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Das Bündner Interventionsprojekt gegen Häusliche Gewalt hat in Kooperation mit der Kantonspolizei eine Informationsbroschüre zur Wegweisung bei Häuslicher Gewalt erarbeitet.

Am 1. Juli 2005 tritt das neue Polizeigesetz in Kraft. Die Polizei hat damit ein neues, griffigeres Instrument in der Hand , um gegen Häusliche Gewalt vorgehen zu können. Sie kann nun neu Personen, die gegenüber der Familie, den LebenspartnerInnen und Mitbewohnenden gewalttätig werden, aus der gemeinsamen Wohnung weisen. Die Wegweisung kann mit einem Rückkehrverbot von bis zu 10 Tagen ausgesprochen werden. Es ist möglich, diese Frist beim Bezirksgerichtspräsidium bis maximal 30 Tage zu verlängern.

Der Kanton Graubünden folgt damit dem Beispiel des Kantons St. Gallens, der die Wegweisung mit Erfolg seit bereits 2 1/2 Jahren durchführt.

Das Bündner Interventionsprojekt gegen Häusliche Gewalt hat in Kooperation mit der Kantonspolizei eine Broschüre erarbeitet, die die praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Wegweisung und dem Rückkehrverbot beantwortet. Zudem werden die zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten für betroffene Personen und die wichtigsten Anlaufstellen aufgezeigt. Die Broschüre richtet sich an betroffene Personen aber auch an Beratungsstellen, die mit dem Thema Häusliche Gewalt konfrontiert sind. Sie liegt in deutsch, romanisch und italienisch vor und kann bei jeder Polizeistelle oder der Stabsstelle für Gleichstellungsfragen bezogen werden. Zudem wird sie von der Polizei bei Einsätzen in Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt verteilt. Ab dem 1. August kann die Broschüre in albanisch, englisch, portugiesisch, serbokroatisch, spanisch, tamilisch und türkisch unter www.stagl.gr.ch herunter geladen werden.

Bestellungen werden bei der Stabsstelle für Gleichstellungsfragen des Kantons Graubünden, Loestrasse 37, 7000 Chur, T 081 257 35 70, email: info@gleichstellung.gr.ch entgegengenommen.

Gremium: Stabsstelle für Gleichstellungsfragen
Quelle: dt Stabsstelle für Gleichstellungsfragen
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