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Das Ziel des Modellvorhabens Agglomeration Chur und Umgebung (MACU) ist eine koordinierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Dazu wurde ein Siedlungs- und Verkehrskonzept erarbeitet, dessen wichtigste Elemente mit einer Anpassung des kantonalen Richtplans umgesetzt werden. Diese wird nun öffentlich aufgelegt. Mit der Richtplananpassung wird einerseits ein verbindlicher Rahmen für die weitere Bearbeitung gesetzt, und andererseits werden die Voraussetzung für eine Bundesfinanzierung im Agglomerationsverkehr geschaffen.


Die weitere Umgebung von Chur zeichnet sich durch eine enge Vernetzung und Überlagerung von städtisch geprägten Räumen in den Tallagen und meist höher gelegenen, aber stadtnahen touristischen «Temporäragglomerationen» aus. Diese Vielfalt auf engem Raum trägt einerseits wesentlich zur Attraktivität der Region bei; andererseits führt sie zu zunehmenden Verkehrsströmen und lokalen Verkehrsüberlastungen. Aufgrund dieser besonderen räumlichen Konstellation wurde der Perimeter weiträumig gewählt. Er reicht vom Walensee bis Thusis sowie bis Ilanz, Lenzerheide und Küblis. Entsprechend sind am Projekt die beiden Kantone Graubünden und St. Gallen, die Regionen Bündner Rheintal, (ab 1. Januar 2007 Regionalverband Nordbünden) Surselva, regioViamala, Mittelbünden, Schanfigg, Prättigau und Sarganserland-Walensee, sowie die Stadt Chur beteiligt.

Agglomerationspolitik des Bundes
Von Städten und Agglomerationen gehen wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Impulse aus. Diese Erkenntnis führte zur Agglomerationspolitik, die der Bundesrat im Jahre 2001 lanciert hat. Sie zielt unter anderem darauf ab, Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen zu verbessern und finanziell zu unterstützen. Zwei Voraussetzungen sind dazu zwingend: Erstens der Nachweis, dass die Bereiche Verkehr, Siedlung und Umwelt gut aufeinander abgestimmt sind, wofür das Agglomerationsprogramm dient. Zweitens sind die wichtigsten räumlichen Aspekte dieser Abstimmung im kantonalen Richtplan verbindlich festzulegen.

Das Agglomerationsprogramm MACU
Für die Agglomeration Chur und Umgebung wurde ein Entwurf eines Agglomerationsprogramms (MACU) samt Richtplananpassung erarbeitet. Aufgrund der im Rahmen des Projektes erfolgten Untersuchungen können folgende Aussagen gemacht werden:
- Siedlung und Verkehr sind gut aufeinander abgestimmt. Grosse Teile des MACU-Gebietes sind sowohl mit dem öffentlichen Verkehr als auch für den motorisierten Individualverkehr gut erschlossen. Entsprechend sind keine einschneidenden planerischen Korrekturen erforderlich, sondern eine Weiterentwicklung der positiven Siedlungsstruktur mit einer nach Teilräumen differenzierten Strategie und einer Konzentration auf die geeigneten Standorte, die Zentren, die Talachsen und die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.
- Die zu erwartende Verkehrszunahme wird nicht primär durch das Siedlungswachstum, sondern durch die zunehmende Mobilität erfolgen (insbesondere im Pendler- und im Freizeitverkehr).
- Im Verkehrssystem MACU gibt es insbesondere in der engeren Umgebung von Chur, im Bündner Rheintal und im Prättigau lokale Engpässe. Die Wege für den Velonahverkehr, insbesondere in der Umgebung der regionalen Zentren, kann vielerorts noch verbessert werden.
- Es ist kein umfassender Ausbau des Verkehrssystems erforderlich, sondern es ist hauptsächlich das bestehende Verkehrssystem zu optimieren.
Aufbauend auf diesen Untersuchungen wurde ein Siedlungs- und ein Verkehrskonzept entwickelt und im Richtplan umgesetzt:
- Im Siedlungskonzept wird eine nach Teilräumen differenzierte Strategie für die zukünftige Siedlungsentwicklung festgehalten. Damit wird der Rahmen für eine optimale überörtliche Siedlungsentwicklung festgelegt.
- Die Verkehrsmassnahmen für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr wurden so aufeinander abgestimmt und priorisiert, dass eine optimale Gesamtwirkung entsteht. Die Massnahmen wurden im Verkehrskonzept festgehalten.

Öffentliche Auflage
Der Entwurf der Richtplan-Anpassung wurde im Frühling 2006 den Gemeinden zu einer Vorkonsultation - noch ohne öffentliche Mitwirkung - unterbreitet. Die sich daraus ergebenden Einwendungen und Bemerkungen wurden weitestgehend in die vorliegende Richtplan-Anpassung eingebaut. Es hat sich bei dieser Vorkonsultation gezeigt, dass, von kleineren Anliegen abgesehen, die Anpassung als für in Ordnung befunden wurde.
Nun erfolgt die öffentliche Mitwirkung zur Richtplananpassung. Gleichzeitig erfolgt die Vorprüfung beim Bundesamt für Raumentwicklung sowie die Vernehmlassung bei den kantonalen Fachstellen, bei den Nachbarländern und bei den Nachbarregionen. In Bezug auf die Bundesfinanzierung im Agglomerationsverkehr ist das Projekt im Fahrplan.

Gremium: Amt für Raumentwicklung
Quelle: dt Amt für Raumentwicklung
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