Seit dem 20. Februar 2006 muss das Nutzgeflügel wieder in
geschlossenen Ställen gehalten werden und die einheimische
Wildvogelpopulation wird überwacht. In der Zwischenzeit ist das
H5N1-Virus in der Schweiz angekommen. Es ist wichtig, dass ein
Übergreifen der Vogelgrippe auf Nutzgeflügel verhindert werden kann.
Eine solche Verschleppung des Virus von der Wildvogelpopulation in einen
Nutzgeflügelbestand kann vermieden werden, wenn ein Kontakt von
Nutzgeflügel mit Wildvögeln zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Mit
geeigneten Hygienemassnahmen muss zudem sichergestellt werden, dass eine
Verschleppung des Virus in den Hühnerstall durch den Hühnerhalter selber
nicht möglich ist.
Abklärung von aussergewöhnlichen Todesfällen bei Wildvögeln
Um festzustellen, ob die Bündner Wildvogelpopulation allenfalls mit
dem H5N1-Virus infiziert ist, arbeitet das Amt für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit eng mit den Wildhütern
zusammen. Wer aussergewöhnliche Todesfälle bei Wildvögeln beobachtet,
soll dies dem Wildhüter melden.
Die Wildhüter stellen tote Wildvögel sicher, sofern innerhalb von 24
Stunden an einer Fundstelle mehr als zwei Wasservögel oder Greifvögel
oder mehr als fünf andere Wildvögel tot aufgefunden werden. Solche
Verdachtsfälle sowie einzelne tot aufgefundene Schwäne werden auf
Vogelgrippe untersucht. Einzelne tot aufgefundene Singvögel, Krähen,
Raben usw. können ohne weitere Untersuchungen entsorgt werden.
Nachrüstung von "nicht wildvogelsicheren" Hühnerställen und
Wintergärten
Hühnerställe aber auch die "Wintergärten" und Volieren müssen ein
dichtes Dach haben und deren Wände müssen mit Netzen oder Gittern so
abgedichtet sein, dass von aussen keine Wildvögel, insbesondere auch
keine Spatzen, eindringen können. Geflügelhalter, deren Hühnerställe
oder Volieren nicht diesen Anforderungen entsprechen, haben ihre
Tierhaltungen entsprechend nachzurüsten.
Verstärkung der Hygienemassnahmen
Zusätzlich sind die Hygienemassnahmen in und um den Hühnerstall zu
verstärken. So sind zum Beispiel vor Beginn der Arbeit im Hühnerstall
die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Für die Arbeit im Stall sind
Stiefel und Überkleider anzuziehen, die nur im Stall verwendet werden.
Entsprechend sind die Hühnerställe gegen den Zutritt unbefugter Personen
zu sichern und Haustiere (Hunde, Katzen) haben im Hühnerstall ohnehin
nichts zu suchen.
Im Weiteren ist der Betriebshygiene grösste Beachtung zu schenken
und Eierkartons und andere Gebinde sollten nur einmal verwendet werden,
da Krankheitserreger auch auf diesem Weg in die Ställe gelangen können.
Mit dem konsequenten Einhalten dieser Massnahmen, können alle
Geflügelhalter einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass es gelingt,
ein Überspringen des H5N1-Virus auf das Nutzgeflügel zu verhindern.
Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit