Die Bündner Regierung wird dem Grossen Rat in der Oktobersession
2006 die Botschaft über die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes
vorlegen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die
Botschaft unter dem Vorsitz von Aldo Tuor zu Handen des Grossen Rates
vorberaten. An den Sitzungen anwesend war auch Regierungsrätin Eveline
Widmer-Schlumpf.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, hat die angespannte
Finanzlage des Kantons Graubünden tief greifende Reformen des
Steuerrechts während längerer Zeit blockiert. Dadurch hat der Kanton an
Konkurrenzfähigkeit sowohl im Bereich der natürlichen Personen als auch
bei den juristischen Personen eingebüsst. Aufgrund diverser
parlamentarischer Vorstösse hatte die Regierung im Juni 2005 zu Handen
des Grossen Rates in einem Bericht über eine Revision des kantonalen
Steuergesetzes den konkreten Handlungsbedarf dargelegt und verschiedene
Revisionspunkte aufgezeigt. Der Grosse Rat hat den Bericht in der
Oktobersession 2005 intensiv diskutiert und der Regierung die Ziele für
die nun vorliegende Gesetzesrevision vorgegeben. Hauptpunkte der
Revision sind Steuerentlastungen für die juristischen Personen, für die
Ehegatten und die Familien sowie die Befreiung der direkten Nachkommen
von der Nachlasssteuer und die Abschaffung der Sonderabgabe auf dem
Vermögen.
Die WAK hat sich eingehend mit der Vorlage auseinandergesetzt.
Nachdem Eintreten unbestritten war, wurden zu einzelnen Bestimmungen
Mehr- beziehungsweise Minderheitsanträge gestellt. So beantragt eine
Kommissionsminderheit die Einführung eines Sozialabzuges für
Steuerpflichtige, welche im gemeinsamen Haushalt pflegebedürftige
Personen betreuen. Betreffend Besteuerung von Kapitalabfindungen aus
Vorsorge beantragt eine Kommissionsmehrheit eine gegenüber der Botschaft
weiter gehende Reduktion der Maximalbelastung für Ehegatten von 3,2
Prozent auf 2,6 Prozent und für die übrigen Steuerpflichtigen von fünf
Prozent auf vier Prozent. Dies soll vermögende Personen zu einer
Wohnsitznahme in Graubünden bewegen. Bei der Gewinnsteuer der
juristischen Personen beantragt eine Kommissionsmehrheit, den maximalen
Steuersatz nicht wie von der Regierung vorgeschlagen auf 7,5 Prozent,
sondern auf sieben Prozent festzulegen. Zur Förderung der frühzeitigen
Zahlung der auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des teilrevidierten
Steuergesetzes fällig werdenden Besteuerung von Erbvorbezügen schlägt
eine Kommissionsmehrheit die Möglichkeit eines Skontos vor. Die
Kommission hat im Hinblick auf eine tragbare und ausgewogene Vorlage
verzichtet, Anträge für weitergehende Steuerentlastungen einzubringen.
Kontrovers diskutiert wurde auch die Frage, ob die vorliegende
Teilrevision des Steuergesetzes dem obligatorischen Referendum zu
unterstellen sei. Eine Kommissionsmehrheit hat sich schliesslich dafür
ausgesprochen, die Vorlage dem obligatorischen Referendum zu
unterstellen.
In der Schlussabstimmung stimmte die Kommission der Teilrevision des
Steuergesetzes mit 7 zu 1 Stimmen zu.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Aldo Tuor, Tel. 081 920 36 36
Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben