Die Bündner Regierung eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision
des Steuergesetzes. Mit dieser Vorlage sollen in erster Linie der
Steuerstandort Graubünden verbessert und Steuerentlastungen für Ehepaare
und Familien realisiert werden. Die gesamtschweizerisch höchste
Gewinnsteuer der juristischen Personen soll massiv reduziert werden. Die
Korrektur ist erforderlich, um die Arbeitsplätze in Graubünden erhalten
und neue Investitionen erleichtern zu können. Mit der Herabsetzung wird
der Kanton interkantonal eine mittlere Belastung aufweisen. Ehegatten
und Familien mit Kindern werden im geltenden Recht gegenüber den
Alleinstehenden zu wenig stark entlastet. Das soll durch die Einführung
eines Teilsplittings mit einem Divisor von 1.9 und der Erhöhung der
kinderrelevanten Abzüge korrigiert werden. Die Kinderabzüge werden für
Kinder im Vorschulalter auf 5'000 Franken und für die anderen Kinder auf
8'000 Franken festgelegt. Zudem wird der Abzug für die effektiven Kosten
der Kinderbetreuung auf 6'000 Franken fixiert. Mit der Befreiung der
direkten Nachkommen von der Nachlasssteuer kann ein interkantonaler
Standortnachteil beseitigt werden. Diese Befreiung erleichtert aber auch
die Übertragung der KMU's auf die Kinder und erweist sich damit für die
Unternehmensnachfolge als sehr wichtig. Die Streichung der Sonderabgabe
auf dem Kapital und dem Vermögen drängt sich auf, weil interkantonal
schon die Kapitalsteuer der juristischen Personen und die
Vermögenssteuer der natürlichen Personen sehr hoch sind.
Die verschiedenen Massnahmen werden für Kanton, Gemeinden und auch
Kirchen massive Mindereinnahmen bewirken. Diese betragen für den Kanton
annähernd 80 Millionen Franken und für die Gemeinden (inkl.
Kirchgemeinden) rund 50 Millionen Franken. Der Grosse Rat hatte die
Grundzüge dieser Vorlage in der Oktobersession beraten und die
Stossrichtung für die Teilrevision vorgegeben. Er war der Auffassung,
dass Graubünden diesen grossen Schritt vollziehen muss, wenn er
interkantonal als Wirtschaftsstandort und auch als Wohnstandort für gute
Steuerzahler und für Familien wieder konkurrenzfähig werden will. Die
Vernehmlassung dauert bis am 15. März 2006. Die
Vernehmlassungsunterlagen können unter www.stv.gr.ch heruntergeladen
werden.
Wahltermin für die Regierung und den Grossen Rat auf den 21. Mai 2006
festgelegt
Der Termin für die Erneuerungswahlen der Regierung ist auf den
Sonntag, 21. Mai 2006, festgelegt worden. Ein allfälliger zweiter
Wahlgang wird auf Sonntag, 11. Juni 2006, angesetzt. Die Kreiswahlen
(Grossratswahlen und Wahl Kreispräsidentin bzw. Kreispräsident sowie
Stellvertreterin bzw. Stellvertreter) finden ebenfalls am Sonntag, 21.
Mai 2006, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf Sonntag, 11.
Juni 2006, angesetzt. Zudem nimmt die Regierung davon Kenntnis, dass am
Sonntag, 21. Mai 2006, der Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2005 über
die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung als
eidgenössische Vorlage der Volksabstimmung unterbreitet wird. Kantonale
Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.
Aus Gemeinden und Regionen
- Ftan: In Ftan innerorts wird mit Einbezug der Kantonsstrasse Ftan
Pitschen, ab Gebiet Fuschina vor der Verzweigung nach Ftan Pitschen/Ftan
Grond, und Ftan Grond, ab chasa Garatti, flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
eingeführt. Dies hat die Bündner Regierung auf Ersuchen der Gemeinde
beschlossen.
- Bonaduz: Der Zonenplan 1:1'000 Cotglera Pintga und der Generelle
Erschliessungsplan 1:1'000 Cotglera Pintga der Gemeinde Bonaduz, beide
vom 28. November 2005, werden genehmigt.
- Ilanz/Flond: Der am 28. Januar 2005 beschlossene Generelle
Erschliessungsplan 1:2'500 Ver- und Entsorgung der Gemeinde Ilanz wird
bezüglich der sistierten Festlegungen im Zusammenhang mit der
Beschneiung der Schlittelbahn Flond-Ilanz genehmigt. Ebenfalls genehmigt
wird die am 13. Juni 2005 verabschiedete Ergänzung des Baugesetzes der
Gemeinde Flond. Auch gutgeheissen wird der Generelle Erschliessungsplan
1:5'000 "Beschneiungsanlagen Schlittelbahn" vom 18. November 2005.
- Sumvitg: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Laits
der Gemeinde Sumvitg vom 12. Dezember 2005 wird genehmigt.
- Zuoz: Die Regierung genehmigt die anlässlich der
Gemeindeversammlung der Gemeinde Zuoz vom 10. Dezember 2003 beschlossene
Teilrevision der Gemeindeverfassung.
- Davos: Das Landschaftsgesetz über die Erhebung der Kur-, Sport-
und Verkehrstaxen (Gästetaxengesetz) der Landschaft Davos Gemeinde vom
18. Dezember 2005 wird genehmigt.
- S-chanf: Das Gesetz über Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben
der Gemeinde
S-chanf vom 30. November 2005 wird genehmigt.
- Ramosch: Die Totalrevision des Gesetzes über Kur- und
Tourismusförderungstaxen der Gemeinde Ramosch vom 22. November und 21.
Dezember 2005 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- "Bündner Bildarchiv": Die Regierung gewährt für das Projekt
"Bündner Bildarchiv" der Fundaziun Capauliana einen einmaligen Beitrag
in der Höhe von maximal 50'000 Franken. Die Regierung nimmt zur
Kenntnis, dass die Bedeutung der umfangreichen Sammlung der Fundaziun
Capauliana nicht zuletzt in der konsequenten Ausrichtung auf Graubünden
liegt und in geeigneter Weise einer interessierten Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden soll.
- Bündner Verband für Sport: Die Regierung zahlt an den Bündner
Verband für Sport für die Ausrichtung des Bündner Sportpreises, die
Betreibung einer Rechtsauskunft sowie andere Verbandsaktivitäten im Jahr
2006 einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von maximal 26'000
Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden