Die Regierung hat die vom Davoser Stimmvolk am 31. Oktober 2004
beschlossene Ortsplanungsrevision, mit welcher unter anderem die
Voraussetzung für einen 105 Meter hohen Turm mit Hotel- und Wohnnutzung
auf der Schatzalp geschaffen wurde, genehmigt. Gleichzeitig hat die
Regierung die gegen das Turmkonzept eingereichten Planungsbeschwerden
abgewiesen.
Ein wichtiger Grund für die Genehmigung der Turm-Planung bildete für
die Regierung die von der Gemeinde und den Promotoren bekundete Absicht,
mit der baulichen Weiterentwicklung der Schatzalp zugleich die Basis für
die Erhaltung des markanten und schutzwürdigen Berghotels Schatzalp zu
legen. Ein wichtiger Aspekt bildete ferner die Exklusivität der
vorgelegten Planung. Die unbestrittenermassen hochstehende
gestalterische und architektonische Qualität des von den Basler
Stararchitekten Herzog & de Meuron konzipierten Turmkonzeptes war
letztlich sogar ausschlaggebend dafür, dass die Planung der Gemeinde
trotz der ernst zu nehmenden Sorge der Beschwerdeführer um die
Einordnung eines 105 Meter hohen Turmes in die Bergwelt akzeptiert
werden konnte. Was den Einwand betrifft, wonach der Turm ein
gefährliches Präjudiz für analoge Bauvorhaben in anderen Gegenden des
Alpenraumes bilden könnte, ist die Regierung der Auffassung, dass diese
Ängste zu relativieren sind, wenn man sich die Exklusivität der
Schatzalp und den Charakter von Davos als Alpenmetropole vor Augen hält.
Abgesehen davon gehört die Schatzalp funktional ganz klar zur Davoser
Stadtstruktur; sie ist innert ca. 4 Minuten über die Standseilbahn von
Davos aus erreichbar.
Letztlich zeugt die Turmlösung für die Regierung, auch wenn sie
ausgesprochen spektakulär wirkt, von einem kreativen Umgang mit den
exklusiven Gegebenheiten auf der Schatzalp. Das liegende Volumen des
bestehenden Baudenkmals wird durch den etwa gleich langen Körper des
sich in die Höhe streckenden Turms harmonisch ergänzt. Es entstehen zwei
kompakte Baukörper, was einer konventionellen Bebauungsweise, etwa in
Form einer Ansammlung mehrerer einzelner Ferienhäuser, klar vorzuziehen
ist. Das Konzept verkörpert aus Sicht der Regierung eine gelungene
Verbindung zwischen Tradition und Moderne. Ein Turm bringt den Charakter
von Davos als Alpenmetropole zum Ausdruck und könnte sich zu einem
Wahrzeichen moderner alpiner Hotelarchitektur entwickeln.
Um sicherzustellen, dass die bauliche Weiterentwicklung der
bestehenden Bausubstanz unter grösstmöglicher Rücksichtnahme auf die
denkmalpflegerischen Werte erfolgt und dass der Neubau effektiv im Sinn
und Geist des vorliegenden Turmkonzeptes von Herzog & de Meuron
errichtet wird, hat die Regierung geeignete Auflagen in den
Genehmigungsbeschluss aufgenommen.
Gegen diesen Genehmigungsbeschluss könnte nun innert 20 Tagen seit
seiner Eröffnung, das heisst bis am 28. Februar 2006, an das
Verwaltungsgericht Graubünden rekurriert werden. Sobald die
Nutzungsplanung rechtskräftig ist, kann auf der Basis von noch zu
erarbeitenden Detailprojekten das Baubewilligungsverfahren bei der
Gemeinde eingeleitet werden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden