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Das Verfahren der Besteuerung im Gastwirtschaftsbereich soll vereinfacht werden. Die Bündner Regierung hat dazu den Entwurf für eine Teilrevision des Gastwirtschaftsgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Hauptgrund für eine Teilrevision des Gastwirtschaftsgesetzes bildet das Bestreben um Deregulierung beziehungsweise um eine administrative Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen.
Insbesondere das Verfahren der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern soll vereinfacht werden. Die Abgabe soll neu nach verschiedenen Umsatzgruppen jährlich pauschal erhoben werden. Zudem erfolgt die Veranlagung einer Umsatzgruppe neu anstatt in einem Zweijahres- in einem Fünfjahresturnus. Daneben soll auch der Aufwand für die zuständigen Behörden verringert werden.
Bei der Teilrevision werden zudem die Bewilligungsvoraussetzungen für die Ausübung von gastwirtschaftlichen Tätigkeiten teilweise neu formuliert und ergänzt. Dies soll sicherstellen, dass nur diejenigen Personen eine Bewilligung erhalten, die eine einwandfreie und polizeilich klaglose Führung des Betriebs sowie die Entrichtung der vorgeschriebenen Abgaben gewährleisten können. Deshalb wird neu verlangt, dass der Gesuchsteller einen aktuellen Strafregisterauszug einreicht. Schliesslich gilt es, das Gastwirtschaftsgesetz den Entwicklungen in der Bundesgesetzgebung anzupassen.
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Homepage des Departements des Innern und der Volkswirtschaft unter der Adresse www.div.gr.ch (ab 1. Januar 2007: www.dvs.gr.ch) heruntergeladen werden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Februar 2007.

Bestimmungen zur Unterstützung Bedürftiger werden angepasst
In Graubünden werden die Bestimmungen zur Unterstützung Bedürftiger nach den in diesem Jahr gesammelten Erfahrungen und Feststellungen auf den 1. Januar 2007 in einigen Punkten angepasst. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz beschlossen.
Die Bestimmungen waren gestützt auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) auf den 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung ist, dass allein erziehende Personen bis zum dritten Altersjahr des jüngsten Kindes eine Integrationszulage von 200 Franken pro Monat erhalten. Damit wird eine Massnahme des Familienberichtes Graubünden umgesetzt. Dies führt für den Kanton zu geschätzten Mehrkosten von 80'000 Franken und für die Gemeinden zu Mehrkosten von 120'000 Franken. Des Weiteren ist zur Verbesserung der Integrationschancen bereits bei einer Erwerbstätigkeit von 10 Prozent ein Einkommensfreibetrag vorgesehen. Bislang wurden Einkommensfreibeträge erst ab einer Erwerbstätigkeit von 20 Prozent gewährt.
Ferner wird konkretisiert, bei welchen Sachverhalten ungenügende Integrationsanstrengungen vorliegen. Die entsprechende Bestimmung hält neu ausdrücklich fest, dass zwingend eine Kürzung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt zu erfolgen hat, wenn eine Person eine von der Gemeinde zugewiesene zumutbare Arbeit nicht ausführt oder an einem Beschäftigungs- und Weiterbildungsprogramm nicht teilnimmt. Schliesslich werden die Unterstützungsleistungen des Kantons an Personen im Asylverfahren, mit einem abgewiesenen Asylgesuch oder einem Nichteintretensentscheid in die Bestimmungen aufgenommen. Diese waren bislang nicht auf Erlassstufe geregelt.

Teilrevidiertes Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft
Die am 1. September 2006 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung wird auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Gleichzeitig hat sie die dazu notwendige Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung beschlossen. Diese Anpassungen betreffen hauptsächlich die Abläufe bei der für die Prämienverbilligung zuständigen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden. Die Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung zielt in erster Linie darauf, Familien bei den Krankenkassenprämien stärker zu entlasten.

Gesetz über die amtlichen Schätzungen tritt am 1. Januar 2007 in Kraft
Das Gesetz über die amtlichen Schätzungen vom 30. August 2006 wird auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Gleichzeitig hat sie eine Verordnung über die amtlichen Schätzungen erlassen. Neu werden die bisherigen drei Ausführungserlasse in einer einzigen regierungsrätlichen Verordnung zusammengefasst. Die neue Schätzungsverordnung regelt unter anderem die allgemeinen Schätzungsregeln, die gebietsmässige Einteilung der Schätzungsbezirke, die Art und Weise der Durchführung von amtlichen Schätzungen, die zu schätzenden Werte sowie die besonderen Schätzungsobjekte. Darüber hinaus bestimmt sie die massgeblichen Sätze der Schätzungsgebühren.

Positives Fazit zur Sessiun in Flims
Die Bündner Regierung hat den Schlussbericht der Projektorganisation Graubünden über die Durchführung der Herbstsession der eidgenössischen Räte in Flims Laax Falera zur Kenntnis genommen. Die Regierung stimmt der im Schlussbericht geäusserten positiven Bilanz zu und dankt der Projektorganisation für die erfolgreiche Durchführung der Session.
Die mit der Herbstsession verbundenen Ziele und Erwartungen der Regierung wurden durchwegs erreicht. Die Mitglieder der eidgenössischen Räte konnten in Graubünden eine intensive Arbeitssession abhalten, wobei die Infrastruktur im Park Hotel Waldhaus hinsichtlich Arbeits- und Unterbringungskomfort die Anforderungen vollumfänglich erfüllte. Auch das straff organisierte offizielle Rahmenprogramm mit insgesamt fünf Anlässen vermochte den Parlamentsmitgliedern den Kanton Graubünden in seiner Vielfalt näher zu bringen. Ebenso erreicht wurde das Ziel, die romanische Sprache und Kultur als wesentlichen Teil der Bündner Eigenart zu präsentieren. Die Qualität der Anlässe, die Herzlichkeit der Begegnungen und auch die aktive Präsenz der romanischen Sprache - nicht zuletzt durch den Einsatz der romanischsprachigen Voluntaris auf dem Sessionsgelände - haben laut Regierung viel Sympathie für Graubünden geschaffen. Der Kanton Graubünden und Graubünden Ferien, die Region Surselva, die Standortgemeinden Flims Laax Falera und ihre touristische Organisationen sowie das Park Hotel Waldhaus haben die Gelegenheit genutzt, sich mit einem Top-Angebot als Tagungszentrum zu profilieren.
Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat die Regierung die Schlussabrechnung zur Verwendung des Kantonsanteils an der Durchführung der Session. Das im September angepasste Budget der Projektorganisation konnte eingehalten werden. Die Gesamtausgaben aller Partner der Projektorganisation Graubünden belaufen sich auf 1'790'708 Franken (Budget 1'850'000 Franken). Der kantonale Kostenanteil beträgt 357'025 Franken statt der budgetierten 473'700 Franken. Diese Einsparungen beim kantonalen Kostenanteil sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die Sicherheitskosten massiv niedriger als budgetiert ausgefallen sind.

Regierung für Konzentration bei der Landeswerbung
Die Bündner Regierung befürwortet grundsätzlich die vom Bund geplante umfassende Reorganisation der Landeswerbung und der Aussenwirtschaftsstrukturen. Die Institutionen des Bundes, welche mit gesetzlichen Kommunikationsaufträgen im Ausland tätig sind, sollen in einer einzigen und bereichsübergreifenden Organisation gebündelt werden. Zu diesem Zweck sollen Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und LOCATION Switzerland in eine neu zu gründende öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Mit der Schweizerischen Landeswerbung soll eine Organisation geschaffen werden, welche über die notwendige Grösse und genügend Mittel verfügt, um die Vorzüge der Schweiz im Ausland gezielt bekannt zu machen.
In ihrer Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die schweizerische Landeswerbung lehnt die Regierung aber die Zusammenlegung von LOCATION Switzerland mit Schweiz Tourismus und Präsenz Schweiz ab. LOCATION Switzerland, welche für den Unternehmensstandort Schweiz wirbt, sei vielmehr der Gesellschaft für Aussenwirtschaft einzugliedern. Begrüsst wird hingegen die Zusammenlegung von Schweiz Tourismus und Präsenz Schweiz. Über den zwei Säulen Aussenwirtschaft und Landeswerbung sei ein gemeinsames Dach erforderlich, um die verbindliche Markenführung und die vertiefte Kooperation sicher zu stellen. Gleichzeitig verlangt die Regierung, dass für den Tourismus auch in Zukunft Mittel im gleichen Umfang wie heute zur Verfügung stehen sollen. Das primäre Ziel der Reorganisation dürfe nicht das Sparen sein, sondern eine möglichst effiziente und effektive Landeswerbung.

Regierung nimmt zu geplanten biometrischen Ausweisen Stellung
Die Bündner Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass der Schengenbeitritt die vollumfängliche Einführung von biometrischen Reisedokumenten erforderlich macht. Wie die Regierung in der Vernehmlassung an den Bund schreibt, ist das Pilotprojekt Pass 06 (Biometrischer Pass) erst seit anfangs September 2006 produktiv. Bevor Entscheide über die Art der definitiven Einführung getroffen werden, muss laut Regierung aber eine sorgfältige Analyse dieses Pilotprojektes vorliegen.
Wie die Regierung weiter festhält, geht der Bericht des Bundes nur ungenügend auf die wichtigen Auswirkungen bei der Einführung des biometrischen Passes auf Kantone und Gemeinden ein. Sie fordert daher mehr Informationen über Kostenrahmen, notwendiges Personal, Infrastrukturen und regionale Erfassungszentren. Der Kanton benötige eine genügend lange Vorbereitungszeit für die Mittelbeschaffung und die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen.

Regierung unterstützt Parlamentarische Initiative zur Presseförderung mittels Beteiligung an Verteilungskosten
Aus Sicht der Bündner Regierung ist die von einer Parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Änderung des Postgesetzes, welcher eine Fortführung der verbilligten Posttaxen für Presseerzeugnisse vorsieht, sehr sinnvoll. Gerade ein weitläufiger und dünn besiedelter Bergkanton wie Graubünden könne von der Beibehaltung von distanzunabhängigen Vorzugspreisen für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften stark profitieren, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative. Positiv wertet die Regierung zudem, dass ein Teil der Subventionen von 20 Millionen Franken nicht nach dem Giesskannenprinzip ausgerichtet werden soll, sondern gezielt den kleinauflagigen Titeln der Regional- und Lokalpresse zugute kommt.

Regierung hält Parlamentarische Initiative zur Steuerbefreiung des Existenzminimums für überflüssig
Die Bündner Regierung lehnt die Parlamentarische Initiative betreffend Steuerbefreiung des Existenzminimums im Harmonisierungsgesetz ab. Sie hält die Initiative für unnötig, weil das Existenzminimum durch die Ausgestaltung der Steuertarife, die für tiefe Einkommen mögliche Nullveranlagung und das Erlassverfahren schon heute unbesteuert bleibt. Die vorgeschlagene Regelung sollte nach Auffassung des Bundes kaum weiter gehen als das heutige Recht. Der vorgeschlagene Gesetzestext ist aber sehr allgemein und unpräzise formuliert. Die Regierung gibt daher zu bedenken, dass die Gerichte vom Willen des Gesetzgebers abweichen und aus dem Gesetzeswortlaut eine viel weitergehende Befreiung des Existenzminimums ableiten könnten. Für den Fall, dass der Bund an der Befreiung des Existenzminimums festhalten sollte, wird eine neue, präzisere Formulierung der fraglichen Bestimmung vorgeschlagen.
In allgemeiner Hinsicht beantragt die Regierung, den heute geltenden Artikel des Gesetzes, der vom Bundesgericht als verfassungswidrig beurteilt wurde, so zu ändern, dass den Kantonen eine verfassungskonforme Besteuerung der Ehepaare mit Kindern im Vergleich zu den Alleinerziehenden und zu den Konkubinatspaaren mit Kindern ermöglicht wird.

Aus Gemeinden und Regionen
- Klosters: An den zweiten Teil der Wiederinstandstellungsarbeiten Unwetter 2005 in der Region Klosters wird ein Kantonsbeitrag von 281'000 Franken bewilligt.
- Regionalverband "Pro Engiadina Bassa": Die Revision der Statuten des Regionalverbandes "Pro Engiadina Bassa" wird genehmigt.
- Schanfigg: Der von der Pro Schanfigg verabschiedete regionale Richtplan Langsamverkehr / besondere Wege Schanfigg wird genehmigt.
- Casti-Wergenstein: Die Totalrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Casti-Wergenstein vom 24. August 2005 wird genehmigt.
- Cauco: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Cauco vom 12. Dezember 2004 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Matterhorn Gotthard Bahn: Die Regierung hat dem Finanzierungsgesuch der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) für die zweite Etappe des Projekts Ostausfahrt Brig zugestimmt und einen Anteil des Kantons Graubünden von 641'456 Franken bewilligt.
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von 19 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 339'500 Franken gesprochen.
- Theater Chur: Das Theater Chur erhält für den ersten Teil der Spielzeit 2006/2007 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 100'000 Franken.
- Procap Grischun: An die Kosten für die aus Anlass des 75-jährigen Bestehens von Procap Grischun geplante Errichtung einer Bronzestatue beim Grossratsgebäude - zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderungen - wird ein Beitrag von 45'000 Franken geleistet.
- Projekt PORTFOLIO: An die Grundlagenerarbeitung des Projekts PORTFOLIO, das ein Informationszentrum für das aktuelle Bündner Kunstschaffen aufbauen will, wird ein einmaliger Beitrag von 10'000 Franken gesprochen.
- Projekt "Alpter": Der Kanton Graubünden beteiligt sich am internationalen Projekt "Alpter", das sich mit der Problematik der Terrassierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen im gesamten Alpenraum auseinander setzt, mit einem Gesamtbetrag von 60'000 Franken.
- Schulheim Chur: Die Aussensanierung des Turnhallentraktes des Schulheimes Chur wird genehmigt. Der kantonale Baubeitrag beträgt rund 55'000 Franken.

Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahr 2006 43 Sitzungen abgehalten. Dabei wurden 1459 (Vorjahr: 1582) Beschlüsse gefasst. Das Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2007 an Martin Schmid, den Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements (neu ab 2007: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit), über. Vizepräsident wird Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements. Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht und Wohlergehen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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