Die geplante Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) wird von der Bündner
Regierung begrüsst. Die Beschränkung ist aus heutiger Sicht nicht mehr
sachgerecht, wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung schreibt. Um
negative Auswirkungen zu vermeiden, die nach Auffassung des Bundes
namentlich im Ferienwohnungsbau in Tourismusgebieten auftreten könnten,
sieht der Bund flankierende raumplanerische Massnahmen vor. Die
entsprechende vorgeschlagene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes lehnt
die Regierung aber strikte ab. Der Regierung zufolge sind die Kantone
selbst in der Lage, die erforderlichen Massnahmen unter Berücksichtigung
der unterschiedlichen kantonalen und regionalen Gegebenheiten anzuordnen
und umzusetzen. Die vom Bund geplante Regelung weckt - neben den
verfassungsrechtlichen und gesetzgeberischen - auch inhaltliche
Bedenken. Dies gilt vor allem für den vorgeschlagenen Schwellenwert von
30 bis 50 Prozent Anteil an Zweitwohnungen. Dieser ist laut Regierung
realitätsfremd, zumal er bereits heute in vielen Tourismusdestinationen
überschritten ist. Als haltlos und unnötig bezeichnet die Regierung
zudem den vorgesehenen Baustopp für Zweitwohnungen bis zum Erlass
genügender raumplanerischer Regelungen.
Zustimmung zum "Greenconnector" mit Vorbehalten
Die Bündner Regierung steht dem Projekt "Greenconnector", das eine
Hochspannungs-Gleichstromkabelleitung in der nicht mehr genutzten
Ölleitung der Oleodotto del Reno SA von Sils i.D. nach Italien vorsieht,
grundsätzlich positiv gegenüber, allerdings mit Vorbehalten. Aus Sicht
des Kantons ist es begrüssenswert, dass die stillgelegte Ölleitung
wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden kann. Durch den freien
Strommarkt nehmen die Transitströme aus dem nördlichen EU-Raum nach
Italien stark zu. Um diese neuen Ströme problemlos durch die Schweiz
transportieren zu können, braucht es neue Netzkapazitäten. Diesbezüglich
dürfte es für den Kanton Graubünden respektive für Unternehmen der
Elektrizitätswirtschaft interessant sein, sich an diesem innovativen
Projekt zu beteiligen und damit die Bündner Position im Strommarkt zu
stärken. Bis zum Plangenehmigungsverfahren sind jedoch noch einige
Vorbehalte auszuräumen und Verbesserungen des Projektes vorzunehmen.
Insbesondere die Dimensionierung und der Standort der Konverteranlage
sind aus Rücksichtnahme auf die Bevölkerung und Landschaft zu
optimieren.
Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die
Prämienverbilligung geht in die Vernehmlassung
Die Bündner Regierung möchte Familien mit Kindern bei den
Krankenkassenprämien stärker entlasten. Sie hat dazu die Vernehmlassung
zu einem vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement erarbeiteten
Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und
die Prämienverbilligung eröffnet. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben des
Bundes müssen die Kantone ab dem Jahr 2007 die Prämien von Kindern und
jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen um
mindestens fünfzig Prozent verbilligen.
Als familienpolitische Massnahme sieht der Entwurf nun vor, diese
bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 65'000 Franken um hundert
Prozent und darüber bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 80'000
Franken mit einem abgestuften Prozentsatz zu verbilligen. Als weitere
sozialpolitische Massnahme ist geplant, den maximalen Selbstbehaltsatz
auf zehn Prozent zu reduzieren. Zur Finanzierung der dadurch
entstehenden Mehrkosten von rund 19 Millionen Franken schlägt der
Entwurf vor, als Basis für die Prämienverbilligung die Höhe der Prämien
von Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers
herbeizuziehen. Bezüger von Prämienverbilligung können die daraus
resultierende Reduktion der für die Verbilligung massgebenden Prämien
zum Beispiel durch den Wechsel zu einem Hausarztversicherungsmodell
auffangen. Dadurch lassen sich rund zehn Prozent Krankenkassenprämien
einsparen. Zur Finanzierung der Mehrkosten wird im Weiteren
vorgeschlagen, den Anteil des steuerbaren Vermögens, das bei der
Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs nebst dem Einkommen
einbezogen wird, auf zwanzig Prozent anzuheben. Die Vernehmlassung
dauert bis zum 31. März 2006. Die Unterlagen sind im Internet unter
www.jpsd.gr.ch einsehbar.
