Die Regierung hat Ende 2004 das Grobkonzept "Rumantsch Grischun in
der Schule" verabschiedet. Darin beantwortet sie im Grundsatz die im
"Auftrag Farrér" gestellten Fragen bezüglich Einführung von Rumantsch
Grischun in den Schulunterricht.
Als "Referenz-RB" für die weitere Entwicklung im Bereich Rumantsch
Grischun in der Schule holt der Regierungsbeschluss bewusst aus: In
einem einleitenden Teil erfolgt ein Rückblick auf den Werdegang der
rätoromanischen Standardsprache seit ihren Anfängen. Im zweiten Kapitel
wird die Entwicklung von der Augustsession 2003 (Lehrmittelentscheid des
Grossen Rates sowie Auftrag Farrér) bis zur Präsentation des Vorschlags
der Arbeitsgruppe des EKUD im Oktober 2004 nachgezeichnet. Das dritte
Kapitel thematisiert die im Oktober und November 2004 eingegangenen
Meinungsäusserungen zu diesem Entwurf. Das vierte und zentrale Kapitel
präsentiert schliesslich die Entscheide der Regierung zum weiteren
Vorgehen.
Grundlage für das vierte Kapitel bildet der im Oktober 2004
präsentierte Vorschlag der Arbeitsgruppe. Die wesentlichen Änderungen
aufgrund der eingegangenen Meinungsäusserungen betreffen folgende
Bereiche:
- Im verabschiedeten Grobkonzept ist nicht mehr die Rede von der
Einführung von Rumantsch Grischun als gesprochener Sprache in einzelne
Schulstunden (wie dies der Entwurf unter der Bezeichnung "RG aktiv 2"
vorschlug).
- Die zahlreichen Möglichkeiten der Gemeinden bezüglich
Einführungszeitpunkt wurden noch ausgeweitet. So können etwa
Pioniergemeinden mit "RG aktiv" nicht nur 2007/08 starten, sondern auch
in den Folgejahren.
- Im Bereich Weiterbildung sind nach der Grundausbildung
verschiedene Vertiefungskurse vorgesehen. Damit wird auf die Kritik an
der im Entwurf knapp bemessenen Ausbildungszeit reagiert.
- Im Rahmen des "Bundesgesetzes über die Finanzhilfen für die
Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache
und Kultur" werden für die Projektkosten Bundesfinanzhilfen beantragt.
- Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage sollen die
Einführungsschritte der folgenden rund zehn Jahre ausschliesslich in
Gemeinden erfolgen, die dies ausdrücklich wünschen. Für die Jahre
2008/2009 stellt die Regierung ein Mediationsverfahren in Aussicht. Ziel
des Mediationsverfahrens ist es, das gegenseitige Verständnis unter
allen Beteiligten zu stärken und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Danach sind allfällige Rechtsanpassungen zu prüfen und gegebenenfalls
vorzunehmen.
Der Regierungsbeschluss kann in integraler Form auf der Homepage
www.rumantsch-grischun.ch eingesehen werden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement