Der Kanton Graubünden will den Schutz von Pflegekindern verstärken.
Die Bündner Regierung hat dazu die Botschaft für ein Gesetz über die
Pflegekinder verabschiedet. Dieses wird die Rahmenbedingungen für die
Aufnahme von Pflegekindern neu regeln und die Vermittlung von Kindern
und Pflegeplätzen einer Bewilligungspflicht unterstellen. Der Grosse Rat
wird das Geschäft in der Februarsession 2007 behandeln.
Grund für die geplanten Anpassungen sind einerseits Revisionen der
eidgenössischen Gesetzgebung. Andererseits legt die neue
Kantonsverfassung fest, dass alle wichtigen Bestimmungen durch den
Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Eine wesentliche
Neuerung des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist, dass zum Schutz der
Kinder und Jugendlichen neu deren Vermittlung durch Privatpersonen an
Pflegeplätze wie auch die Vermittlung von Pflegeplätzen für Kinder und
Jugendliche einer Bewilligungspflicht unterstellt werden. Ebenso wird
die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur Pflege und Erziehung
bereits ab einem Monat bewilligungspflichtig. Ausserdem sieht der
Entwurf vor, die bestehende Bewilligungspflicht für die Pflege und
Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Altersjahr auf das
18. Altersjahr auszudehnen. Als einzige Aufsichtsbehörde für den
gesamten Bereich der Familien-, Tages- und Heimpflege wird das kantonale
Sozialamt bezeichnet. Das Sozialamt ist ebenfalls als einzige zentrale
Behörde zuständig für die Aufsicht über die Vermittlung sowie die
Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur späteren Adoption. Im Weiteren
werden Bereiche, so beispielsweise die Abgrenzung von der Familienpflege
zur Heimpflege, konkretisiert.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden