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Die Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) hat die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes des Kantons Graubünden, welches in der Augustsession im Grossen Rat behandelt wird, in Anwesenheit von Regierungsrat Martin Schmid vorberaten.
Die Teilrevision des Eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes verlangt zwingend eine Anpassung des kantonalen Rechts, namentlich in Bezug auf die Einbürgerungsabgaben. Gleichzeitig soll mit der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes den seit der letzten Teilrevision eingetretenen Neuerungen der Rechtsprechung sowie den aktuellen Bedürfnissen in der Rechtspraxis Rechnung getragen werden.

Schwerpunkte der geplanten Revision bilden die Eignungsvoraussetzungen, die Wohnsitzerfordernis und Wohnsitzdauer, die Wiedereinbürgerung, der Verzicht auf den gesetzlichen Bürgerrechtsverlust bei Einbürgerung, das rechtliche Gehör im Einbürgerungsverfahren, die Rechtsmittel gegen Einbürgerungsentscheide und der Datenschutz.

Kontrovers diskutiert wurden einige Bestimmungen zum Gemeindebürgerrecht. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dass in Zukunft nicht mehr die Bürgergemeinden, sondern die politischen Gemeinden für das Einbürgerungsverfahren zuständig sein sollen. Allerdings soll die politische Gemeinde die Möglichkeit haben, die entsprechenden Kompetenzen u.a. der Bürgergemeinde zu übertragen.

Im Übrigen folgte die Kommission mehrheitlich den Anträgen der Regierung.

Die Botschaft der Regierung wurde schliesslich zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
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