Revidiertes Steuergesetz mildert wirtschaftliche Doppelbelastung
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Steuergesetzes
rückwirkend auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Die Revision
umfasst zum einen die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung.
Darunter versteht man die Besteuerung der Gewinne in der
Aktiengesellschaft und der ausgeschütteten Gewinne beim Aktionär. Diese
Doppelbelastung wird ab der laufenden Steuerperiode gemildert, sofern
der Aktionär mit mindestens zehn Prozent am Aktienkapital beteiligt ist.
Die Entlastung greift sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei der
Vermögenssteuer und erhöht die Standortattraktivität des Kantons. Zum
anderen beinhaltet die Revision eine Anpassung des kantonalen Rechts an
die steuerrechtlichen Bestimmungen des Fusionsgesetzes.
Neuer Leistungsauftrag an die Aids-Hilfe Graubünden
Die Bündner Regierung hat einen neuen Leistungsauftrag an die
Aids-Hilfe Graubünden genehmigt. Die Aids-Hilfe Graubünden engagiert
sich seit ihrer Gründung im Jahr 1987 in der Beratung von Hilfesuchenden
und in der Prävention und Information bezüglich HIV und Aids. Neu in den
Leistungsauftrag aufgenommen wurde nun auch die Beratung und Prävention
betreffend Erkrankungen an Hepatitiden und anderen sexuell übertragbaren
Infektionen. Für die Erfüllung der vom Kanton übertragenen Aufgaben
erhält die Aids-Hilfe Graubünden neu einen jährlichen Beitrag von
insgesamt 200'000 Franken.
Aus Gemeinden und Regionen
- Pendelbahn "Murtèl - Corvatsch": In ihrer Vernehmlassung gegenüber
dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Bündner Regierung, der von der
Luftseilbahn Surlej-Silvaplana Corvatsch AG projektierten Pendelbahn
"Murtèl - Corvatsch" (Ersatzanlage) die Konzession zu erteilen. Die
Konzessionsgesuchstellerin hat für die Detailprojektierung und die
Bauausführung eine ökologische Baubegleitung beizuziehen.
- Celerina/Schlarigna: Der Generelle Erschliessungsplan 1:5'000 vom
5. September 2005 der Gemeinde Celerina/Schlarigna wird genehmigt. Dabei
gilt die Anweisung, dass im Rahmen der Projektierung darauf zu achten
ist, dass das landschaftliche Erscheinungsbild der einbezogenen Ebene
möglichst ungeschmälert erhalten bleibt. Zudem wird die Gemeinde
angewiesen, die Grundwasserschutzzone in einer nächsten
Ortsplanungsrevision auszuscheiden.
- Sufers: Die Regierung genehmigt den Zonenplan 1:1'000 Dorfgebiet
der Gemeinde Sufers vom 20. Mai 2005 mit dem Hinweis, dass den im
Zonenplan eingetragenen Waldgrenzen statische Wirkung zukommt. Ebenfalls
genehmigt wird der Zonenplan 1:10'000 vom 20. Mai 2005.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Wohn- und Pflegeheim Villa Sarona in Chur: Die Regierung hat das
Bauprojekt für den Neu- und Umbau des Wohn- und Pflegeheimes Villa
Sarona in Chur mit veranschlagten Kosten von 6'595'100 Franken
genehmigt. Die Zustimmung erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt,
dass die Trägerschaft die Restfinanzierung sicherstellt. An die
anrechenbaren Kosten von maximal 5'800'000 Franken wird ein kantonaler
Baubeitrag von 50 Prozent, das heisst maximal 2'900'000 Franken,
zugesichert.
- Kammerphilharmonie Graubünden: Die Kammerphilharmonie Graubünden
erhält für die Spielzeit 2006/2007 einen Beitrag von 96'000 Franken. Das
Gesamtbudget der Kammerphilharmonie beträgt 527'500 Franken. Die Stadt
Chur leistet einen Beitrag von 50'000 Franken.
- Pro Musica e Cultura: Der Stiftung Pro Musica e Cultura wird für
eine Tournee des First China Cello Orchestra mit zwanzig jungen
Cellisten von Musikhochschulen Chinas und der Schweiz, beziehungsweise
für die Konzerte vom 28. Juli bis 1. August 2006 in St. Moritz, Scuol
und Davos eine Defizitgarantie von maximal 12'000 Franken zugesprochen.
Personelles
- Franco Bontognali, wohnhaft in Tamins, ist zum Abteilungsleiter
Vermessung des Amtes für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und
Vermessung des Kantons Graubünden ernannt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden