Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit hat die
Botschaft der Regierung betreffend die Anpassung des kantonalen Rechts
an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft
gleichgeschlechtlicher Paare behandelt. Die Kommission, welche für
dieses Geschäft von Vizepräsident Ernst Sax geleitet wurde, beantragt
dem Grossen Rat, auf die Vorlage einzutreten.
Ab 1. Januar 2007 werden gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit
haben, ihre Partnerschaft zivilstandsamtlich registrieren zu lassen. Bei
dieser Vorlage geht es einzig um die Umsetzung von Bundesrecht auf
kantonaler Ebene. Die Vorlage umfasst entsprechend die Anpassung
diverser kantonaler Gesetze und grossrätlicher Verordnungen. Nebst dem
Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden, dem Gesetz über die
politischen Rechte im Kanton Graubünden, dem Gesetz über die Kantonale
Pensionskasse Graubünden, dem Einführungsgesetz zum Schweizerischen
Zivilgesetzbuch, dem Notariatsgesetz, dem Gerichtsverfassungsgesetz, der
Zivilprozessordnung und dem Submissionsgesetz bedürfen auch noch vier
Grossratsverordnungen der entsprechenden Anpassungen.
Die Kommission verabschiedete die Vorlage im Sinne der Anträge der
Regierung zuhanden des Grossen Rates, der das Geschäft in der
Dezembersession behandeln wird.
Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit