Das Verfahren der Besteuerung im Gastwirtschaftsbereich soll
vereinfacht werden. Die Bündner Regierung hat dazu den Entwurf für eine
Teilrevision des Gastwirtschaftsgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben.
Hauptgrund für eine Teilrevision des Gastwirtschaftsgesetzes bildet das
Bestreben um Deregulierung beziehungsweise um eine administrative
Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen.
Insbesondere das Verfahren der Besteuerung des Kleinhandels mit
gebrannten Wassern soll vereinfacht werden. Die Abgabe soll neu nach
verschiedenen Umsatzgruppen jährlich pauschal erhoben werden. Zudem
erfolgt die Veranlagung einer Umsatzgruppe neu anstatt in einem
Zweijahres- in einem Fünfjahresturnus. Daneben soll auch der Aufwand für
die zuständigen Behörden verringert werden.
Bei der Teilrevision werden zudem die Bewilligungsvoraussetzungen
für die Ausübung von gastwirtschaftlichen Tätigkeiten teilweise neu
formuliert und ergänzt. Dies soll sicherstellen, dass nur diejenigen
Personen eine Bewilligung erhalten, die eine einwandfreie und
polizeilich klaglose Führung des Betriebs sowie die Entrichtung der
vorgeschriebenen Abgaben gewährleisten können. Deshalb wird neu
verlangt, dass der Gesuchsteller einen aktuellen Strafregisterauszug
einreicht. Schliesslich gilt es, das Gastwirtschaftsgesetz den
Entwicklungen in der Bundesgesetzgebung anzupassen.
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Homepage des
Departements des Innern und der Volkswirtschaft unter der Adresse
www.div.gr.ch (ab 1. Januar 2007: www.dvs.gr.ch) heruntergeladen werden.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Februar 2007.
Bestimmungen zur Unterstützung Bedürftiger werden angepasst
In Graubünden werden die Bestimmungen zur Unterstützung Bedürftiger
nach den in diesem Jahr gesammelten Erfahrungen und Feststellungen auf
den 1. Januar 2007 in einigen Punkten angepasst. Die Bündner Regierung
hat die entsprechende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum
kantonalen Unterstützungsgesetz beschlossen.
Die Bestimmungen waren gestützt auf die Richtlinien der
Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) auf den 1. Januar 2006
in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung ist, dass allein erziehende
Personen bis zum dritten Altersjahr des jüngsten Kindes eine
Integrationszulage von 200 Franken pro Monat erhalten. Damit wird eine
Massnahme des Familienberichtes Graubünden umgesetzt. Dies führt für den
Kanton zu geschätzten Mehrkosten von 80'000 Franken und für die
Gemeinden zu Mehrkosten von 120'000 Franken. Des Weiteren ist zur
Verbesserung der Integrationschancen bereits bei einer Erwerbstätigkeit
von 10 Prozent ein Einkommensfreibetrag vorgesehen. Bislang wurden
Einkommensfreibeträge erst ab einer Erwerbstätigkeit von 20 Prozent
gewährt.
Ferner wird konkretisiert, bei welchen Sachverhalten ungenügende
Integrationsanstrengungen vorliegen. Die entsprechende Bestimmung hält
neu ausdrücklich fest, dass zwingend eine Kürzung des Grundbedarfs für
den Lebensunterhalt zu erfolgen hat, wenn eine Person eine von der
Gemeinde zugewiesene zumutbare Arbeit nicht ausführt oder an einem
Beschäftigungs- und Weiterbildungsprogramm nicht teilnimmt. Schliesslich
werden die Unterstützungsleistungen des Kantons an Personen im
Asylverfahren, mit einem abgewiesenen Asylgesuch oder einem
Nichteintretensentscheid in die Bestimmungen aufgenommen. Diese waren
bislang nicht auf Erlassstufe geregelt.
Teilrevidiertes Gesetz über die Krankenversicherung und die
Prämienverbilligung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft
Die am 1. September 2006 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über
die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung wird auf den 1.
Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung
beschlossen. Gleichzeitig hat sie die dazu notwendige Teilrevision der
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Krankenversicherung und die
Prämienverbilligung beschlossen. Diese Anpassungen betreffen
hauptsächlich die Abläufe bei der für die Prämienverbilligung
zuständigen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden. Die
Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die
Prämienverbilligung zielt in erster Linie darauf, Familien bei den
Krankenkassenprämien stärker zu entlasten.
Gesetz über die amtlichen Schätzungen tritt am 1. Januar 2007 in
Kraft
Das Gesetz über die amtlichen Schätzungen vom 30. August 2006 wird
auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung
beschlossen. Gleichzeitig hat sie eine Verordnung über die amtlichen
Schätzungen erlassen. Neu werden die bisherigen drei Ausführungserlasse
in einer einzigen regierungsrätlichen Verordnung zusammengefasst. Die
neue Schätzungsverordnung regelt unter anderem die allgemeinen
Schätzungsregeln, die gebietsmässige Einteilung der Schätzungsbezirke,
die Art und Weise der Durchführung von amtlichen Schätzungen, die zu
schätzenden Werte sowie die besonderen Schätzungsobjekte. Darüber hinaus
bestimmt sie die massgeblichen Sätze der Schätzungsgebühren.
Positives Fazit zur Sessiun in Flims
Die Bündner Regierung hat den Schlussbericht der Projektorganisation
Graubünden über die Durchführung der Herbstsession der eidgenössischen
Räte in Flims Laax Falera zur Kenntnis genommen. Die Regierung stimmt
der im Schlussbericht geäusserten positiven Bilanz zu und dankt der
Projektorganisation für die erfolgreiche Durchführung der Session.
Die mit der Herbstsession verbundenen Ziele und Erwartungen der
Regierung wurden durchwegs erreicht. Die Mitglieder der eidgenössischen
Räte konnten in Graubünden eine intensive Arbeitssession abhalten, wobei
die Infrastruktur im Park Hotel Waldhaus hinsichtlich Arbeits- und
Unterbringungskomfort die Anforderungen vollumfänglich erfüllte. Auch
das straff organisierte offizielle Rahmenprogramm mit insgesamt fünf
Anlässen vermochte den Parlamentsmitgliedern den Kanton Graubünden in
seiner Vielfalt näher zu bringen. Ebenso erreicht wurde das Ziel, die
romanische Sprache und Kultur als wesentlichen Teil der Bündner Eigenart
zu präsentieren. Die Qualität der Anlässe, die Herzlichkeit der
Begegnungen und auch die aktive Präsenz der romanischen Sprache - nicht
zuletzt durch den Einsatz der romanischsprachigen Voluntaris auf dem
Sessionsgelände - haben laut Regierung viel Sympathie für Graubünden
geschaffen. Der Kanton Graubünden und Graubünden Ferien, die Region
Surselva, die Standortgemeinden Flims Laax Falera und ihre touristische
Organisationen sowie das Park Hotel Waldhaus haben die Gelegenheit
genutzt, sich mit einem Top-Angebot als Tagungszentrum zu profilieren.
Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat die Regierung die
Schlussabrechnung zur Verwendung des Kantonsanteils an der Durchführung
der Session. Das im September angepasste Budget der Projektorganisation
konnte eingehalten werden. Die Gesamtausgaben aller Partner der
Projektorganisation Graubünden belaufen sich auf 1'790'708 Franken
(Budget 1'850'000 Franken). Der kantonale Kostenanteil beträgt 357'025
Franken statt der budgetierten 473'700 Franken. Diese Einsparungen beim
kantonalen Kostenanteil sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die
Sicherheitskosten massiv niedriger als budgetiert ausgefallen sind.
Regierung für Konzentration bei der Landeswerbung
Die Bündner Regierung befürwortet grundsätzlich die vom Bund
geplante umfassende Reorganisation der Landeswerbung und der
Aussenwirtschaftsstrukturen. Die Institutionen des Bundes, welche mit
gesetzlichen Kommunikationsaufträgen im Ausland tätig sind, sollen in
einer einzigen und bereichsübergreifenden Organisation gebündelt werden.
Zu diesem Zweck sollen Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und LOCATION
Switzerland in eine neu zu gründende öffentlich-rechtliche Anstalt des
Bundes überführt werden. Mit der Schweizerischen Landeswerbung soll eine
Organisation geschaffen werden, welche über die notwendige Grösse und
genügend Mittel verfügt, um die Vorzüge der Schweiz im Ausland gezielt
bekannt zu machen.
In ihrer Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die
schweizerische Landeswerbung lehnt die Regierung aber die Zusammenlegung
von LOCATION Switzerland mit Schweiz Tourismus und Präsenz Schweiz ab.
LOCATION Switzerland, welche für den Unternehmensstandort Schweiz wirbt,
sei vielmehr der Gesellschaft für Aussenwirtschaft einzugliedern.
Begrüsst wird hingegen die Zusammenlegung von Schweiz Tourismus und
Präsenz Schweiz. Über den zwei Säulen Aussenwirtschaft und Landeswerbung
sei ein gemeinsames Dach erforderlich, um die verbindliche Markenführung
und die vertiefte Kooperation sicher zu stellen. Gleichzeitig verlangt
die Regierung, dass für den Tourismus auch in Zukunft Mittel im gleichen
Umfang wie heute zur Verfügung stehen sollen. Das primäre Ziel der
Reorganisation dürfe nicht das Sparen sein, sondern eine möglichst
effiziente und effektive Landeswerbung.
Regierung nimmt zu geplanten biometrischen Ausweisen Stellung
Die Bündner Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass der
Schengenbeitritt die vollumfängliche Einführung von biometrischen
Reisedokumenten erforderlich macht. Wie die Regierung in der
Vernehmlassung an den Bund schreibt, ist das Pilotprojekt Pass 06
(Biometrischer Pass) erst seit anfangs September 2006 produktiv. Bevor
Entscheide über die Art der definitiven Einführung getroffen werden,
muss laut Regierung aber eine sorgfältige Analyse dieses Pilotprojektes
vorliegen.
Wie die Regierung weiter festhält, geht der Bericht des Bundes nur
ungenügend auf die wichtigen Auswirkungen bei der Einführung des
biometrischen Passes auf Kantone und Gemeinden ein. Sie fordert daher
mehr Informationen über Kostenrahmen, notwendiges Personal,
Infrastrukturen und regionale Erfassungszentren. Der Kanton benötige
eine genügend lange Vorbereitungszeit für die Mittelbeschaffung und die
Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen.
Regierung unterstützt Parlamentarische Initiative zur
Presseförderung mittels Beteiligung an Verteilungskosten
Aus Sicht der Bündner Regierung ist die von einer Parlamentarischen
Initiative vorgeschlagene Änderung des Postgesetzes, welcher eine
Fortführung der verbilligten Posttaxen für Presseerzeugnisse vorsieht,
sehr sinnvoll. Gerade ein weitläufiger und dünn besiedelter Bergkanton
wie Graubünden könne von der Beibehaltung von distanzunabhängigen
Vorzugspreisen für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und
Zeitschriften stark profitieren, schreibt die Regierung in ihrer
Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative. Positiv wertet die
Regierung zudem, dass ein Teil der Subventionen von 20 Millionen Franken
nicht nach dem Giesskannenprinzip ausgerichtet werden soll, sondern
gezielt den kleinauflagigen Titeln der Regional- und Lokalpresse zugute
kommt.
Regierung hält Parlamentarische Initiative zur Steuerbefreiung des
Existenzminimums für überflüssig
Die Bündner Regierung lehnt die Parlamentarische Initiative
betreffend Steuerbefreiung des Existenzminimums im Harmonisierungsgesetz
ab. Sie hält die Initiative für unnötig, weil das Existenzminimum durch
die Ausgestaltung der Steuertarife, die für tiefe Einkommen mögliche
Nullveranlagung und das Erlassverfahren schon heute unbesteuert bleibt.
Die vorgeschlagene Regelung sollte nach Auffassung des Bundes kaum
weiter gehen als das heutige Recht. Der vorgeschlagene Gesetzestext ist
aber sehr allgemein und unpräzise formuliert. Die Regierung gibt daher
zu bedenken, dass die Gerichte vom Willen des Gesetzgebers abweichen und
aus dem Gesetzeswortlaut eine viel weitergehende Befreiung des
Existenzminimums ableiten könnten. Für den Fall, dass der Bund an der
Befreiung des Existenzminimums festhalten sollte, wird eine neue,
präzisere Formulierung der fraglichen Bestimmung vorgeschlagen.
In allgemeiner Hinsicht beantragt die Regierung, den heute geltenden
Artikel des Gesetzes, der vom Bundesgericht als verfassungswidrig
beurteilt wurde, so zu ändern, dass den Kantonen eine
verfassungskonforme Besteuerung der Ehepaare mit Kindern im Vergleich zu
den Alleinerziehenden und zu den Konkubinatspaaren mit Kindern
ermöglicht wird.
Aus Gemeinden und Regionen
- Klosters: An den zweiten Teil der Wiederinstandstellungsarbeiten
Unwetter 2005 in der Region Klosters wird ein Kantonsbeitrag von 281'000
Franken bewilligt.
- Regionalverband "Pro Engiadina Bassa": Die Revision der Statuten
des Regionalverbandes "Pro Engiadina Bassa" wird genehmigt.
- Schanfigg: Der von der Pro Schanfigg verabschiedete regionale
Richtplan Langsamverkehr / besondere Wege Schanfigg wird genehmigt.
- Casti-Wergenstein: Die Totalrevision des Steuergesetzes der
Gemeinde Casti-Wergenstein vom 24. August 2005 wird genehmigt.
- Cauco: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Cauco vom 12.
Dezember 2004 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Matterhorn Gotthard Bahn: Die Regierung hat dem
Finanzierungsgesuch der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) für die zweite
Etappe des Projekts Ostausfahrt Brig zugestimmt und einen Anteil des
Kantons Graubünden von 641'456 Franken bewilligt.
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von
19 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 339'500
Franken gesprochen.
- Theater Chur: Das Theater Chur erhält für den ersten Teil der
Spielzeit 2006/2007 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 100'000
Franken.
- Procap Grischun: An die Kosten für die aus Anlass des 75-jährigen
Bestehens von Procap Grischun geplante Errichtung einer Bronzestatue
beim Grossratsgebäude - zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für
Menschen mit Behinderungen - wird ein Beitrag von 45'000 Franken
geleistet.
- Projekt PORTFOLIO: An die Grundlagenerarbeitung des Projekts
PORTFOLIO, das ein Informationszentrum für das aktuelle Bündner
Kunstschaffen aufbauen will, wird ein einmaliger Beitrag von 10'000
Franken gesprochen.
- Projekt "Alpter": Der Kanton Graubünden beteiligt sich am
internationalen Projekt "Alpter", das sich mit der Problematik der
Terrassierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen im gesamten Alpenraum
auseinander setzt, mit einem Gesamtbetrag von 60'000 Franken.
- Schulheim Chur: Die Aussensanierung des Turnhallentraktes des
Schulheimes Chur wird genehmigt. Der kantonale Baubeitrag beträgt rund
55'000 Franken.
Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahr 2006 43 Sitzungen abgehalten.
Dabei wurden 1459 (Vorjahr: 1582) Beschlüsse gefasst. Das
Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2007 an Martin Schmid, den
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements (neu ab 2007:
Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit), über. Vizepräsident
wird Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements.
Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum
Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht und Wohlergehen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden