Die Bündner Regierung hat eine Vollziehungsverordnung zum
Bundesgesetz über den Konsumkredit erlassen. Diese regelt die
Zuständigkeit für die Erteilung der Bewilligung zur Gewährung oder
Vermittlung von Konsumkrediten und legt fest, welche Unterlagen einem
Bewilligungsgesuch beizulegen sind. Sie stützt sich auf die revidierte
Verordnung zum Konsumkreditgesetz des Bundes, die auf den 1. März 2006
in Kraft tritt. Darin umschrieben sind die Bewilligungsvoraussetzungen
für Kreditgeber oder Kreditvermittler. Bis anhin hatte der Kanton mit
dem Erlass kantonaler Ausführungsvorschriften zugewartet, da die
Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen den Kantonen erhebliche
Schwierigkeiten bereitete. So war nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes
keine Versicherung gewillt, die geforderte Berufshaftpflichtversicherung
anzubieten. Neu haben die Gesuchsteller nachzuweisen, dass sie entweder
über eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichgestellte
Sicherheit, wie zum Beispiel eine Bürgschaft, eine Garantieerklärung
oder ein Sperrkonto einer Bank, verfügen.
Aus Gemeinden und Regionen
- "Arosa Classic Car Bergrennen": Die Regierung hat den
Organisatoren des "2. Internationalen Arosa Classic Car Bergrennens",
vertreten durch Arosa Tourismus, die Bewilligung erteilt, die gemäss
Streckenplan vorgesehene Route auf der Kantonsstrasse zwischen Langwies
und Arosa zu befahren. Das Rennen findet am Samstag und Sonntag, 2./3.
September 2006, statt.
- Laax: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 der
Gemeinde Laax vom 16. Dezember 2005 wird mit Vorbehalt genehmigt. Das
Genehmigungsverfahren bezüglich der Festlegungen im Zusammenhang mit der
Gefahrenzonenänderung im Gebiet "Murschetg" wird bis zum Vorliegen des
Detailprojektes und der entsprechenden Prüfung durch die
Gefahrenkommission sistiert.
- Dislastrasse: Auf der Dislastrasse, Abschnitt Disentis/Mustér ab
Hauptstrasse bis Disla, werden das zulässige Höchstgewicht von 18 auf 28
Tonnen und die Höchstbreite von 2.30 auf 2.55 Meter heraufgesetzt.
- Schuderserstrasse: Auf der Schuderserstrasse, ab Abzweigung Maria
bis Sandeggen, wird das zulässige Höchstgewicht von 11 auf 18 Tonnen
erhöht.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Historisches Lexikon der Schweiz: An die Drucklegung von Band 5
des Historischen Lexikons der Schweiz, der unter anderem den umfassenden
Kantonsartikel zum Kanton Graubünden enthält, wird ein Beitrag von
30'000 Franken geleistet.
- visarte.graubünden: Die visarte.graubünden erhält für das Jahr
2006 zur Unterstützung des Ateliers "Fernando et Jean-Luc Lardelli,
Cantons des Grisons Paris" einen Stipendienbeitrag in der Höhe von
20'000 Franken.
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von
20 kulturellen Werken und Veranstaltungen Beiträge von insgesamt 240'000
Franken gesprochen.
- Davoser Segel- und Surfclub: Der Davoser Segel- und Surfclub
erhält für die Anschaffung von zwei offenen Segelbooten mit Hubkiel
einen Beitrag aus dem Sport-Fonds von maximal 13'100 Franken.
- SLRG Sektion Chur: Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft
SLRG Sektion Chur erhält aus dem Sport-Fonds für die Anschaffung eines
Tauchkompressors sowie eines Rettungsübungsgeräts einen Beitrag von
maximal 5'600 Franken.
Strassenprojekte
- Malojastrasse: Für Baumeisterarbeiten auf der Malojastrasse im
Zusammenhang mit der Strassenkorrektion Stampa innerorts hat die
Regierung insgesamt 3'429'000 Franken bewilligt.
- Safienstrasse: Für Belagsarbeiten auf der Safienstrasse, Rüti -
Safien Platz, hat die Regierung 150'000 Franken bewilligt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden