Der Kanton Graubünden will kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
administrativ entlasten. Die Bündner Regierung hat den entsprechenden
Bericht des Departements des Innern und der Volkswirtschaft
"Administrative Entlastung für KMU im Kanton Graubünden" zur Kenntnis
genommen und die notwendigen Aufträge für die Umsetzung der mit dem
Bericht beantragten Gesamtstrategie erteilt.
Die Strategie besteht aus zwei Stossrichtungen. Einerseits sollen
bestehende administrative Belastungen reaktiv abgebaut und andererseits
präventiv zusätzliche Belastungen verhindert werden. Als konkrete
Massnahme im präventiven Bereich hat die Regierung beschlossen, eine
Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) bei neuen kantonalen Erlassen
einzuführen. Bei der RFA geht es darum, im Rahmen der Erarbeitung oder
Revision eines Gesetzes die Auswirkungen auf die Wirtschaft aufzuzeigen.
Weiter sollen in besonderen Fällen beziehungsweise bei Gesetzesvorlagen
mit besonderen Auswirkungen auf die KMU ein KMU-Test durchgeführt
werden. Zudem wird ein "Koordinationsgremium für die KMU-Politik"
gebildet. Dieses soll die Verbindung zur Wirtschaft sicherstellen.
Die Massnahmen im reaktiven Bereich konzentrieren sich auf die
administrative Entlastung bei den zentralen Prozessen der KMU's. Dazu
gehören unter anderem die Bereiche Unternehmensgründung, Bewilligungen
und Steuern. Als flankierende Massnahme sind der verstärkte Einsatz von
E-Government-Lösungen sowie die Prüfung der Schaffung einer zentralen
Informations- und Koordinationsstelle in der Verwaltung vorgesehen. Die
Aufträge werden nun in verschiedenen Teilprojekten weiter bearbeitet.
Nach drei Jahren soll gestützt auf eine Beurteilung über die Fortführung
und über die definitive Ausgestaltung entschieden werden.
Numerus clausus wird aufgehoben
Die Bündner Regierung hat die Bestimmungen betreffend den Numerus
clausus aufgehoben. Sie hat die entsprechende Teilrevision der
Verordnung über die Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen
beschlossen. Die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass im Kanton
Graubünden in gleicher Weise wie im Kanton Glarus die erforderliche
Rechtsgrundlage für den Numerus clausus fehlt. Im Weiteren wurde die
Verordnung mit einer neuen Bestimmung ergänzt, wonach Aufnahmeprüfungen
in die 2. Untergymnasialklasse und in die 6. Gymnasialklasse nicht
stattfinden.
Die Teilrevision wird rückwirkend auf den 1. März 2006 in Kraft
gesetzt. Damit gelangt die Regelung grundsätzlich auch bezüglich der am
20. und 21. März dieses Jahres durchgeführten Aufnahmeprüfungen für die
3. Gymnasialklasse beziehungsweise 1. Klasse Fachmittelschule und
Handelsmittelschule nicht mehr zur Anwendung. Die Steuerungsgruppe
Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen, welche die Noten- und
Punkteskala bestimmt sowie die Aufnahmeentscheide fällt, ist beauftragt
worden, eine Neubewertung der diesjährigen Aufnahmeprüfungen
vorzunehmen. Dies betrifft diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die
nicht auf einem zum Besuch einer Bündner Mittelschule berechtigenden
Platz rangiert sind. Die entsprechenden neuen Aufnahmeentscheide werden
den Betroffenen zugestellt. Eine neue Beurteilung der früheren Prüfungen
kommt nach Ansicht der Regierung nicht in Frage.
Aus Gemeinden und Regionen
- Tour de Suisse in Graubünden: Die Regierung hat die
Routenführungen für die drei Etappen der Tour de Suisse 2006 im Kanton
Graubünden bewilligt. Es handelt sich dabei um die 6. Etappe von Fiesch
nach La Punt (Donnerstag, 15. Juni 2006), um die 7. Etappe von St.
Moritz nach Ascona (Freitag, 16. Juni 2006) sowie um die 8. Etappe von
Ambri über den Lukmanier- und Oberalppass nach Ambri (Samstag, 17. Juni
2006).
- Küblis: Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 vom
15. April 2005 der Gemeinde Küblis wird mit verschiedenen Auflagen
genehmigt. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 vom 15. April 2005
wird genehmigt.
- Laax: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 "Änderungen
und Ergänzungen" vom 16. Dezember 2005 der Gemeinde Laax wird bezüglich
der sistierten Festlegungen im Zusammenhang mit der
Gefahrenzonenänderung im Gebiet "Murschetg" genehmigt.
- Prättigau: Die Regierung hat den von der Delegiertenversammlung
des Regionalverbands Pro Prättigau am 10. November 2005 beschlossenen
regionalen Richtplan Arbeitsplatzgebiete genehmigt und für die Behörden
des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.
- Alvaneu: Die Regierung hat das Projekt Steinschlagverbauung "Crap
digls Noms" der Gemeinde Alvaneu genehmigt. An die
subventionsberechtigten Kosten von 1'250'000 Franken wird ein
Kantonsbeitrag von 15 Prozent oder höchstens 187'500 Franken
zugesichert.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Investitionshilfe: Die Regierung hat der Gemeinde Poschiavo an den
Neubau der Kunsteisbahn Le Prese sowie der Gemeinde Roveredo an das
Centro Regionale dei Servizi Kantonsbeiträge von rund 510'000 Franken
und Investitionshilfedarlehen des Bundes von 2'400'000 Franken
zugesichert.
- Bettagskollekte: Der Ertrag der Bettagskollekte geht dieses Jahr
je zu einem Drittel an die Stiftung für wahrnehmungsbehinderte Menschen
in Graubünden, an den Verein "Die Dargebotene Hand"/Telefonseelsorge
Ostschweiz und an die Stiftung "Gott hilft".
- Humanitäre Hilfe: Der Caritas wird zu Gunsten der Hilfsaktion für
die Opfer der Überschwemmungen in Osteuropa ein Beitrag von 10'000
Franken ausgerichtet.
- Musikgesellschaft Vignogn: Der Musikgesellschaft Vignogn wird für
eine Teil-Instrumentierung ein Beitrag von maximal 6'000 Franken
zugesprochen.
- Musikgesellschaft Davos: Der Musikgesellschaft Davos wird für eine
Neu-Uniformierung ein Beitrag von maximal 7'200 Franken zugesprochen.
- Hockey Club Davos: Der Hockey Club Davos erhält aus dem
Sport-Fonds 7'200 Franken für die Anschaffung von Torhütermaterial.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 4'200'000 Franken für den Bau und die
Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Berninastrasse: Diavolezza - Bernina Ospizio
- Oberalpstrasse: Umfahrung Flims
- Schinstrasse: Solisbrücke - Alvascheintunnel
- Malojastrasse: Plaun dal Crot - Maloja
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden