Erstmals können in Graubünden Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizer über eine kantonale Vorlage abstimmen. Der Grund ist,
dass am 1. Januar 2006 das totalrevidierte Gesetz über die politischen
Rechte im Kanton Graubünden in Kraft getreten ist. In Ausführung der
Kantonsverfassung sieht das Gesetz neu vor, dass Auslandschweizerinnen
und Auslandschweizer, die nach dem Bundesgesetz über die politischen
Rechte der Auslandschweizer zur Ausübung der politischen Rechte in
Bundesangelegenheiten im Kanton Graubünden befugt sind, auch in
kantonalen Belangen stimmen und wählen dürfen. Dies betrifft zurzeit
rund 2'300 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Von ihrem
Stimmrecht können diese bereits an der kantonalen Volksabstimmung vom
12. Februar 2006 erstmals Gebrauch machen, wenn die Vorlage über die
Gewährung eines Kredits von 20 Millionen Franken für den Bau der Porta
Alpina zur Abstimmung gelangt.
Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden