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Die Bündner Regierung schickt eine Totalrevision des Verantwortlichkeitsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Kernpunkte der Vorlage zielen darauf, die Kausalhaftung anstelle der Verschuldenshaftung auf Gesetzesstufe einzuführen und die Staatshaftung auf allen Staatsebenen wie Kanton, Bezirke, Kreise und Gemeinden zu vereinheitlichen.
Nötig wird diese Revision, weil die Staatshaftung in der Bündner Kantonsverfassung (Art. 26) neu gefasst worden ist. Demgemäss haften der Kanton, die Bezirke, Kreise und Gemeinden sowie die übrigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und selbstständigen Anstalten für Schäden, welche sie rechtswidrig verursacht haben, auch ohne dass irgendein Verschulden vorliegt. Damit steht das geltende Verantwortlichkeitsgesetz aus dem Jahr 1944, welches eine Verschuldenshaftung vorsieht, im Widerspruch mit der Kantonsverfassung. Mit der Totalrevision will die Regierung das Gesetz gleichzeitig von nicht mehr zeitgemässen und überholten Bestimmungen befreien und bürgerorientierter sowie übersichtlicher gestalten. Die Vernehmlassung dauert bis Ende April 2006. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internet-Seite des Finanz- und Militärdepartements, www.fmd.gr.ch, abrufbar.

Regierung befürwortet Waffenerwerbsschein für Wehrmänner
Nach der Entlassung aus der Wehrpflicht können Wehrmänner ihre Waffe unter gewissen Voraussetzungen erwerben. Mit dem Ziel des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, eine missbräuchliche Verwendung von Waffen nach Möglichkeit zu verhindern, ist die Bündner Regierung voll und ganz einverstanden. Dies schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Revisionen der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen und der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst. Dieses Ziel kann nach Ansicht der Regierung mit der Variante, die einen Waffenerwerbsschein einführt, am besten erreicht werden. Die Regierung befürwortet diese Variante insbesondere deshalb, weil dadurch für alle Waffenkäufer die gleichen Voraussetzungen gelten.

Mehr Ausbildungsplätze für Bündner Polizisten
Die Bündner Regierung möchte den Personalbestand der Bündner Kantonspolizei erhalten. Sie hat deshalb das Kontingent für die Polizeischule in Amriswil für die Jahre 2006/2007 von 15 auf 25 Aspirantinnen und Aspiranten erhöht. Auch für die folgenden Jahre sollen so viele Schulplätze beansprucht werden, dass der Personalbestand erhalten werden kann. Auf Grund der heute prognostizierbaren Bestandsentwicklung wäre der aktuelle Sollbestand von 378.6 Stelleneinheiten bei einer jährlichen Ausbildung von 15 Polizeiaspirantinnen und -aspiranten ab 2006 nicht mehr zu halten. Gleichzeitig hat die Regierung vom Bericht "PRONUNCIA" Kenntnis genommen. In diesem Bericht vom 14. Februar 2006 über die Bestands- und Verzichtsplanung zeigt die Kantonspolizei Graubünden die aktuelle Bestandsentwicklung sowie die überarbeitete Verzichtsplanung und die notwendigen Konsequenzen daraus auf. Die Kantonspolizei wird mit der Umsetzung der Verzichtsplanung in Berücksichtigung ihres effektiven Bestandes beauftragt.

Fachmittelschule Gesundheit der Handelsschule Surselva anerkannt
Die Handelsschule Surselva beabsichtigt, eine Fachmittelschule mit dem Berufsfeld Gesundheit zu führen. Die Bündner Regierung hat die Stundentafel und Lehrpläne genehmigt und per 1. August 2006 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig anerkennt die Regierung die Fachmittelschulabschlüsse der Handelsschule Surselva erstmals am Ende des Schuljahres 2008/2009 vorbehältlich der Genehmigung der Ausbildung durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. Die Schule ist angehalten, nicht mehr als eine Fachmittelschulklasse pro Jahrgang zu führen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Kreis Schiers: Die Teilrevision der Kreisverfassung des Kreises Schiers vom 12. Februar 2006 wird genehmigt.
- Vaz/Obervaz: Die Generellen Erschliessungs- und Generellen Gestaltungspläne 1:2'500 Lenzerheide, Valbella, Solas, Sporz, und Lain/Muldain/Zorten "Teil Siedlungsentwässerung und Teil Kanalisations- und Meteorwasserleitungen", alle vom 28. November 2004, werden mit Vorbehalt genehmigt. Ebenfalls genehmigt wird der Generelle Erschliessungs- und Generelle Gestaltungsplan 1:10'000 Vaz/Obervaz "Teil Siedlungsentwässerung und Teil Kanalisations- und Meteorwasserleitungen" vom 28. November 2004. Der Generelle Erschliessungsplan 1:10'000 Ergänzung "Teil Wasser und Beschneiung" vom 28. November 2004 wird mit Vorbehalt genehmigt. Ferner wird der Generelle Erschliessungsplan 1:10'000 Ergänzung "Teil Strassen und Wege" vom 28. November 2004 genehmigt.
- Zillis-Reischen: Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 der Gemeinde Zillis-Reischen vom 4. November 2005 wird genehmigt.
- Zuoz: Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Chastlatsch der Gemeinde Zuoz vom 6. April 2005 wird genehmigt. Ferner wird der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Chastlatsch vom 6. April 2005 mit Auflagen genehmigt.
- Falera: Die Regierung hat das Projekt für die Verbauung Ual da Mulin und Nebenbäche (Folgeprojekt Unwetter November 2002) auf Gebiet der Gemeinde Falera genehmigt. Unter Vorbehalt der Subventionszusicherung durch den Bund wird an die auf 1'640'000 veranschlagten Kosten ein Kantonsbeitrag von maximal 328'000 Franken bewilligt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Denkmalpflege: Die Regierung hat für die Restaurierung und Sanierung des "Roten Turms" in Chur, des Wohnhauses Polagut in Maienfeld sowie des Hauses Nr. 80 in Cumbel rund 250'000 Franken bewilligt.

Strassenprojekte
- Umfahrung Flims: Die Regierung hat 670'000 Franken für Metallbauarbeiten an der Oberalpstrasse bei der Umfahrung Flims bewilligt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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