Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes. Mit dieser Vorlage sollen in erster Linie der Steuerstandort Graubünden verbessert und Steuerentlastungen für Ehepaare und Familien realisiert werden. Die gesamtschweizerisch höchste Gewinnsteuer der juristischen Personen soll massiv reduziert werden. Die Korrektur ist erforderlich, um die Arbeitsplätze in Graubünden erhalten und neue Investitionen erleichtern zu können. Mit der Herabsetzung wird der Kanton interkantonal eine mittlere Belastung aufweisen. Ehegatten und Familien mit Kindern werden im geltenden Recht gegenüber den Alleinstehenden zu wenig stark entlastet. Das soll durch die Einführung eines Teilsplittings mit einem Divisor von 1.9 und der Erhöhung der kinderrelevanten Abzüge korrigiert werden. Die Kinderabzüge werden für Kinder im Vorschulalter auf 5'000 Franken und für die anderen Kinder auf 8'000 Franken festgelegt. Zudem wird der Abzug für die effektiven Kosten der Kinderbetreuung auf 6'000 Franken fixiert. Mit der Befreiung der direkten Nachkommen von der Nachlasssteuer kann ein interkantonaler Standortnachteil beseitigt werden. Diese Befreiung erleichtert aber auch die Übertragung der KMU's auf die Kinder und erweist sich damit für die Unternehmensnachfolge als sehr wichtig. Die Streichung der Sonderabgabe auf dem Kapital und dem Vermögen drängt sich auf, weil interkantonal schon die Kapitalsteuer der juristischen Personen und die Vermögenssteuer der natürlichen Personen sehr hoch sind.
Die verschiedenen Massnahmen werden für Kanton, Gemeinden und auch Kirchen massive Mindereinnahmen bewirken. Diese betragen für den Kanton annähernd 80 Millionen Franken und für die Gemeinden (inkl. Kirchgemeinden) rund 50 Millionen Franken. Der Grosse Rat hatte die Grundzüge dieser Vorlage in der Oktobersession beraten und die Stossrichtung für die Teilrevision vorgegeben. Er war der Auffassung, dass Graubünden diesen grossen Schritt vollziehen muss, wenn er interkantonal als Wirtschaftsstandort und auch als Wohnstandort für gute Steuerzahler und für Familien wieder konkurrenzfähig werden will. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. März 2006. Die Vernehmlassungsunterlagen können unter www.stv.gr.ch heruntergeladen werden.

Wahltermin für die Regierung und den Grossen Rat auf den 21. Mai 2006 festgelegt
Der Termin für die Erneuerungswahlen der Regierung ist auf den Sonntag, 21. Mai 2006, festgelegt worden. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf Sonntag, 11. Juni 2006, angesetzt. Die Kreiswahlen (Grossratswahlen und Wahl Kreispräsidentin bzw. Kreispräsident sowie Stellvertreterin bzw. Stellvertreter) finden ebenfalls am Sonntag, 21. Mai 2006, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf Sonntag, 11. Juni 2006, angesetzt. Zudem nimmt die Regierung davon Kenntnis, dass am Sonntag, 21. Mai 2006, der Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2005 über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung als eidgenössische Vorlage der Volksabstimmung unterbreitet wird. Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.

Aus Gemeinden und Regionen
- Ftan: In Ftan innerorts wird mit Einbezug der Kantonsstrasse Ftan Pitschen, ab Gebiet Fuschina vor der Verzweigung nach Ftan Pitschen/Ftan Grond, und Ftan Grond, ab chasa Garatti, flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" eingeführt. Dies hat die Bündner Regierung auf Ersuchen der Gemeinde beschlossen.
- Bonaduz: Der Zonenplan 1:1'000 Cotglera Pintga und der Generelle Erschliessungsplan 1:1'000 Cotglera Pintga der Gemeinde Bonaduz, beide vom 28. November 2005, werden genehmigt.
- Ilanz/Flond: Der am 28. Januar 2005 beschlossene Generelle Erschliessungsplan 1:2'500 Ver- und Entsorgung der Gemeinde Ilanz wird bezüglich der sistierten Festlegungen im Zusammenhang mit der Beschneiung der Schlittelbahn Flond-Ilanz genehmigt. Ebenfalls genehmigt wird die am 13. Juni 2005 verabschiedete Ergänzung des Baugesetzes der Gemeinde Flond. Auch gutgeheissen wird der Generelle Erschliessungsplan 1:5'000 "Beschneiungsanlagen Schlittelbahn" vom 18. November 2005.
- Sumvitg: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Laits der Gemeinde Sumvitg vom 12. Dezember 2005 wird genehmigt.
- Zuoz: Die Regierung genehmigt die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Zuoz vom 10. Dezember 2003 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung.
- Davos: Das Landschaftsgesetz über die Erhebung der Kur-, Sport- und Verkehrstaxen (Gästetaxengesetz) der Landschaft Davos Gemeinde vom 18. Dezember 2005 wird genehmigt.
- S-chanf: Das Gesetz über Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben der Gemeinde S-chanf vom 30. November 2005 wird genehmigt.
- Ramosch: Die Totalrevision des Gesetzes über Kur- und Tourismusförderungstaxen der Gemeinde Ramosch vom 22. November und 21. Dezember 2005 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- "Bündner Bildarchiv": Die Regierung gewährt für das Projekt "Bündner Bildarchiv" der Fundaziun Capauliana einen einmaligen Beitrag in der Höhe von maximal 50'000 Franken. Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass die Bedeutung der umfangreichen Sammlung der Fundaziun Capauliana nicht zuletzt in der konsequenten Ausrichtung auf Graubünden liegt und in geeigneter Weise einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.
- Bündner Verband für Sport: Die Regierung zahlt an den Bündner Verband für Sport für die Ausrichtung des Bündner Sportpreises, die Betreibung einer Rechtsauskunft sowie andere Verbandsaktivitäten im Jahr 2006 einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von maximal 26'000 Franken.

Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel