Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat gleichzeitig mit der Botschaft zur Neukonzeption der Spitalversorgung des Kantons eine Botschaft zu einer weiteren Teilrevision des Krankenpflegegesetzes. Mit dieser Teilrevision soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass die Vermögenswerte des Kantonalen Frauenspitals Fontana durch die Regierung unentgeltlich in die neue Stiftung Kantonsspital Graubünden eingebracht werden können. Im Weiteren wird die aufgrund der Einbringung des Kantonalen Frauenspitals Fontana in die Stiftung Kantonsspital Graubünden notwendige Änderung der Beitragssätze des Kantons an die medizinischen Leistungen und an die Investitionen der Stiftung vorgenommen.
Die Stiftung Rätisches Kantons- und Regionalspital Chur und die Stiftung Kreuzspital Chur werden vorgängig zur neuen Stiftung Kantonsspital Graubünden fusionieren. Die Bildung der Stiftung ist mit der mittelfristigen Schliessung des Kreuzspitals verbunden. Ein möglicher und aus medizinischer Sicht wahrscheinlicher Verwendungszweck des Kreuzspitals besteht im Betrieb eines Zentrums für Altersmedizin. Namhaftes Einsparungspotenzial entsteht nämlich nur, wenn einer der drei Standorte aufgegeben wird. Namentlich müssen 24-Stunden-Betriebe wie Notfall, Intensivmedizin, Operationsdienst oder Nachtwachen zusammengelegt und die allgemeine Innere Medizin und allgemeine Chirurgie zusammengeführt werden. Das Kantonale Frauenspital Fontana wird mittels Vermögensübertragung in die neue Stiftung Kantonsspital Graubünden eingebracht. Das Kantonale Frauenspital Fontana ist für die Abdeckung des heutigen Bedarfs in den Bereichen Gynäkologie und Geburtshilfe kapazitätsmässig zu gross. Es wird deshalb für weitere Disziplinen und damit auch für männliche Patienten geöffnet.
Die durch die Neugestaltung des Spitalplatzes realisierbaren Einsparungen bei den Betriebskosten führen zu einem verlangsamten Anstieg des anerkannten standardisierten Fallaufwandes und damit zu einem verlangsamten Anstieg der Beiträge des Kantons und der Gemeinden für die medizinischen Leistungen. Für die Gemeinden reduziert sich das Risiko der Erbringung von Defizitbeiträgen an den Spitalbetrieb.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden