Der Familienbericht Graubünden analysiert eingehend die aktuelle
Situation von Familien im Kanton und definiert die familienpolitischen
Leitsätze und Ziele der Regierung. In finanzieller Hinsicht hat der
Grosse Rat, gestützt auf die von der Regierung erkannten
Problembereiche, die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung der
Situation der Familien bereits weitgehend umgesetzt. Handlungsbedarf
ortet die Regierung insbesondere noch bei der Verbesserung der
Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit. Der
Familienbericht sieht entsprechend schwergewichtig Massnahmen im
Schulbereich vor. Der Grosse Rat wird den Familienbericht Graubünden in
der Februarsession 2007 beraten.
Statistische Grundlagen
Der von der Regierung verabschiedete Familienbericht ist in einem
grossrätlichen Postulat aus dem Jahr 2002 gefordert worden. Der 84
Seiten umfassende Bericht analysiert in einem ersten Teil die aktuelle
familienpolitische Situation im Kanton. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl
der Geburten von 2011 um fast ein Viertel auf 1528 Geburten im Jahr 2005
gesunken. Die Geburtenrate in Graubünden ist mit 1.2 Kindern pro Frau
die tiefste in der ganzen Schweiz. Die Zahl der Familienhaushalte in
Graubünden beläuft sich auf rund 48'000 von gesamthaft 78'000
Privathaushalten (Volkszählung 2000). Die Zahl der Eheschliessungen ist
seit 1990 rückläufig, demgegenüber steigt die Scheidungsrate an. Im
Jahre 2005 wurden 805 Ehen geschlossen, 424 geschieden. Die Zahl der
allein Erziehenden in Graubünden ist zwischen 1970 und 2000 um rund
1'000 Haushalte auf 3'760 angewachsen.
Politischer Handlungsbedarf
Aufgrund ihrer Analyse legt die Regierung in einem zweiten Teil des
Berichts die aus ihrer Sicht wichtigsten Problembereiche dar.
Politischer Handlungsbedarf wird in den Bereichen familienergänzende
Kinderbetreuung, Schule, Erwerbstätigkeit, Finanzen und Beratung
geortet. Einen wesentlichen Einfluss auf den familiären Wandel hat das
veränderte Rollenverständnis der Frau, entstanden durch bessere
Bildungsvoraussetzungen und die Nachfrage der Wirtschaft nach
Arbeitskräften. Die von der Regierung formulierten familienpolitische
Leitsätze und Ziele fordern, dass der Kanton und die Gemeinden das
Wohlergehen und die soziale Sicherheit der Familie fördern. Die
öffentliche Hand soll günstige Rahmenbedingungen für die Familien
schaffen und alle Familienformen berücksichtigen.
Familienpolitische Ziele
Drei konkrete familienpolitische Ziele werden im Bericht
festgehalten: Zentrales Anliegen ist, die Vereinbarkeit von Familie und
Erwerbstätigkeit zu verbessern. Dies hängt entscheidend von den
Angeboten zur familienergänzenden Kinderbetreuung, der Organisation des
Schulunterrichts sowie den Arbeitsstrukturen ab. Zweitens soll die
finanzielle Absicherung der Familien unter Einbezug der
Eigenverantwortung über Transferleistungen (IPV, Familienzulagen,
Stipendien, Sozialhilfe usw.) und Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern
gewährleistet werden. Drittens soll schliesslich das bestehende
Beratungsangebot für Familien aufrechterhalten und punktuell angepasst
werden. Die Regierung stellt diesbezüglich fest, dass das bestehende
Angebot im Kanton gut ausgebaut ist. Die finanzielle Unterstützung
dieser Angebote soll bedarfsgerecht weitergeführt werden.
Familienpolitische Massnahmen
Aus den Zielen leitet der Bericht eine Liste von insgesamt 25
konkreten Massnahmen ab, welche die Situation von Familien verbessern
sollen. Die Mehrheit der Massnahmen im Bereich Familie und Finanzen sind
zwischenzeitlich bereits weitgehend umgesetzt worden.
Bei der Prioritätensetzung der noch nicht umgesetzten Massnahmen hat
die Regierung das Hauptgewicht auf Massnahmen gelegt, welche die
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern. Die grössten
Mängel in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
bestehen aus Sicht der Regierung im Schulbereich. Die flächendeckende
Einführung von Blockzeiten und Mittagstischen im Kindergarten und in der
Volksschule sowie die Betreuung der Kinder während den Randzeiten vor
und nach dem Blockunterricht sollen eine ganztägige Betreuung der Kinder
gewährleisten. Im Weiteren soll durch eine stärkere finanzielle
Unterstützung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung die
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wesentlich verbessert
werden. Die zur Sicherstellung einer ganztägigen Betreuung im
Kindergarten und in der Volksschule vorgesehenen Massnahmen haben
geschätzte Mehrkosten für den Kanton und die Gemeinden in der Höhe von
je 6.5 Millionen Franken pro Jahr zur Folge, diejenigen im Bereich der
familienergänzenden Kinderbetreuung von je rund 0.4 Millionen Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden