Die Regierung hat die Wasserrechtskonzession sowie das
Erneuerungsprojekt für das Kraftwerk Islas genehmigt. Dadurch kann das
bestehende Wasserkraftwerk des Elektrizitätswerks St. Moritz (EWSM) für
weitere 60 Jahre betrieben werden.
Am 20. März 2000 erteilte die Gemeinde Celerina der Gemeinde St.
Moritz eine neue Konzession zur Nutzung der Wasserkraft des Inn in der
Zentrale Islas. Die Gemeinde St. Moritz nahm das Nutzungs- sowie
Erneuerungsprojekt für das gemeindeeigene Kraftwerk an der
Urnenabstimmung vom 24. September 2000 an. Konzession und
Erneuerungsprojekt wurden von der Regierung am 7. Juni 2005 genehmigt.
Dadurch erhält das EWSM das Recht, sein Wasserkraftwerk am Ausgang der
Charnadüra-Schlucht für eine weitere Dauer von 60 Jahren zu betreiben.
Schutz- und Nutzungsplanung durch Bundesrat genehmigt
Diese Neukonzessionierung machte umfangreiche umweltrechtliche
Abklärungen nötig. In diesem Zusammenhang haben sich die Gemeinden
Celerina und St. Moritz entschlossen, eine Schutz- und Nutzungsplanung
durchzuführen, welche vom Bundesrat anfangs Februar dieses Jahres
genehmigt wurde. Sie beinhaltet eine Aufwertung und Unterschutzstellung
des Flachmoores Crasta in Celerina sowie eine Revitalisierung des Ovel
da Cangiroulas in St. Moritz, um die beantragte Mehrnutzung des Inn in
der Charnadüra-Schlucht zu kompensieren. Zur Minderung der
kraftwerksspezifischen Abflussschwankungen im Inn hat das EWSM zudem im
Unterwasserbereich des Kraftwerkes ein Ausgleichsbecken zu erstellen.
Energiewirtschaftliche Optimierung
Das Kraftwerk Islas weist nach Abschluss der Erneuerungsarbeiten
eine installierte Leistung von 4.36 Megawatt und eine durchschnittliche
jährliche Produktion von 16.8 Millionen Kilowattstunden auf. Dank der
Erneuerung der Zentrale Islas sowie der durchgeführten Schutz- und
Nutzungsplanung kann der Produktionsverlust aufgrund der neuen
Restwasserbestimmungen wettgemacht werden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei