Die Gemeinden sollen bei der Pflegeheimfinanzierung in die Pflicht
genommen werden. So sollen ungedeckte Pflegetaxen im Kanton Graubünden
in Zukunft von den ehemaligen Wohngemeinden von Heimbewohnern mit
maximalen Ergänzungsleistungen übernommen werden. Das sieht die
Regierung in ihrer Botschaft an den Grossen Rat zu einer Teilrevision
des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von
betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) vor. Bis
heute deckt der Kanton die entsprechenden Kosten. Er gewährt den
Trägerschaften von Angeboten der stationären Pflege und Betreuung von
Langzeitpatienten und Betagten Beiträge für Bezüger von maximalen
Ergänzungsleistungen in der obersten Pflegestufe. Im Jahr 2002 zahlte
der Kanton dafür insgesamt 862'176 Franken. 2003 waren es 980'586
Franken. Die nun von der Regierung angestrebte Änderung der
Pflegeheimfinanzierung geht zurück auf die Struktur- und
Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushaltes, die im Juni
2003 vom Grossen Rat beschlossen worden war.
Neuregelung der Regierungs- und Verwaltungsorganisation
Die Regierungs- und Verwaltungsorganisation des Kantons Graubünden
soll neu geregelt werden. Die Regierung hat dazu die Vernehmlassung zum
Entwurf für den Erlass eines Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes eröffnet. Den Hauptgrund für die
beabsichtigte Neuregelung bildet die neue Kantonsverfassung, die am
1.Januar 2004 in Kraft trat.
Das Zepra erhält eine gesetzliche Grundlage
In der Gesundheitsvorsorge sollen die Aufgaben zwischen den
Gemeinden und dem Kanton klar aufgeteilt werden. Das ist ein Ziel der
Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons
Graubünden (Gesundheitsgesetz). In der entsprechenden Botschaft der
Regierung an den Grossen Rat werden Aufgaben und Zuständigkeit von
Gemeinden und Kanton gegliedert und aufgelistet. Die revidierte Fassung
des Gesetzes bildet zudem die gesetzliche Grundlage für die
Weiterführung des Zentrums für Gesundheit und Prävention (Zepra) in
Chur. Überdies wird damit das Postulat des Grossen Rates nach einem
Werbeverbot für Tabak und Tabakerzeugnisse umgesetzt. Die Regierung
beabsichtigt, das Werbeverbot auch auf Alkohol mit über 20
Volumenprozenten auszudehnen.
Neues Finanzierungssystem für Einrichtungen zur Förderung von
Menschen mit Behinderungen
Das System zur Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen soll grundlegend geändert werden. So soll die Finanzierung
der behinderungsbedingten Kosten durch den Kanton in Zukunft mittels
leistungsbezogener Pauschalen erfolgen. Massgebend wird demnach die
Leistung der Anbieter von Wohn- und Förderangeboten für behinderte
Menschen sein. Das ist die Absicht, welche die Bündner Regierung mit der
Teilrevision des Gesetzes über die Förderung von Menschen mit
Behinderungen (Behindertengesetz) verfolgt. Die entsprechende
Vernehmlassung ist eröffnet. Heute übernimmt der Kanton die Defizite von
Einrichtungen für behinderte Menschen, sodass keine Anreize für eine
wirtschaftliche Betriebsführung bestehen. Der Grosse Rat hat in der
Junisession 2003 im Rahmen der Behandlung der Botschaft über die
Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts
eine leistungsbezogene Finanzierung der Einrichtungen im stationären
Behindertenbereich befürwortet.
Erlass eines kantonalen Einführungsgesetzes zur wirtschaftlichen
Landesversorgung
Mit Regierungsbeschluss vom 13. Mai 2003 wurde die kantonale
Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (Zentralstelle) neu
organisiert. Entsprechend den Empfehlungen des Bundesamtes für
wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) wurde das aus 48 Personen
bestehende Kader auf acht Personen sowie eine Stabsstelle mit drei
Personen reduziert. Aufgabe der Zentralstelle ist es, in Zusammenarbeit
mit dem BWL geeignete Bewirtschaftungsmassnahmen zu organisieren und zu
vollziehen. Mögliche Szenarien sind die Einführung einer
Lebensmittelrationierung, die Kontingentierung von Treibstoff für den
privaten Strassenverkehr oder die Einschränkung des Heizölbezugs. In der
Zielvorgabe 2005 des BWL sollen die Kantone Schritte einleiten, welche
die Existenz einer kantonalen Organisation für die wirtschaftliche
Landesversorgung begründen und den Vollzug von
Bewirtschaftungsmassnahmen rechtlich gewährleisten. Der Kanton
Graubünden hat bis jetzt keine entsprechende Gesetzesgrundlage. Folglich
muss ein kantonales Einführungsgesetz zur wirtschaftlichen
Landesversorgung geschaffen werden.
Volksinitiative gegen "Numerus clausus an Bündner Mittelschulen"
zustande gekommen
Die Regierung hat die am 15. Juni eingereichten Unterschriften zur
kantonalen Volksinitiative "Für eine Bündner Mittelschule ohne Numerus
clausus" geprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass die Initiative, die
eine Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen verlangt, mit 3662
Unterschriften zustande gekommen ist.
Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz wird begrüsst
Die Regierung steht der auf Bundesebene angestrebten Änderung der
Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) mit wenigen Vorbehalten
grundsätzlich positiv gegenüber. In ihrer Vernehmlassung betont die
Regierung, dass die vorgeschlagene Revision insoweit begrüsst wird, als
die Kantone Kreditgeber und -vermittler nicht mehr einer Prüfung
unterziehen müssen. Auf Skepsis stösst bei der Regierung hingegen der
vorgesehene Art. 7 b. Er ist aus ihrer Sicht zwingend zu überarbeiten,
da von dieser Bestimmung der Erfolg der Revision abhängt. In Art. 7b
wird geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der
Kreditgeber oder -vermittler über das Geld auf seinem Sperrkonto
verfügen kann. Im Vordergrund steht für die Regierung, dass die Banken
eine einfache Möglichkeit haben sollten zu prüfen, ob sie dem
Kreditgeber oder
-vermittler das Geld auf dem Sperrkonto aushändigen dürfen oder nicht.
Regierung plädiert für Integration der Ausbildung von
Berufsschullehren in die Hochschullandschaft
Die Regierung des Kantons Graubünden akzeptiert zwar den politischen
Willen, dass für die Aus-bildung von Lehrpersonen in der Berufsbildung
kurz- und mittelfristig eine eigenständige Lösung entwickelt wird.
Allerdings legt sie grossen Wert darauf, dass im Hinblick auf die
Hochschullandschaft 2008-2016 die Entwicklungen und Entscheide so
ausgestaltet werden, dass eine spätere Integration in die
Hochschullandschaft möglich ist. Unter diesem Vorbehalt betrachtet sie
die ihr vom Bund zur Vernehmlassung unterbreitete Verordnung über das
Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung als eine
pragmatische, gute Lösung.
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die
Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte
Die Bündner Regierung ist einverstanden damit, dass für die
Eintragung ins Anwaltsregister in Zukunft ein "Master"-Titel
erforderlich ist. Das hält sie in ihrer Vernehmlassung zur Änderung des
Bundesgesetzes über die Freizügigkeit von Anwältinnen und Anwälten fest.
