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Seit dem 20. Februar 2006 muss das Nutzgeflügel wieder in geschlossenen Ställen gehalten werden und die einheimische Wildvogelpopulation wird überwacht. In der Zwischenzeit ist das H5N1-Virus in der Schweiz angekommen. Es ist wichtig, dass ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Nutzgeflügel verhindert werden kann. Eine solche Verschleppung des Virus von der Wildvogelpopulation in einen Nutzgeflügelbestand kann vermieden werden, wenn ein Kontakt von Nutzgeflügel mit Wildvögeln zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Mit geeigneten Hygienemassnahmen muss zudem sichergestellt werden, dass eine Verschleppung des Virus in den Hühnerstall durch den Hühnerhalter selber nicht möglich ist.

Abklärung von aussergewöhnlichen Todesfällen bei Wildvögeln
Um festzustellen, ob die Bündner Wildvogelpopulation allenfalls mit dem H5N1-Virus infiziert ist, arbeitet das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit eng mit den Wildhütern zusammen. Wer aussergewöhnliche Todesfälle bei Wildvögeln beobachtet, soll dies dem Wildhüter melden.
Die Wildhüter stellen tote Wildvögel sicher, sofern innerhalb von 24 Stunden an einer Fundstelle mehr als zwei Wasservögel oder Greifvögel oder mehr als fünf andere Wildvögel tot aufgefunden werden. Solche Verdachtsfälle sowie einzelne tot aufgefundene Schwäne werden auf Vogelgrippe untersucht. Einzelne tot aufgefundene Singvögel, Krähen, Raben usw. können ohne weitere Untersuchungen entsorgt werden.

Nachrüstung von "nicht wildvogelsicheren" Hühnerställen und Wintergärten
Hühnerställe aber auch die "Wintergärten" und Volieren müssen ein dichtes Dach haben und deren Wände müssen mit Netzen oder Gittern so abgedichtet sein, dass von aussen keine Wildvögel, insbesondere auch keine Spatzen, eindringen können. Geflügelhalter, deren Hühnerställe oder Volieren nicht diesen Anforderungen entsprechen, haben ihre Tierhaltungen entsprechend nachzurüsten.

Verstärkung der Hygienemassnahmen
Zusätzlich sind die Hygienemassnahmen in und um den Hühnerstall zu verstärken. So sind zum Beispiel vor Beginn der Arbeit im Hühnerstall die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Für die Arbeit im Stall sind Stiefel und Überkleider anzuziehen, die nur im Stall verwendet werden. Entsprechend sind die Hühnerställe gegen den Zutritt unbefugter Personen zu sichern und Haustiere (Hunde, Katzen) haben im Hühnerstall ohnehin nichts zu suchen.
Im Weiteren ist der Betriebshygiene grösste Beachtung zu schenken und Eierkartons und andere Gebinde sollten nur einmal verwendet werden, da Krankheitserreger auch auf diesem Weg in die Ställe gelangen können.
Mit dem konsequenten Einhalten dieser Massnahmen, können alle Geflügelhalter einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass es gelingt, ein Überspringen des H5N1-Virus auf das Nutzgeflügel zu verhindern.

Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
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