Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die vom Bund geplanten
Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV). Sie unterstützt in
ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund vorbehaltlos die Massnahmen zur
Eliminierung von Wettbewerbsverzerrungen, welche durch zahlungsunwillige
inländische Transportunternehmen entstehen. Bund und Kantonen entgehen
dadurch LSVA-Einnahmen von rund 10 Mio. Franken jährlich. Nicht
einverstanden ist die Regierung mit der vorgeschlagenen Frist für die
Neuberechnung der LSVA-Anteile, welche vorab an Kantone mit Berg- und
Randgebieten ausbezahlt werden. Der Verteilschlüssel für die Auszahlung
der rund 80 Mio. Franken wird nach geltendem Recht alle zwei Jahre neu
berechnet. Gemäss Bund soll künftig alle zehn Jahre eine Neuberechnung
erfolgen. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Konferenz der
Kantonalen Finanzdirektoren (FDK) schlägt die Regierung eine
Verlängerung der Frist auf fünf Jahre vor.
Regierung nimmt Stellung zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz
Die Regierung schliesst sich in ihrer Vernehmlassungsantwort an den
Bund grundsätzlich der gemeinsamen Stellungnahme der Regierungskonferenz
der Gebirgskantone an. Grundsätzlich erwarten die betroffenen Regionen
und Kantone in ihrer Antwort an den Bund eine schnellere Gangart und
dass die Verlagerungsziele so rasch als möglich erreicht werden. Dabei
überzeugen die vorgeschlagenen Varianten des Bundes nicht. Ergänzend
hält die Regierung in ihrer Stellungnahme fest, dass sie die Schaffung
einer Rechtsgrundlage für eine Alpentransitabgabe (ATA) ablehnt. Vor
allem im Binnenverkehr würde dies zu einer unerwünschten Verlagerung von
der Schiene auf die Strasse führen. Bei der allfälligen Einführung einer
ATA oder einer Alpentransitbörse wären insbesondere für den
Binnenverkehr in den Alpenregionen flankierende Massnahmen und die
Einführung von Ausnahmeregelungen erforderlich.
Regierung hebt Fischereiverbot an Feiertagen auf
Die Regierung genehmigt die Revision der
Fischereibetriebsvorschriften. Eine wichtige Anpassung betrifft die
Aufhebung von Fischereiverboten an Feiertagen. Am Karfreitag, am Oster-
und Pfingstsonntag sowie am Eidgenössischen Bettag ist die Ausübung der
Fischerei nach geltendem Recht im ganzen Kanton verboten. Mit Ausnahme
des Eidgenössischen Bettages werden diese Verbote nun aufgehoben.
Weitere Anpassungen im Rahmen der Revision betreffen die
Fischereisaison, die Festlegung der Schontage, die Fangmasse sowie die
Fangbeschränkungen und die Köderfische. Die geltenden
Fischereibetriebsvorschriften haben sich weitgehend bewährt. Im Rahmen
der vorliegenden Revision sind daher nur zwingend notwendige und
sachlich gerechtfertigte Bestimmungen angepasst worden.
Die Beteiligung an der Spitäler Chur AG wird verkauft
Die Regierung verkauft die Beteiligung an der Spitäler Chur AG der
Stiftung Kantonsspital Graubünden zum Preis von 25'000 Franken. Der
Verkauf ist eine Folge der Neuorganisation im Spitalbereich. Weiter
begründet die Regierung den Verkauf damit, dass die Beteiligung für die
Aufgabenerfüllung des Kantons im Spitalbereich nicht mehr notwendig ist.
Aus Gemeinden und Regionen
- Herrschaft-Prättigau: Die Regierung genehmigt den
Waldentwicklungsplan (WEP) Herrschaft-Prättigau. Dieser regelt für die
Regionen Herrschaft und Prättigau die zukünftige Waldnutzung und legt
die langfristigen waldbaulichen Ziele und Behandlungsstrategien fest.
- Klosters-Serneus/Landschaft Davos: Für
Wiederinstandstellungsarbeiten nach den Unwettern 2005 genehmigt die
Regierung einen Kantonsbeitrag von 477'000 Franken.
- Jenaz: Der Zonenplan 1:1'000 / 10'000 Spitzirain, Uf Platz, Alp
Nova vom 15. Juni 2006 wird genehmigt.
- St. Antönien/Ascharina: Dem Gesuch der Gemeindevorstände St.
Antönien und St. Antönien-Ascharina um Neubenennung der vereinigten
Gemeinde in "St. Antönien" wird unter Vorbehalt des Ergebnisses des
Vernehmlassungsverfahrens innerhalb der Bundesverwaltung von der
Regierung entsprochen.
- Trimmis: Die anlässlich der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2006
beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird von der Regierung
genehmigt.
- Seewis i.P.: Der Gemeinde Seewis i.P. wird an die
beitragsberechtigten Kosten für die Sanierung der Quellen Matan ein
Beitrag von 69'000 Franken genehmigt. Bei den Unwettern 2005 wurden die
Quellfassungen der Gemeinde beschädigt.
- Obersaxen: Das zulässige Höchstgewicht auf der Obersaxerstrasse
(Abzweigung Bellaua bis St. Martin) wird ganzjährig von 13 t auf 18 t
erhöht.
- Sumvitg: Das zulässige Höchstgewicht auf der Falenserstrasse wird
von 18 t / 7 t auf 28 t erhöht.
- Solis-Mutten: Auf der Verbindungsstrasse Solis-Mutten wird im
Strassentunnel eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgelegt.
- St. Moritz: In St. Moritz wird innerorts auf der Via Surpunt sowie
auf der Via Giovanni Segantini / Via Salet die Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h festgelegt und je eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Integrationsförderung: Die Regierung hat insgesamt 71'500 Franken
für Projekte zur sozialen Integration der im Kanton Graubünden lebenden
Ausländerinnen und Ausländer genehmigt:
- Dopo scuola, Bündnerische Arbeitsgemeinschaft für die Betreuung
der ausländischen Arbeitnehmer, Chur
- Integrationshilfe für Migrantinnen, Frauenzentrale, Chur
- "SUPPORT" das umfassende Integrationsprogramm für Migrantinnen und
Migranten, Balikatan, Chur
- Deutsch als Fremdsprache, Schule St. Catharina, Cazis
- Alltagsküche aus aller Welt, Internationaler Frauentreff,
Domat/Ems
- Alt werden in Graubünden, Pro Senectute Graubünden, Chur
Strassenprojekte
Die Regierung hat 200'000 Franken für den Bau und die Sanierung des
folgenden Strassenabschnittes bewilligt:
- A 13 Nationalstrasse: Soazza - San Bernardino Süd
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden