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Die Bündner Regierung hat eine Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit erlassen. Diese regelt die Zuständigkeit für die Erteilung der Bewilligung zur Gewährung oder Vermittlung von Konsumkrediten und legt fest, welche Unterlagen einem Bewilligungsgesuch beizulegen sind. Sie stützt sich auf die revidierte Verordnung zum Konsumkreditgesetz des Bundes, die auf den 1. März 2006 in Kraft tritt. Darin umschrieben sind die Bewilligungsvoraussetzungen für Kreditgeber oder Kreditvermittler. Bis anhin hatte der Kanton mit dem Erlass kantonaler Ausführungsvorschriften zugewartet, da die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen den Kantonen erhebliche Schwierigkeiten bereitete. So war nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes keine Versicherung gewillt, die geforderte Berufshaftpflichtversicherung anzubieten. Neu haben die Gesuchsteller nachzuweisen, dass sie entweder über eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichgestellte Sicherheit, wie zum Beispiel eine Bürgschaft, eine Garantieerklärung oder ein Sperrkonto einer Bank, verfügen.

Aus Gemeinden und Regionen
- "Arosa Classic Car Bergrennen": Die Regierung hat den Organisatoren des "2. Internationalen Arosa Classic Car Bergrennens", vertreten durch Arosa Tourismus, die Bewilligung erteilt, die gemäss Streckenplan vorgesehene Route auf der Kantonsstrasse zwischen Langwies und Arosa zu befahren. Das Rennen findet am Samstag und Sonntag, 2./3. September 2006, statt.
- Laax: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 der Gemeinde Laax vom 16. Dezember 2005 wird mit Vorbehalt genehmigt. Das Genehmigungsverfahren bezüglich der Festlegungen im Zusammenhang mit der Gefahrenzonenänderung im Gebiet "Murschetg" wird bis zum Vorliegen des Detailprojektes und der entsprechenden Prüfung durch die Gefahrenkommission sistiert.
- Dislastrasse: Auf der Dislastrasse, Abschnitt Disentis/Mustér ab Hauptstrasse bis Disla, werden das zulässige Höchstgewicht von 18 auf 28 Tonnen und die Höchstbreite von 2.30 auf 2.55 Meter heraufgesetzt.
- Schuderserstrasse: Auf der Schuderserstrasse, ab Abzweigung Maria bis Sandeggen, wird das zulässige Höchstgewicht von 11 auf 18 Tonnen erhöht.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Historisches Lexikon der Schweiz: An die Drucklegung von Band 5 des Historischen Lexikons der Schweiz, der unter anderem den umfassenden Kantonsartikel zum Kanton Graubünden enthält, wird ein Beitrag von 30'000 Franken geleistet.
- visarte.graubünden: Die visarte.graubünden erhält für das Jahr 2006 zur Unterstützung des Ateliers "Fernando et Jean-Luc Lardelli, Cantons des Grisons Paris" einen Stipendienbeitrag in der Höhe von 20'000 Franken.
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von 20 kulturellen Werken und Veranstaltungen Beiträge von insgesamt 240'000 Franken gesprochen.
- Davoser Segel- und Surfclub: Der Davoser Segel- und Surfclub erhält für die Anschaffung von zwei offenen Segelbooten mit Hubkiel einen Beitrag aus dem Sport-Fonds von maximal 13'100 Franken.
- SLRG Sektion Chur: Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG Sektion Chur erhält aus dem Sport-Fonds für die Anschaffung eines Tauchkompressors sowie eines Rettungsübungsgeräts einen Beitrag von maximal 5'600 Franken.

Strassenprojekte
- Malojastrasse: Für Baumeisterarbeiten auf der Malojastrasse im Zusammenhang mit der Strassenkorrektion Stampa innerorts hat die Regierung insgesamt 3'429'000 Franken bewilligt.
- Safienstrasse: Für Belagsarbeiten auf der Safienstrasse, Rüti - Safien Platz, hat die Regierung 150'000 Franken bewilligt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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