Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (KUVE)
hat die Totalrevision des Strassengesetzes des Kantons Graubünden
vorberaten und zu Handen des Grossen Rates verabschiedet
Die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (KUVE) hat die
Totalrevision des Strassengesetzes des Kantons Graubünden, welches in
der Augustsession im Grossen Rat behandelt wird, anlässlich von zwei
ganztägigen Kommissionssitzungen in Anwesenheit von Regierungsrat Stefan
Engler vorberaten.
Die KUVE begrüsst eine Totalrevision, da zahlreiche Bestimmungen im
geltenden Strassengesetz veraltet sind und andere an die neue
Kantonsverfassung angepasst werden müssen. Ebenfalls drängt sich eine
Totalrevision auf, um die im Jahr 2003 vom Grossen Rat beschlossenen
Sparmassnahmen umzusetzen.
Der Gesetzesentwurf ist nach Ansicht der KUVE gelungen und die Ziele
der Revision sind weitgehendst erreicht worden. Man ist sich in der
Kommission bewusst, dass ein intaktes Strassennetz die Lebensader für
unseren Wirtschaftsstandort sowie für eine dezentrale Besiedlung in
unserem weitläufigen und grossen Kanton bildet. Immerhin weist
Graubünden National- und Kantonsstrassen mit einer Gesamtlänge von 1'632
km auf.
Unangetastet blieb der Grundsatz, wonach jede Gemeinde mit einer
kantonalen Verbindung zu erschliessen ist. Zu grösseren Diskussionen
Anlass gab die Erschliessung von Fraktionen mit einem Mindestquorum von
30 Einwohnern. Man wollte dieses Quorum, im Gegensatz zum geltenden
Recht, erhöhen. Die KUVE liess sich aber überzeugen, dass dieses Quorum
zur Zeit auf 30 Einwohner belassen werden sollte und diese Mindestzahl
nach der Einführung des neuen Finanzausgleiches (NFA) im Jahre 2008
nochmals überprüft werden sollte, da sich damit die Randbedingungen
verändern könnten und ein Lastenausgleich eingeführt wird.
Im Gesetz wurde aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung auch der
Bereich Langsamverkehr neu aufgenommen.
Intensiv diskutiert wurde die Frage, ob Kantonsstrassen auch im
Innerortsbereich grundsätzlich als verkehrsorientiert oder als
siedlungsorientiert zu gelten haben. Als Ergebnis der vertieften
Auseinandersetzung mit diesem Thema schlägt die einstimmige Kommission
vor, der Regierung im Innerortsbereich von Kantonsstrassen die Befugnis
zum Erlass von Richtlinien für Massnahmen zur Verkehrsberuhigung
einzuräumen.
Eine kontroverse Diskussion zog die Frage der Zweckbindung von
finanziellen Mitteln beim Strassenunterhalt nach sich. Eine
Kommissionsminderheit vertritt diese Auffassung in befürwortendem Sinn,
während die Kommissionsmehrheit der Meinung der Regierung folgt und eine
Zweckbindung von Geldern für den Unterhalt von Strassen ablehnt.
Die KUVE ist überzeugt, dass Graubünden mit dem neuen Strassengesetz
ein modernes und schlankes Gesetz haben wird, welches den vielseitigen
Anforderungen in unserem grossen und weitläufigen Kanton gerecht wird.
Gremium: Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
Quelle: dt Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie