DAS "KERNPROGRAMM" VOR DEM HINTERGRUND DES EDK-PROJEKTS
"HARMOS"
Ein neuer Vertrag zwischen den Kantonen soll die Unterschiede in der
obligatorischen Schule minimieren. Das Werk heisst "HarmoS" und geht
jetzt in die Vernehmlassung. Aus Bündner Sicht kommt in diesem
Zusammenhang das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" ins Spiel. Dieses
ist optimal auf die nationalen Pläne abgestimmt.
Die Kantone tragen in der Schweiz die Verantwortung für das
Bildungswesen im Allgemeinen und für die obligatorische Schule im
Besonderen. Sie wollen mit einem neuen Konkordat die Schule weiter
harmonisieren. Dadurch sollen Qualität und Durchlässigkeit des Systems
auf gesamtschweizerischer Ebene gesichert und Mobilitätshindernisse
abgebaut werden. Kantone, welche dem "HarmoS-Konkordat" beitreten,
verpflichten sich, Ziele und Strukturen der obligatorischen Schule
anzugleichen. Das Projekt HarmoS wird seit 2001 auf Ebene der
Erziehungsdirektorenkonferenz EDK prioritär entwickelt.
Graubünden hat bereits vorgespurt
Das Erziehungsdepartement Graubünden hat 2005 in den Bereichen
Volksschule und Mittelschule eine grosse Anzahl bildungsrelevanter
Anliegen gebündelt und vier priorisierten Vorhaben zugeordnet: "Mehr
Tiefe als Breite", "Integration", "Fremdsprachen auf der Primarstufe",
"Stärkung der Volksschuloberstufe". Die vier priorisierten Vorhaben
zusammen ergeben das "Kernprogramm Bündner Schule 2010". "HarmoS" steht
inhaltlich in Einklang mit dem priorisierten Vorhaben "Mehr Tiefe als
Breite".
Die Parallelen der beiden Projekte
- "HarmoS" schlägt vor: Schuleintritt mit vier Jahren.
Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: zwei obligatorische
Kindergartenjahre und die Vorverlegung des Schuleintrittsalters um ein
Jahr. Sowohl die zwei Jahre Kindergarten wie die ersten beiden Jahre der
Primarstufe beinhalten flexible Durchlässigkeiten, die sich auf den
individuellen Entwicklungsstand der Kinder abstützen. Der Bündner
Vorschlag deckt sich mit dem Rahmen von "HarmoS".
- "HarmoS" schlägt vor: Die Primarschulstufe (inklusive
verpflichtender Teil des Kindergartens) dauert acht, die Sekundarstufe I
(Volksschul-Oberstufe) drei Jahre.
Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Die obligatorische
Kindergarten- und Schulzeit beträgt elf Jahre. "HarmoS" und "Mehr Tiefe
als Breite" stimmen überein.
- "HarmoS" schlägt vor: Landesweit sollen für verschiedene
Unterrichtsfächer verbindliche Standards zu bestimmten Zeitpunkten der
Schullaufbahn formuliert werden.
Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Das
Erziehungsdepartement möchte sich an den nationalen Standards von
"HarmoS" ausrichten.
- "HarmoS" schlägt vor: Erarbeitung von sprachregionalen Lehrplänen.
Nicht jeder Kanton entwickelt einen eigenen Lehrplan. Ein gemeinsamer
Lehrplan soll die Bedürfnisse einer ganzen Region und somit vieler
Kantone abdecken.
Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Das
Erziehungsdepartement will sich an der Erarbeitung eines überregionalen
Lehrplans beteiligen und begrüsst die Stossrichtung von "HarmoS". Es
nimmt diese Idee in seinem Kernprogramm auf.
- "HarmoS" schlägt vor: Blockzeiten und Tagesstrukturen werden in
den Kantonen als Thema aufgegriffen. Dabei soll ein bedarfsgerechtes
Angebot geprüft werden.
Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Sowohl die Blockzeiten
als auch die Tagesstrukturen werden in den Vorschlägen des Kernprogramms
aufgegriffen.
- "HarmoS" schlägt vor: Die Qualität des Systems Schule soll
periodisch erfasst und Verbesserungsvorschläge sollen unterbreitet
werden.
Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" sieht vor: Auch das
Erziehungsdepartement schlägt die Einführung von
Überprüfungsinstrumenten (wie beispielsweise "Stellwerk" und
"Klassencockpit") vor.
Das "Kernprogramm Bündner Schule 2010" nimmt die von der EDK
geplanten Reformen im Hinblick auf eine nationale Harmonisierung des
Volksschulwesens in idealer Weise auf, indem es die kantonal gewachsenen
Strukturen berücksichtigt.
Die Vernehmlassung zum "HarmoS-Konkordat" dauert bis Ende November
2006. Es tritt dann in Kraft, wenn zehn Kantone ihren Beitritt erklärt
haben. Ab In-Kraft-Treten haben die Kantone vier Jahre Zeit, die
notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Die Ratifikation in den Kantonen
soll ab Ende 2007 erfolgen.
Sämtliche Unterlagen zum "Kernprogramm" sind auf der Homepage
www.kernprogramm.gr.ch einsehbar, sämtliche Unterlagen zu "HarmoS" auf
www.edk.ch.
Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Amt für Volksschule und Sport