein Selbsthilfe Graubünden, Trimmis, Bündnerische Stiftung für Vorschulung und Therapie cerebral gelähmter Kinder, Chur, Fachstelle Kinderbetreuung Graubünden, Chur, Genossenschaft Bündner Hilfe für Mutter und Kind, Telefonseelsorge Ostschweiz mit Fürstentum Liechtenstein, St. Gallen, Vereinigung der Angehörigen von Schizophrenie/Psychisch-Kranken, Chur.

Aus Gemeinden und Regionen
  • St. Antönien: Die Regierung entspricht dem Subventionsgesuch für den Ausbau mehrerer Güterwege im Rahmen der 13. Etappe der Gesamtmelioration. Unter dem Vorbehalt der vom Bund in Aussicht gestellten Beitragsleistungen wird ein Kantonsbeitrag von maximal 390'960 Franken oder 36,2 Prozent der anrechenbaren Kosten zugesichert.
  • Bergün: Das Lärmsanierungsprogramm für die Albulastrasse im Bereich der Gemeinde Bergün wird von der Regierung genehmigt. Es geht um elf Häuser, an denen die bestehenden Fenster durch Schallschutzfenster ersetzt werden müssen. Die Bauarbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege, da Bergün im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Dorf von nationaler Bedeutung figuriert.
  • Castaneda: Das Projekt zur Erstellung einer Gehweganlage entlang der Verbindungsstrasse zur Calancastrasse in Castaneda innerorts, inklusive die Ein- und Ausfahrten zur Kehrichtsammelstelle und den Parkplätzen, wird genehmigt. Der Kantonsbeitrag beläuft sich im Maximum auf 37'985.85 Franken.
  • Davos: Der Landschaft Davos Gemeinde wird an die vom Bund als anrechenbar anerkannten Kosten für die Sanierung der ehemaligen Deponie Brüch von 970'240 Franken ein Beitrag von 16 Prozent, höchstens jedoch 155'254 Franken zugesichert.
  • Klosters-Serneus: Die Regierung genehmigt das Instandstellungsprojekt Lawinenverbauung "Rüggen". An die subventionsberechtigten Kosten von 1'000'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 12 Prozent oder höchstens 120'000 Franken zugesichert.
  • Guarda: Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Gemeindeverfassung.
  • Lumbrein: Die Regierung genehmigt die neue Gemeindeverfassung.
  • Pagig: Der Zonenplan und der Generelle Erschliessungsplan "Forstwerkhof Mittelschanfigg" werden von der Regierung genehmigt.
  • Schanfigg: Die Regierung genehmigt die Anpassung des kantonalen und regionalen Richtplans in den Bereichen Materialabbau und - verwertung sowie Abfallbewirtschaftung in der Region Schanfigg.
  • Sufers: Der Gemeinde Sufers werden an die beitragsberechtigten Kosten für den Ausbau der Wasserversorgung 226'632 Franken, höchstens jedoch 71 Prozent des Bundesbeitrages, zugesichert.
  • Schulverband Oberheinzenberg: Die Regierung genehmigt das Organisationsstatut des aus den Gemeinden Flerden, Tschappina und Urmein zusammengesetzten Schulverbandes "Oberheinzenberg".
  • Schulverband "Corporaziun per las scolas primaras e la scoletta dallas vischnauncas da Pigniu, Rueun e Siat": Das Organisationsstatut für die Primarschulen und Kindergärten der Gemeinden Pigniu, Rueun und Siat wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Rhätische Bahn: Der Kanton gewährt der Rhätischen Bahn (RhB) im Rahmen der 62. Investitionsvereinbarung einen Beitrag von 1'022'400 Franken. Das entspricht gemäss geltender Verordnung über die Anteile der Kantone an die Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr 18 Prozent der Gesamtinvestitionen von 5'680'000 Franken. Den Rest übernimmt der Bund. Die Mittel dienen der Erneuerung der Stationsanlage Cavaglia auf der Berninalinie.
  • Interkantonales Mess- und Informationssystem (IMIS): Die Regierung genehmigt die Abrechnung für den Betrieb und Unterhalt der IMIS-Stationen im Kanton Graubünden und der Frühwarnsysteme für die bergsturzgefährdeten Gebiete Cuolm da Vi in Sedrun, Spazzacaldeira in Vicosoprano und Calanda in Felsberg im Betrag von 281'595.85 Franken. An diese Kosten wird ein Kantonsbeitrag von Maximum 12 Prozent oder 33'791.50 Franken genehmigt.
  • Kulturförderung: Die Regierung hat rund 204'000 Franken als Beiträge und Defizitgarantien für insgesamt 18 kulturelle Werke und Veranstaltungen bewilligt.
Strassenprojekte
  • Für den Neubau des Stützpunktes Lenzerheide des Bezirkstiefbauamtes 1 an der Julierstrasse hat die Regierung einen Beitrag von 700'000 Franken zugesichert.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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