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Die Bündner Regierung steht hinter dem Vorhaben des Instituts für berufliche Weiterbildung (IbW) in Chur, auf dem Areal der ehemaligen SBB-Hauptwerkstätte beim Bahnhof von den SBB einen Neubau zu erwerben. Sie hat das entsprechende Vorprojekt des Architektenteams Büro B, Architekten und Planer AG, Bern, genehmigt. Weiter stellt sie dem IbW für den Erwerb des Neubaus einen Kantonsbeitrag von 4'545'500 Franken in Aussicht. Der Betrag entspricht 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten von 9'091'000 Franken. Die definitive Beitragszusicherung erfolgt aufgrund des definitiven Bauprojektes. Voraussetzung für eine Subventionierung durch den Kanton bildet ferner eine Beitragsleistung des Bundes in der Grössenordnung von drei Millionen Franken. Der Baubeitrag soll in das Budget 2006 des Kantons Graubünden und in den Finanzplan 2007-2010 aufgenommen werden. Darüber entscheidet der Grosse Rat. Mit dem Erwerb des Neubaus soll die bisher an der Ringstrasse in Chur beheimatete Höhere Fachschule ihr Angebot weiter ausbauen und ihre Zukunft sichern.

Kein kantonaler Nutzungsplan als Massnahme gegen Zweitwohnungsbau im Oberengadin
Für die Regierung sind die Voraussetzungen für einen kantonalen Nutzungsplan zum Sachbereich Zweitwohnungsbau im Oberengadin nicht erfüllt. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf das Anfang Juli veröffentlichte Schreiben der Stiftung Terrafina. Darin hatte die Stiftung ihrer Sorge um eine zeitgerechte Umsetzung der am 5. Juni 2005 von den Oberengadiner Gemeinden angenommenen Kreisinitiative zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus Ausdruck gegeben und Sofortmassnahmen durch den Kanton gefordert. Namentlich war die Regierung aufgefordert worden, im Rahmen der kantonalen Nutzungsplanung, respektive einer kantonalen Planungszone gemäss neuem kantonalen Raumplanungsgesetz (nKRG), eine provisorische Verteilung der Zweitwohnungskontingente auf die Oberengadiner Gemeinden vorzunehmen.
Aus der Sicht der Regierung besteht aber kein Raum für eine entsprechende kantonale Planungszone. Ebenso wenig wären nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge die Voraussetzungen für eine aufsichtsrechtliche Ersatzordnung gegeben. Sowohl auf Ebene Region, als auch auf Ebene Gemeinden sind nach Einschätzung der Regierung durchaus Bestrebungen im Gange, den Anforderungen und Zielvorgaben der Kreisinitiative mit eigenen Massnahmen Rechnung zu tragen. Dazu kommt, dass sich der Grosse Rat im Rahmen der Beratung des nKRG dafür ausgesprochen hatte, den Gemeinden in Bezug auf die Regelung des Zweitwohnungsbaus einen Entscheidungsspielraum zu belassen.

Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank tritt in Kraft
Am 27. Juli 2005 ist die Referendumsfrist für das Gesetz über die Graubündner Kantonalbank vom 18. April 2005 ungenutzt abgelaufen. Die Regierung hat beschlossen, das Gesetz auf den 1. August 2005 in Kraft zu setzen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Celerina: In Celerina/Schlarigna wird die Höchstgeschwindigkeit flächendeckend auf 30 Stundenkilometer beschränkt. In die Tempo-30-Zone einbezogen werden mehrere Kantonsstrassenabschnitte wie die nördliche Dorfeinfahrt Via Maistra, die südwestliche Dorfeinfahrt Via Maistra und die Dorfeinfahrt Umfahrungsstrasse.
- Degen: Der Gemeinde Degen wird an die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage ein Beitrag von pauschal 66'000 Franken zugesichert.
- Duvin: An die als beitragsberechtigt anerkannten Baukosten der Wasserversorgung werden der Gemeinde Duvin Beiträge von insgesamt 23'636 Franken zugesichert.
- Flerden: Die Regierung genehmigt den Zonenplan "1:1000 Pro Tgä".
- Furna: Der Gemeinde Furna erhält für den Ausbau der Wasserversorgungsanlage im Gebiet "Hinder- und Usserbärg" einen Beitrag von 278'604 Franken. Das entspricht 21.3 Prozent der anrechenbaren Baukosten von 1'308'000 Franken.
- Haldenstein: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan "1:1000 Änderung Parzellen 342/343" wird genehmigt.
- Küblis: Die Regierung genehmigt das von der Rätia Energie Klosters AG eingereichte Projekt betreffend die Optimierung des Nutzvolumens des Ausgleichbeckens Pläviggin unter Auflagen.
- Präz: Das Projekt für die Korrektion und Verbreiterung der Äusseren Heinzenbergstrasse zwischen der Abzweigung Lescha und Präz wird unter Auflagen genehmigt.
- Rueun: Der Gemeinde Rueun wird zur Erneuerung und zum Ausbau der Wasserversorgungsanlage ein Beitrag von pauschal 65'000 Franken gewährt.
- Seewis: Das neue Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan für die Quellen auf Seewiser Gemeindegebiet werden von der Regierung genehmigt.
- Suraua: Der Gemeinde Suraua wird von der Regierung an die Baukosten der Wasserversorgungsanlage mit Kleinkraftwerk ein Beitrag von 97'356 Franken gewährt.
- Trun: Die Teilrevision des Gemeindesteuergesetzes wird genehmigt.
- Urmein: Der Zonenplan "1:500 Teilrevision Palö" wird genehmigt.
- Zizers: Die Regierung genehmigt den Ausbau des Radwegabschnittes von der Tennishalle Fünf Dörfer bis zur Badgumpe auf einer Länge von 520 Metern. An die Kosten des Ausbaus wird ein maximaler Kantonsbeitrag von 55'000 Franken gesprochen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Rhätische Bahn: Die Regierung genehmigt einen Kantonsbeitrag an die Rhätische Bahn (RhB) von 630'000 Franken. Die Mittel dienen der Erneuerung der Stationsanlage Miralago auf der Berninalinie in der Gesamthöhe von 3'500'000 Franken.
- Abwasserverband Oberengadin: Dem Abwasserverband Oberengadin und den Gemeinden Bever und Samedan wird als Ersatzmassnahme für die Erweiterung der Kläranlagen Staz und Sax für die "Transportleitung Bever-S-chanf EKW Kanal" ein Beitrag von höchstens 1'085'659 Franken zugesichert.
- Bewässerungsgenossenschaft Scuol: Die Regierung entspricht dem Subventionsgesuch der Bewässerungsgenossenschaft Scuol und spricht für die Bachwasserfassung Clozza einen Kantonsbeitrag von maximal 24'150 Franken.
- Stiftung "Pro Bartgeier": An die Stiftung "Pro Bartgeier" wird in den Jahren 2005, 2006, 2007 für das Projekt "Wiederansiedlung des Bartgeiers im Alpenraum" ein Beitrag von insgesamt maximal 30'000 Franken ausgerichtet.
- Verein Wintersport-Museum Davos. Der Verein Wintersport-Museum Davos erhält gemäss Regierungsbeschluss für die Inventarisierung der neu eingegangenen Objekte eine einmalige Unterstützung in der Höhe von maximal 11'000 Franken.
- Budo Disentis: Der Verein Budo Disentis erhält für den Umbau seines Trainingslokals aus dem Sport-Fonds einen Beitrag von Maximum 13'700 Franken.
- Mezzaselver 10-Meter-Schützen: Die Regierung spricht den Mezzaselver 10-Meter-Schützen aus dem Sportfonds einen Beitrag von höchstens 5'700 Franken zur Anschaffung von fünf elektronischen Trefferanzeigen zu.

Strassenprojekte
- Die Regierung hat insgesamt rund 3,5 Millionen Franken für den Bau und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 San Bernardino Nord - Thusis
- A13 Soazza - San-Bernardino-Tunnel Süd
- Engadinerstrasse S-chanf - Brail
- Obersaxerstrasse
- Engadinerstrasse Spissermühle - Samnaun
- Umfahrung Flims


Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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