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Die ersten Bauarbeiten im Rahmen der Vorinvestitionen an der Porta Alpina haben begonnen. Mit der ersten Sprengung ist am Montag, 23. Oktober 2006, der Startschuss erfolgt. Ausgeführt werden die von Bund, Kanton Graubünden und AlpTransit Gotthard AG vereinbarten Bauarbeiten durch die Arbeitsgemeinschaft TRANSCO. Diese ist bereits vor Ort mit dem Bau des Tunnelloses Sedrun des Gotthard-Basistunnels betraut. Die Bauarbeiten umfassen den Ausbruch von vier grossen Wartehallen auf Tunnelniveau. Sie erfolgen zum jetzigen Zeitpunkt, damit zu keinem Zeitpunkt Behinderungen, Verzögerungen und Zusatzkosten für die Bauarbeiten des Gotthard-Basistunnels entstehen.

Das Projekt Porta Alpina sieht vor, die im Gotthard-Basistunnel geplante Multifunktionsstelle Sedrun als Haltestelle zu nutzen. Von dort aus sollen Passagiere über Stollen und eine Liftanlage die 800 Meter höher gelegene Ortschaft Sedrun und das Gotthardgebiet erreichen. Dank der besseren Erreichbarkeit werden Erwartungen an einer Stärkung der wirtschaftlich-touristischen Entwicklung dieser Region geknüpft.

Arbeitsgemeinschaft TRANSCO führt Bauarbeiten für vier Wartehallen aus
Ende August 2006 lösten der Bund, der Kanton Graubünden und die AlpTransit Gotthard AG die Bauarbeiten für die Vorinvestitionen der Porta Alpina definitiv aus und unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung für diese erste Phase. Nun haben die ersten Bauarbeiten begonnen. Mit einem Sprengungsakt für die nördliche Wartehalle hat am Montag, 23. Oktober 2006, im Tunnel die "Anschlagsfeier Porta Alpina" stattgefunden. Der Startschuss ist im Beisein von Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements Graubünden, vom Tujetscher Gemeindepräsident Pancrazi Berther, vom CEO der TRANSCO, Luzi Gruber, sowie von Alfred Seiler, Oberbauleiter der AlpTransit Gotthard AG, erfolgt.
Die Bauarbeiten werden durch die Arbeitsgemeinschaft TRANSCO ausgeführt, die bereits vor Ort mit dem Bau des Tunnelloses Sedrun des Gotthard-Basistunnels betraut ist. Die Bauarbeiten umfassen den Ausbruch der vier grossen Wartehallen auf Tunnelniveau. Diese Wartehallen, von denen sich zwei im Norden an der Oströhre und zwei im Süden an der Weströhre befinden, bieten je rund 240 Personen Platz. Sie haben je eine Länge von 38 Meter, eine Breite von rund 10 und eine Höhe von 5.5 Meter.

Wichtige Voraussetzung für spätere Realisierung
Diese Vorinvestitionen sind eine wichtige Voraussetzung für die spätere Realisierung der unterirdischen Station Porta Alpina. Vergeben wurden die Arbeiten als Zusatzauftrag zum Tunnelbaulos Sedrun zu einem globalen Preis von 12,6 Millionen Franken (Preisbasis Werkvertrag des Jahres 2001). Zu heutigen Preisen gerechnet macht der Bauauftrag, inklusive Reserven, Teuerung und Mehrwertsteuer, eine Summe von 15,8 Millionen Franken aus.
Mit der Vornahme der Vorinvestitionen wird sicher gestellt, dass die Porta Alpina zu einem späteren Zeitpunkt zu vernünftigen Kosten realisiert werden kann. Die Ausbruchsarbeiten müssen jetzt erfolgen und sind auf das Bauprogramm des Gotthard-Basistunnels abgestimmt, damit es später bei der Inbetriebnahme desselben zu keinen unnötigen Behinderungen kommt.
Die eidgenössischen Räte bewilligten an diesen Vorinvestitionskosten in der Wintersession 2005 einen Bundesbeitrag von 50 Prozent, jedoch maximal 7,5 Millionen Franken. Die restlichen 50 Prozent werden vom Kanton Graubünden, der Region Surselva und der Standortgemeinde Tujetsch geleistet.

Machbarkeit bestätigt
Inzwischen hat der Kanton Graubünden für die weiteren Arbeiten anfangs Oktober beim Bundesamt für Verkehr das Gesuch um die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens für die Hauptinvestitionen (Auflageprojekt 2) eingereicht. Das Gesuch des Auflageprojekts 2, das die Gesamtanlage Porta Alpina Sedrun umfasst, betrifft nur die baulichen und technischen Massnahmen im Bereich der Haltestellen (Perronkante) im Gotthard-Basistunnel bis zur Portalvorzone Las Rueras. Das Konzessionsgesuch für die Inbetriebnahme der Porta Alpina und das Gesuch für die oberirdische Erschliessung werden in einem späteren nachgelagerten Verfahren zur Genehmigung eingereicht werden.
Das eingeleitete Plangenehmigungsverfahren bestätigt die Aussagen der Machbarkeitsstudien, dass bei den heute bekannten Planungsannahmen der Betrieb des Gotthard-Basistunnels mit der Haltestelle Porta Alpina vereinbar ist. In einem nächsten Schritt ist mit den Betreibern des Gotthard-Basistunnels die Abstimmung eines einander ergänzenden Betriebs, inklusive Fahrplan, anzustreben.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
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