Die allgemeinen Zielsetzungen sowie die flexible Ausgestaltung des
Konzeptes Bär des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) werden von der Bündner
Regierung befürwortet. Das vorliegende Konzept, das hauptsächlich auf
Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit dem Auftreten des Bären in
Graubünden erarbeitet wurde, muss aber in den kommenden Jahren aufgrund
weiterer praxisbezogener Erfahrungen weiterentwickelt werden. Dies
schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Die
Regierung ist der Auffassung, dass der Konzeptentwurf zu bereinigen und
baldmöglichst in Kraft zu setzen ist. Sobald weitere Erfahrungen mit dem
Bär vorliegen, ist auf Basis einer Erfolgskontrolle eine umfassende
Auslegeordnung vorzunehmen und das weitere Vorgehen gemeinsam mit den
betroffenen Kantonen festzulegen.
Die rund zwei Monate dauernde Präsenz des Bären in Graubünden hat im
Jahr 2005 einen finanziellen Aufwand von insgesamt rund 80'000 Franken
verursacht. Die Entschädigung für gerissene Nutztiere belief sich auf
14'850 Franken, der Mehraufwand der Schafzuchtgenossenschaft Ramosch
betrug 10'037 Franken und die zusätzlichen Personalkosten des kantonalen
Amtes für Jagd und Fischerei liegen bei 53'108 Franken. Daher fordert
die Regierung, dass sämtliche Kosten für Präventionsmassnahmen im
Zusammenhang mit der Zuwanderung von Grossraubtieren durch den Bund zu
tragen sind. Zudem nimmt die Regierung mit Befremden zur Kenntnis, dass
die Bundesversammlung das Herdenschutzbudget 2006 des BAFU entgegen
allen Erwartungen massiv gekürzt hat. Die Regierung fordert daher, dass
die finanziellen Abgeltungen im Rahmen einer umfassenden und
langfristigen Vereinbarung zwischen Bund und Kanton geregelt werden.
Schliesslich hält die Regierung fest, dass die Erteilung von
Bewilligungen zum Abschuss von Risikobären gemäss eidgenössischem
Jagdgesetz in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fällt. Da in solchen
Fällen in aller Regel ein rasches Handeln angesagt ist, wird der Kanton
entsprechende Abschussbewilligungen ausschliesslich in Absprache mit dem
BAFU erteilen. Ein verbrieftes Mitspracherecht der Nationalparkdirektion
bei der Entscheidfindung wird von der Regierung mit Nachdruck abgelehnt.
Demzufolge beantragt die Regierung, die ersatzlose Streichung dieses
Passus. Bei einem Abschuss eines Risikobären im oder in unmittelbarer
Nähe des Nationalparkes werde die Parkdirektion selbstredend
miteinbezogen werden. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Parkdirektion
habe sich bestens bewährt und müsse daher im Konzept Bär Schweiz nicht
neu festgelegt werden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Fanas: Der Zonenplan 1:500 Teilrevision Schulhaus vom 27. Februar
2006 der Gemeinde Fanas wird genehmigt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'170'000 Franken für den Bau und die
Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Berninastrasse: Bernina Passhöhe - Baraccone
- Duvinstrasse: Storta dil Tuff - Duvin
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden