Die Bündner Regierung und die Kommission für Wirtschaft, Abgaben und
Staatspolitik (KWAS) haben fünf innovative Projekte, die aus den
Sondererträgen der Graubündner Kantonalbank finanziert werden sollen,
ausgewählt. Mit insgesamt 100 Millionen Franken unterstützt werden
sollen Projekte wie die Reform der Gemeindestrukturen, die Erneuerung
des Rollmaterials der Rhätischen Bahn, die Schaffung wettbewerbsfähiger
Tourismusstrukturen, die Unterstützung von Projekten zur Verbindung von
Bündner Talschaften (Projekt Querverbindungen) und der Aufbau einer
Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden.
Im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Dotationskapital der
Graubündner Kantonalbank im Februar 2006 erhielt der Kanton Graubünden
Eigenkapital-Mittel (anteilmässige Reserven) im Betrag von knapp 100
Millionen Franken. Diese Mittel stellen für den Kanton einen
ausserordentlichen, nicht budgetierten Finanzertrag dar. Dieses Kapital
soll nach den Vorgaben von Regierung und Grossem Rat vollständig zur
Finanzierung von ausserordentlichen und innovativen Projekten eingesetzt
werden.
Die Regierung hat sich nach Absprache mit der grossrätlichen
Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) für die
folgenden fünf Projekte ausgesprochen: Reform Gemeindestrukturen (20
Mio. Fr.), Erneuerung Rollmaterial Rhätische Bahn (22 Mio. Fr.),
Wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen (18 Mio. Fr.), Projekt
Querverbindungen (10 Mio. Fr.) und Stiftung Innovation, Entwicklung und
Forschung (30 Mio. Fr.).
Beurteilungskriterien
Bei der Auswahl und Gewichtung der Projekte waren insbesondere die
folgenden Beurteilungskriterien ausschlaggebend:
- Die Projekte müssen nachhaltig wirken im Hinblick auf die
Schaffung von effizienteren Strukturen und Angeboten, die eine möglichst
hohe Wertschöpfung generieren. Sie sollen den Kanton Graubünden als
Wirtschafts-, Forschungs- und Bildungsstandort stärken und ihn als
Arbeits- und Wohnort attraktiver machen.
- Der Mitteleinsatz muss im Voraus klar definierbar sein, für
laufende Konsumausgaben dürfen keine Mittel verwendet werden.
- Die Projekte sollen keiner gesetzlichen Verpflichtung entsprechen.
- Die Projekte müssen ausserhalb des ordentlichen und im Finanzplan
des Kantons berücksichtigten Aufgabenprogramms liegen.
Die Mehrzahl der Projekte soll innerhalb der
Regierungsprogrammperiode 2009 bis 2012 realisiert werden. Für jedes der
berücksichtigten Projekte liegt eine ausführliche Beschreibung vor,
welche auf die Erfüllung der gestellten Anforderungen und
Beurteilungskriterien hinweist.
Reform Gemeindestrukturen
Zur Förderung der beabsichtigten Reformen der Gemeindestrukturen,
insbesondere auch von Gemeindefusionen sollen 20 Millionen Franken
eingesetzt werden. Mit den verbesserten Gemeindestrukturen werden auch
bessere Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung
geschaffen. Innerhalb der nächsten sechs bis zehn Jahren sollen mehrere
Talfusionen und einige weitere Strukturbereinigungen erfolgen und
unterstützt werden.
Erneuerung Rollmaterial der Rhätischen Bahn
Die Rhätische Bahn ist auf die Erneuerung ihres überalterten
Rollmaterials für den Personenverkehr dringend angewiesen, um die
heutigen Kunden- und Marktbedürfnisse abzudecken und ihre
Wettbewerbsfähigkeit als Bahnunternehmen zu sichern. Die
Rollmaterialbeschaffung, die in einer 1. Etappe Kosten von ca. 180
Millionen Franken verursacht, soll durch ausserordentliche Mittel des
Kantons in der Höhe von 22 Millionen Franken mitfinanziert werden.
Wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen
Die Strukturen des Bündner Tourismus sollen grundlegend umgebaut
werden mit dem Ziel, durch wettbewerbsfähigere Tourismusstrukturen neue
Gäste zu gewinnen. 18 Millionen Franken sollen im Rahmen des Projekts
als Anreiz unter anderem für den Aufbau und die Startphase der neuen
Destination Management Organisationen (DMO), für einen neuen
Leistungsauftrag an Graubünden Ferien sowie für den Aufbau einer
gemeinsamen Informationsplattform eingesetzt werden. Die Zahl der
selbständig tätigen Tourismusorganisationen soll wesentlich reduziert
werden.
Projekt Querverbindungen
Mit diesem Projekt sollen Grundlagenarbeiten für Projekte
unterstützt werden, welche die verkehrsmässige Erschliessung und
Verbindung (Schiene und Strasse) unserer Alpentäler zum Inhalt haben.
Als Beispiele dienen das Bahngrossprojekt Verbindung
Landeck-Mals-Unterengadin oder die Strassenverbindung Misox-Chiavenna
und weitere Projekte, die sich mit Querverbindungen unserer Täler
befassen. Solche innovativen Projekte sollen mit den hierfür
reservierten kantonalen Mitteln bis Stufe "Vorprojekt" vorangetrieben
werden. Insgesamt werden 10 Millionen Franken eingesetzt.
Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung
Einer noch zu errichtenden "Stiftung für Innovation, Entwicklung und
Forschung Graubünden" sollen 30 Millionen Franken zugute kommen. Die
Stiftung bezweckt, den Bildungs-, Forschungs- und Entwicklungsstandort
Graubünden gezielt zu stärken und im Zusammenwirken mit der Wirtschaft
Wissen und Können zu sichern und weiter auszubauen. Die Stiftung soll
durch die Gewährung von Beiträgen und Darlehen an Unternehmen,
Institutionen und Einzelpersonen mit Bezug zum Kanton Graubünden
herausragende Projekte mit besonderer Wertschöpfung, Innovationskraft
und Nachhaltigkeit ermöglichen.
Ziele der eingereichten Initiative weitgehend abgedeckt
Am 21. April 2005 reichte die Junge CVP ein Initiativbegehren zur
Errichtung eines Innovationsfonds für Graubünden bei der Standeskanzlei
ein. Die von der Regierung vorgesehenen Projekte decken sich weitgehend
mit dem mit diesem Fonds verfolgten Zweck. Eine Fondslösung lehnt die
Regierung hingegen ab, da sie für die Abwicklung der Vorlage keine
Vorteile bringt. Verzichtet werden soll auch auf den Erlass eines neuen
Gesetzes. Für die Realisierung der Projekte Querverbindungen und
Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung ist jedoch noch eine
Teilrevision des kantonalen Wirtschaftsentwicklungsgesetzes
erforderlich. Für den Mitteleinsatz und die Projektsteuerung reichen die
bestehenden Instrumente aus. Es bietet sich dafür insbesondere der
Beschluss von Verpflichtungskrediten mit der entsprechenden
Zweckbestimmung durch den Grossen Rat an.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden