Im Rahmen des BSE-Überwachungsprogramms ist anlässlich der
Untersuchung einer toten Kuh aus dem Kanton Graubünden/Bezirk Maloja
Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) diagnostiziert worden.
Es handelt sich um den vierten BSE-Fall dieses Jahres in der
Schweiz, der vom Referenzlabor bestätigt worden ist. Letztmals wurde im
Jahr 2003 BSE bei einem Tier aus Graubünden diagnostiziert. Seit 1990
wurden somit in Graubünden insgesamt 25 BSE-Fälle entdeckt.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons
Graubünden hat die gemäss Tierseuchengesetzgebung für die Ausrottung von
BSE vorgeschriebenen Massnahmen eingeleitet.
Auf eine Tötung des ganzen Bestandes kann verzichtet werden, da BSE
nach heutigem Wissensstand nicht von Tier zu Tier übertragen wird,
sondern durch die Aufnahme von infiziertem Tiermehl. Es müssen jedoch
alle Rinder, die innerhalb eines Jahres vor oder nach der Geburt des an
BSE erkrankten Tieres im selben Bestand geboren und aufgezogen wurden
(sogenannte "Kohortentiere"), getötet werden. Bei den Kohortentieren
besteht ein erhöhtes BSE-Risiko, weil sie als Jungtiere das gleiche
Futter wie das BSE-Tier gefressen haben. Zudem müssen alle direkten
Nachkommen der an BSE erkrankten Kuh, die in den zwei Jahren vor der
Diagnose geboren wurden, getötet werden.
Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Graubünden
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Graubünden