Der "Bachelor"-Titel, der bereits nach drei Studienjahren verliehen
wird, bildet für die Bündner Regierung keine hinreichende Grundlage für
einen Eintrag ins Register. Auch ist er qualitativ nicht mit dem
Schweizerischen Lizentiat gleichzusetzen. Weiter betrachtet die
Regierung es als sinnvoll, dass die Kantone Inhaber des
"Bachelor"-Abschlusses zum Praktikum zulassen müssen. Es ist
zweckmässig, den Studierenden frühzeitig die Möglichkeit zu bieten, das
Gelernte in die Praxis umzusetzen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Bever: Die Regierung erteilt der Gemeinde Bever die Bewilligung,
die Primarschule und den Kindergarten ab Schuljahr 2005/2006 auf allen
Stufen zweisprachig zu führen.
- Cazis: Die neue Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Chur: Die neue Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Chur: Die Regierung bewilligt die Verlängerung der Versuchsphase
II für den Schulversuch "zweisprachige Schule in der Stadt Chur" für die
drei Schuljahre 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009. Dafür wird ein
Kantonsbeitrag von insgesamt 30'000 Franken zugesichert.
- Duvin: Die Regierung genehmigt einen Kantonsbeitrag von höchstens
24'718 Franken an die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgung.
- Jenaz: Die Regierung genehmigt die Teilrevision des Baugesetzes
(Art. 28 Abs. 2 lit d). Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan
1:2'000 (Änderung vom 26. Oktober 2004) wird mit Vorbehalt genehmigt und
das Genehmigungsverfahren für den Zonenplan 1:10'000 "Alp Nova"
(Änderung vom 26. Oktober 2004) wird sistiert, bis eine
Rodungsbewilligung vorliegt. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000
(Änderung vom 26. Oktober 2004) wird genehmigt.
- Masein: Die Regierung sichert der Gemeinde Masein für die
Verbauung Dorf-, Dalauserbach und Schauensteinertobel einen
Kantonsbeitrag von maximal 252'126 Franken zu.
- Rabius: Auf der Verbindungsstrasse Rabius-Surrein-Reits wird das
zulässige Höchstgewicht von Fahrzeugen von 16 auf 28 Tonnen erhöht.
- Riom-Parsonz: Die Regierung sichert an die Erweiterung der
Schulanlage einen maximalen Kantonsbeitrag von 210'000 Franken zu. Das
entspricht 26 Prozent der anrechenbaren Kosten.
- Stampa: Die Regierung genehmigt die Totalrevision des Gesetzes
über die Kurtaxe und die Tourismusförderungsabgabe für Maloja, den
oberen Teil der politischen Gemeinde Stampa.
- Sumvitg: Die Regierung genehmigt die Revision des Gesetzes über
die Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben.
- Vrin: Die Regierung sichert an den Ausbau des Güterweges Cons
Furcles-Sogn Giusep einen Kantonsbeitrag von maximal 450'992 Franken zu.
Das entspricht 39,7 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Pro Lucmagn: Die Vereinbarung mit dem Verein "Pro Lucmagn" für die
Winteroffenhaltung der Lukmanierstrasse wird für weitere fünf Jahre
abgeschlossen. Die Winterdienstarbeiten werden Aufwendungen von rund
410'000 Franken notwendig machen.
- Museenland Graubünden: Das Regio-Plus-Projekt "Museenland
Graubünden" vom Dachverband Museen Graubünden wird mit einem kantonalen
Beitrag von 150'000 Franken unterstützt.
- Tiratori sportivi soazza: Aus dem Sport-Fonds wird ein Beitrag von
maximal 15'100 Franken an den Umbau der Kleinkaliber-Schiessanlage in
Soazza gewährt.
- Sportkletterer Club Davos: Aus dem Sport-Fonds wird ein Beitrag
von maximal 47'000 Franken an den Neubau einer Kletterwand in der
Tennishalle Davos gesprochen.
Personelles
- Gian Cla Feuerstein, wohnhaft in Samedan, wird Regionalleiter des
Amtes für Wald, mit Arbeitsort Zuoz.
- Markus Stadler, wohnhaft in Zernez, wurde zum
Regionalforstingenieur beim Amt für Wald in Schiers gewählt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden