Die Bündner Regierung beabsichtigt, ein neues Gesetz über das
Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden
(Personalgesetz) zu erlassen. Die Regierung hat die entsprechende
Botschaft zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird das
Geschäft in der Junisession behandeln. Grund für den Erlass eines
Personalgesetzes ist die neue Verfassung, die am 1. Januar 2004 in Kraft
trat. Diese schreibt vor, dass alle wichtigen Bestimmungen auf
Gesetzesstufe festgeschrieben werden müssen. Bislang waren die
personalrechtlichen Bestimmungen lediglich in einer Verordnung geregelt.
Mit dem Erlass des Personalgesetzes werden auch einzelne
materiell-rechtliche Anpassungen vorgenommen. Unter anderem wird die
Vorschrift aufgenommen, dass die Minimalstandards des Obligationenrechts
(OR) eingehalten werden müssen. Mitarbeitende sollen im öffentlichen
Dienstrecht nicht schlechter gestellt sein, als wenn sie dem OR
unterstellt wären. Gestrichen wird dagegen die Bewährungsfrist der
geltenden Personalverordnung. Sie hat sich in der Praxis nicht als
tauglich erwiesen, sondern zu Nachteilen für die Arbeitnehmenden und die
Arbeitgebenden geführt. Mit der Berücksichtigung der Bestimmungen über
den Kündigungsschutz sollen neu auch Sanktionsbestimmungen (z.B.
Entschädigungspflicht bei missbräuchlicher Kündigung) übernommen werden.
Schliesslich soll in eingeschränktem Rahmen das Streikverbot wieder
aufgenommen werden. Verzichtet wurde dagegen auf die Schaffung einer
Personalrekurskommission und auf die Einführung eines
Gesamtarbeitsvertrags.
Parallel dazu schlägt die Regierung eine Teilrevision der
Kantonsverfassung vor. In der Aprilsession 2005 hatte der Grosse Rat die
Regierung beauftragt, die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die
Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an selbstständige kantonale
Anstalten zu schaffen. Im Vordergrund stehen dabei Regelungen im
Personalbereich sowie Regelungen im Bereich der Kernaufgaben der
Anstalten.
Regierungs- und Verwaltungsorganisation wird neu geregelt
Die Regierungs- und Verwaltungsorganisation des Kantons Graubünden
soll neu geregelt werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende
Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in
der Junisession behandeln. Neu soll die Organisation von Regierung und
Verwaltung in zwei Erlassen geregelt werden, einem Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) und einer Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV).
Den Hauptgrund für die beabsichtigte Neuregelung bildet die neue
Kantonsverfassung, die am 1.Januar 2004 in Kraft trat. Diese sieht vor,
dass neu die Regierung die Aufgabenbereiche der Departemente auf dem
Verordnungsweg regeln kann. Diese Kompetenz kam bisher dem Grossen Rat
zu. Weiter Anlass für die Neuregelung gibt die von der Regierung am 15.
März 2005 beschlossene Reorganisation der kantonalen Verwaltung.
Vorgesehen ist eine teilweise Neuzuteilung der Aufgabenbereiche auf die
Departemente und eine entsprechende neue departementale Unterstellung
von verschiedenen Ämtern. Das vorliegende Rechtsetzungsprojekt nimmt die
dafür notwendigen rechtlichen Anpassungen vor.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden