Graubünden soll der Rahmenvereinbarung für die interkantonale
Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) beitreten.
Dies beantragt die Bündner Regierung dem Grossen Rat, dem sie die
entsprechende Botschaft in der April-Session unterbreitet. Die IRV
bildet eine wichtige Grundlage für eine bedarfsgerechte und effiziente
interkantonale Zusammenarbeit mit einem fairen Lastenausgleich. Sie
regelt insbesondere die Grundsätze und möglichen Formen der
Zusammenarbeit (Mitträgerschaft oder Leistungskauf), die Festlegung der
Abgeltungen, die Stellung der Parlamente und das Verfahren bei
Streitigkeiten. Die detaillierte Ausgestaltung - wie die konkrete Höhe
von Ausgleichszahlungen und die im Gegenzug gewährten Mitwirkungsrechte
- sind in einzelnen aufgabenspezifischen Verträgen festzulegen. Für
Graubünden ist die interkantonale Zusammenarbeit vor allem in den
Bereichen Universitäten, Fachhochschulen, Spitzenmedizin, Betreuung von
behinderten Personen sowie Straf- und Massnahmenvollzug von besonderer
Bedeutung. Die IRV wird für die unterzeichnenden Kantone in Kraft
treten, sobald ihr 18 Kantone beigetreten sind.
Teilrevision der Diplomanerkennungsvereinbarung kommt vor den
Grossen Rat
Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, die revidierte
interkantonale Diplomanerkennungsvereinbarung anzunehmen und das
kantonale Recht so anzupassen, dass die interkantonale Vereinbarung
umgesetzt werden kann. Die Botschaft über die revidierte Interkantonale
Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
(Diplomanerkennungsvereinbarung) wird dem Grossen Rat in der
April-Session vorgelegt. Die Revision der Diplomanerkennungsvereinbarung
führt zu Anpassungen an übergeordnetes Recht und schafft insbesondere
die gesetzlichen Grundlagen für das Weiterführen eines schweizerischen
Registers über Gesundheitsfachpersonen und der so genannten schwarzen
Liste über Lehrpersonen. Diese gesamtschweizerische Liste über
Lehrpersonen, welchen die Unterrichtsberechtigung entzogen wurde, wird
von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
(EDK) seit 2004 geführt. Sie soll als Informationsgefäss die
Gesellschaft und insbesondere die Schülerinnen und Schüler besser
schützen. Gestützt auf das bisher geltende Recht konnte Graubünden keine
Daten an die EDK liefern. Die vorgeschlagenen Anpassungen des kantonalen
Rechts schaffen nun die Grundlagen dafür, dass der Kanton Graubünden
sowohl für das Register über Gesundheitsfachpersonen als auch für die
Liste über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung die entsprechenden
Meldungen machen kann.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden