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Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass alle Hunde entweder über eine Tätowierung oder einen Microchip identifiziert werden können und in einer Datenbank registriert sind.
Die Pflicht zur Registrierung der Hunde wurde auf Grund der im Sommer 2001 in der Öffentlichkeit geführten Diskussion über gefährliche Hunde erlassen. Verantwortlich für die Kennzeichnung und Registrierung der Hunde sind die Hundehalterinnen und Hundehalter; die Meldung an die Animal Identity Service AG (ANIS) erfolgt über die jeweilige Tierärztin oder Tierarzt.

Folgende Regeln sind dabei zu beachten:
- In Graubünden müssen ab dem 1. Juli 2005 alle Welpen innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der ANIS registriert werden
- Vor dem 1. Juli 2005 geborene noch nicht gekennzeichnete Hunde, müssen bis spätestens 1. Januar 2007 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden.
- Heute bereits mit Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnete, jedoch nicht bei der ANIS registrierte Hunde, müssen bis spätestens 31. Dezember 2006 der ANIS gemeldet werden
Die Kennzeichnung und Registrierung der Hunde helfen bei der Abklärung im Fall von Seuchen und nach Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden.

Auskunftsperson: Kaspar Jörger, Leiter des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Tel. 081 257 24 11.

Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
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