Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Augustsession 2005 eine
Vorlage zur Neukonzeption der Spitalversorgung im Kanton Graubünden und
eine Vorlage zur Neugestaltung des Spitalplatzes Chur unterbreiten. Die
ständige Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat unter dem
Vorsitz von Mathis Trepp die beiden diesbezüglichen Botschaften der
Regierung anlässlich mehrerer Sitzungen zu Handen des Grossen Rates
vorberaten und verabschiedet. An den Sitzungen anwesend waren auch
Regierungsrat Martin Schmid sowie Vertreter des Gesundheitsamtes.
Neukonzeption der Spitalversorgung des Kantons
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, macht die
Kostensteigerung im Gesundheitswesen generell und im Bereich der
Spitäler im Speziellen eine Neukonzeption der Spitalversorgung nötig.
Die heutige vierstufige Einteilung der subventionierten Spitäler
(Zentrumsversorgung, Erweiterte Grundversorgung, Normale
Grundversorgung, Einfache Grundversorgung) soll daher durch eine
zweistufige Einteilung (Grundversorgung, Zentrumsversorgung) abgelöst
werden. Zudem sollen die Spitäler vermehrt unternehmerischen
Handlungsspielraum erhalten. Ein weiterer Eckpunkt der Botschaft besteht
darin, dass die Steuerung der Spitalversorgung aus kantonaler Sicht
durch eine Differenzierung des beitragsberechtigten Leistungsangebots
der Spitäler erfolgen soll. Konkret bedeutet dies, dass der Kanton
zukünftig pro Spital zwischen Fachrichtungen unterscheidet, bei denen
der Kanton sowohl Beiträge für die medizinischen Leistungen
(Fallbeiträge) als auch für das Bereitschaftswesen des stationären
Bereichs gewährt und Fachrichtungen, bei denen der Kanton
ausschliesslich Beiträge für die medizinischen Leistungen gewährt.
Zu diversen Artikeln der Vorlage wurden durch Kommissionsmitglieder
Änderungsanträge eingebracht. So beantragt eine Kommissionsmehrheit, im
Spital Ilanz die Pädiatrie ins Angebot mit Beitragsberechtigung für die
medizinischen Leistungen und für das Bereitschaftswesen des stationären
Bereichs aufzunehmen. Hinsichtlich Aufnahme ins Angebot mit
Beitragsberechtigung für die medizinischen Leistungen und für das
Bereitschaftswesen im stationären Bereich liegen auch zwei
Minderheitsanträge vor. Diese betreffen einerseits die Aufnahme der
Pädiatrie ins Angebot mit Beitragsberechtigung für das
Bereitschaftswesen des stationären Bereichs für das Spital Davos und
andererseits die entsprechende Aufnahme der Allgemeinen Chirurgie und
der Anästhesiologie im Spital Poschiavo.
Ein weiterer Minderheitsantrag möchte die Gewährung von
Kantonsbeiträgen an die Spitäler nicht nur von der Einhaltung der
Strukturqualität abhängig machen, sondern auch von der Prozess- und
Ergebnisqualität. Weitere Minderheitsanträge befassen sich mit der Höhe
der Kantonsbeiträge an die Investitionen der Spitäler sowie an die
medizinischen Leistungen und mit dem Mitspracherecht des Kantons in den
Spitälern.
Neugestaltung des Spitalplatzes Chur
Gemäss regierungsrätlicher Botschaft soll auf dem Spitalplatz Chur
neu einzig das aus der Fusion des Rätischen Kantons- und Regionalspitals
Chur und des Kreuzspitals Chur und der Einbringung des Frauenspitals
Fontana resultierende Kantonsspital Graubünden beitragsberechtigt sein.
Das beitragsberechtigte Angebot umfasst das Spektrum der heute durch
diese drei Spitäler erbrachten Leistungen. Eingehend diskutiert wurde
bei dieser Vorlage vor allem die Höhe der kantonalen Beiträge an die
Investitionen - hier liegt ein Mehrheitsantrag auf Erhöhung vor - und
die Höhe der kantonalen Beiträge an die medizinischen Leistungen. Hier
fand ein Antrag auf Erhöhung des Beitrages keine Mehrheit.
Im Übrigen folgte die Kommission den Anträgen der Regierung.
Ein weiteres Traktandum der Kommissionssitzung bildete der durch die
Regierung zur Ablehnung empfohlene Auftrag der KGS betreffend
Weiterführung des Krebsregisters.
Die Kommission hat die Thematik - unter Beizug diverser
Sachverständiger - nochmals eingehend diskutiert. Sie hält mit 7 zu 4
Stimmen am Kommissionsauftrag fest und fordert die Regierung auf,
abzuklären, welche Bedingungen erfüllt sein müssten, damit eine
finanzielle Unterstützung des Krebsregisters durch den Kanton weiterhin
in Frage käme.
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt. Kommission für Gesundheit und Soziales