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Die Regierung ist erfreut über den Entscheid des Bundesrates, dem Projekt "Porta Alpina Sedrun" eine Chance zu geben. Die Porta Alpina erhöht die Erreichbarkeit der Region Surselva beträchtlich. Die Anreisezeit mit dem Zug aus den grösseren Agglomerationen (Zürich, Milano) reduziert sich auf rund die Hälfte. Die Region wird direkt an das europäische Eisenbahnnetz angebunden.

Chance für wirtschaftliche Entwicklung
Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass aus regionaler und kantonaler Sicht das Vorhaben Porta Alpina Sedrun mit der Erhöhung der Erreichbarkeit eine Chance für wirtschaftliche Entwicklung darstellt. Die Entwicklung der ländlich/touristisch geprägten oberen Surselva mit dem Zentrum Disentis ist geprägt durch einen - auch im Vergleich mit der Gesamtregion - starken Rückgang bei den Beschäftigten in den letzten 10 Jahren. Davon betroffen sind alle Branchen bis auf das Baugewerbe, das in Zusammenhang mit der NEAT-Baustelle Auslastung und Beschäftigung halten konnte. Im Tourismus ist der massive Rückgang der Logiernächtezahlen - vor allem in der Hotellerie - zu verzeichnen. Dieser Entwicklung ist aus raumordnungspolitischer wie aus regionalwirtschaftlicher Sicht entgegenzuwirken. Die "Porta Alpina" verknüpft die schienengebundene alpenquerende Ost-West-Verbindung mit der schienengebundenen alpenüberquerenden Nord-Süd-Verbindung. Als solche ist sie mehr als eine "blosse" Streckenergänzung, nämlich ein neues Netzelement mit neuem Potenzial für die Anbindung von Graubünden. Das Projekt "Porta Alpina Sedrun" kann einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Standortattraktivitäten der Region Surselva durch eine deutlich verbesserte Erreichbarkeit und damit Erschliessung von touristischen Potentialen leisten. Voraussetzung dafür ist, dass die Schlüsselbranche, in diesem Fall der Tourismus, einen direkten Vorteil daraus ziehen kann. Solche von der Porta Alpina Sedrun ausgehenden Impulse zur Stärkung des regionalen Produktions- und Wertschöpfungssystems im Tourismus sind zu erwarten und entsprechen auch den Zielen der neuen Regionalpolitik. Die Regierung nimmt von den Auflagen, die erfüllt werden müssen, damit der Bund sich an den Erstellungskosten mitbeteiligt Kenntnis. So ist insbesondere aufzuzeigen, wie sich das Projekt "Porta Alpina Sedrun" in ein raumplanerisches Konzept einbetten lässt. Ein solches soll den Nutzen des Vorhabens möglichst grossräumig, das heisst über die Surselva hinaus für das Gebiet Gotthard erkennen lassen.

Nächste Schritte
Die Regierung begrüsst es, dass sowohl die Matterhorn Gotthardbahn als auch die Rhätische Bahn gegenüber dem Bund ihr grundsätzliches Interesse an der Erstellung und dem Betrieb der künftigen Station "Porta Alpina Sedrun" erklärt haben.

Bekanntlich verlangt der Zeitplan der laufenden Bauarbeiten der NEAT im Zwischenangriff Sedrun ein Bewilligungsverfahren, das unter einem hohen Zeitdruck steht. Mit dem von der Gemeinde Tujetsch bewilligten Kredit über 350'000 Franken konnten die notwendigen Projektierungsarbeiten gerade noch zeitgerecht aufgenommen werden. Seitens des Kantons hat die Regierung kürzlich zuhanden der GPK einen Nachtragskredit in der Höhe von 500'000 Franken beantragt, um die notwendige Weiterbearbeitung des Projekts nicht zu vereiteln. Die Regierung ist schliesslich bereit, unverzüglich eine Kreditbotschaft zuhanden des Grossen Rates auszuarbeiten. Die Regierung knüpft eine solche substanzielle Mitfinanzierung an die Bedingung, dass sowohl der Bund als auch die Region sich an den Erstellungskosten beteiligen und eine solide Trägerschaft sowohl für die Erstellung wie auch für den späteren Betrieb bezeichnet werden kann.

Zusammenfassend stellt sich die Regierung auf den Standpunkt, dass die Erstellung der "Porta Alpina Sedrun" für die Entwicklung der Region Surselva eine einzigartige Chance darstellt. Der Anschluss an die NEAT über die "Porta Alpina Sedrun" erlaubt es, mit dem Zwischenangriff Sedrun schon erbrachte Vorleistungen auf Dauer nachhaltig zu nutzen. Die Regierung ist deshalb bereit, sich an den Erstellungskosten massgeblich zu beteiligen.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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