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Die Regierung hat Ende 2004 das Grobkonzept "Rumantsch Grischun in der Schule" verabschiedet. Darin beantwortet sie im Grundsatz die im "Auftrag Farrér" gestellten Fragen bezüglich Einführung von Rumantsch Grischun in den Schulunterricht.

Als "Referenz-RB" für die weitere Entwicklung im Bereich Rumantsch Grischun in der Schule holt der Regierungsbeschluss bewusst aus: In einem einleitenden Teil erfolgt ein Rückblick auf den Werdegang der rätoromanischen Standardsprache seit ihren Anfängen. Im zweiten Kapitel wird die Entwicklung von der Augustsession 2003 (Lehrmittelentscheid des Grossen Rates sowie Auftrag Farrér) bis zur Präsentation des Vorschlags der Arbeitsgruppe des EKUD im Oktober 2004 nachgezeichnet. Das dritte Kapitel thematisiert die im Oktober und November 2004 eingegangenen Meinungsäusserungen zu diesem Entwurf. Das vierte und zentrale Kapitel präsentiert schliesslich die Entscheide der Regierung zum weiteren Vorgehen.
Grundlage für das vierte Kapitel bildet der im Oktober 2004 präsentierte Vorschlag der Arbeitsgruppe. Die wesentlichen Änderungen aufgrund der eingegangenen Meinungsäusserungen betreffen folgende Bereiche:
- Im verabschiedeten Grobkonzept ist nicht mehr die Rede von der Einführung von Rumantsch Grischun als gesprochener Sprache in einzelne Schulstunden (wie dies der Entwurf unter der Bezeichnung "RG aktiv 2" vorschlug).
- Die zahlreichen Möglichkeiten der Gemeinden bezüglich Einführungszeitpunkt wurden noch ausgeweitet. So können etwa Pioniergemeinden mit "RG aktiv" nicht nur 2007/08 starten, sondern auch in den Folgejahren.
- Im Bereich Weiterbildung sind nach der Grundausbildung verschiedene Vertiefungskurse vorgesehen. Damit wird auf die Kritik an der im Entwurf knapp bemessenen Ausbildungszeit reagiert.
- Im Rahmen des "Bundesgesetzes über die Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur" werden für die Projektkosten Bundesfinanzhilfen beantragt.
- Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage sollen die Einführungsschritte der folgenden rund zehn Jahre ausschliesslich in Gemeinden erfolgen, die dies ausdrücklich wünschen. Für die Jahre 2008/2009 stellt die Regierung ein Mediationsverfahren in Aussicht. Ziel des Mediationsverfahrens ist es, das gegenseitige Verständnis unter allen Beteiligten zu stärken und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Danach sind allfällige Rechtsanpassungen zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen.

Der Regierungsbeschluss kann in integraler Form auf der Homepage www.rumantsch-grischun.ch eingesehen werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
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