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Erstmals können in Graubünden Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über eine kantonale Vorlage abstimmen. Der Grund ist, dass am 1. Januar 2006 das totalrevidierte Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden in Kraft getreten ist. In Ausführung der Kantonsverfassung sieht das Gesetz neu vor, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer zur Ausübung der politischen Rechte in Bundesangelegenheiten im Kanton Graubünden befugt sind, auch in kantonalen Belangen stimmen und wählen dürfen. Dies betrifft zurzeit rund 2'300 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Von ihrem Stimmrecht können diese bereits an der kantonalen Volksabstimmung vom 12. Februar 2006 erstmals Gebrauch machen, wenn die Vorlage über die Gewährung eines Kredits von 20 Millionen Franken für den Bau der Porta Alpina zur Abstimmung gelangt.

Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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