Am Sonntag, 24. September 2006, wird das Stimmvolk über zwei
kantonale sowie drei eidgenössische Vorlagen zu entscheiden haben.
Nachdem das Referendum gegen die Teilrevision des Gesetzes über die Jagd
und den Wildschutz im Kanton Graubünden (Jagdgesetz) zustande gekommen
ist, hat die Regierung die Volksabstimmung über diese Vorlage auf den
24. September 2006 angesetzt. Am gleichen Termin zur Abstimmung gebracht
wird die vom Grossen Rat am 14. Juni 2006 verabschiedete Teilrevision
der Kantonsverfassung (neuer Art. 50 Abs. 3: Delegation von
Rechtsetzungsbefugnissen an die selbstständigen kantonalen Anstalten).
Auf eidgenössischer Ebene gelangen am 24. September 2006 folgende
Vorlagen zur Abstimmung: Volksinitiative vom 9. Oktober 2002
"Nationalbankgewinne für die AHV" (Bundesbeschluss vom 16. Dezember
2005), Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und
Ausländer und die Änderung vom 16. Dezember 2005 des Asylgesetzes.
Neues Anwaltsgesetz und neue Anwaltsverordnung treten in Kraft
Die Bündner Regierung setzt das neue kantonale Anwaltsgesetz auf den
1. Juli 2006 in Kraft. Das vom Grossen Rat an der Februarsession 2006
erlassene Gesetz wurde mit der Publikation im Kantonsamtsblatt vom 23.
Februar 2006 dem fakultativen Referendum unterstellt. Am 24. Mai 2006
lief die Referendumsfrist unbenutzt ab. Mit dem In-Kraft-Treten des
Gesetzes wird zudem eine regierungsrätliche Anwaltsverordnung erlassen.
Die neue Verordnung basiert materiell im Wesentlichen auf denjenigen
Bestimmungen der bisherigen grossrätlichen Anwaltsverordnung, die nicht
in das neue Anwaltsgesetz zu überführen waren. Die Verordnung enthält
Bestimmungen über die Anwaltsprüfung, über die Publikationen
(Anwaltsregister und öffentliche Liste sowie Erteilung des
Fähigkeitsausweises), zum Register über die Disziplinarmassnahmen sowie
über die Entschädigung der Aufsichtskommission. Die Verordnung enthält
auch die Grundlagen für die Gebühren, die aufgrund des Bundesgesetzes
über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte und des kantonalen
Anwaltsgesetzes erhoben werden können.
Aus Gemeinden und Regionen
- Sammelprojekt "Unwetter 2005": Die Regierung hat das Sammelprojekt
"Unwetter 2005" verschiedener Gemeinden genehmigt. An die
subventionsberechtigten Kosten von 5'715'000 Franken werden
Kantonsbeiträge von total 953'750 Franken zugesichert. Das Sammelprojekt
beinhaltet Wiederinstandstellungsarbeiten an Schutzbauten und
Erschliessungsanlagen. Gegenstand bilden über 150 Schadensobjekte mit
einer Gesamtschadensumme von 5'715'000 Franken, welche sich auf 47
Bauherrschaften verteilen.
- Schiers: Das Einzelprojekt Unwetter 2005, Instandstellung
Erschliessungsanlagen und Bachverbauungen "Schiers", der Gemeinde
Schiers wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten
von1'570'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 294'300 Franken
zugesichert.
- Susch: Das Projekt für die Verbauung Susasca (Folgeprojekt
Hochwasser August 2005) auf Gebiet der Gemeinde Susch wird genehmigt. An
die auf 1'590'000 Franken veranschlagten Kosten wird ein Kantonsbeitrag
von 397'500 Franken bewilligt.
- Fuldera: Der Gemeinde Fuldera werden an die beitragsberechtigten
Kosten für die 5. Etappe der Sanierung und Erweiterung der
Trinkwasserverteilung Fuldera ein Pauschalbeitrag von 22'540 Franken
freigegeben.
- Luzein: Die Verfassung des Kreises Luzein vom 21. Mai 2006 wird
genehmigt.
- Laax: Die in der Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Laax vom
30. Mai 2006 beschlossene Teilrevision der Statuten wird genehmigt.
- Trimmis/Zizers/Untervaz: Auf der Untervazerstrasse zwischen
Trimmis/Zizers und Untervaz wird im Bereich des Verkehrsknoten "Hotel
Fünf Dörfer" die Geschwindigkeit auf einer Länge von ca. 120 Metern von
80 km/h auf 60 km/h reduziert.
- Hinterrhein: In Hinterrhein wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
eingeführt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein Weltcup Lenzerheide: Dem Verein Weltcup Lenzerheide wird
ein Beitrag von 140'000 Franken an die Durchführung des FIS Alpine
Weltcupfinale Lenzerheide 2007 unter der Voraussetzung der finanziellen
Beteiligungen der betroffenen Gemeinden im vorgesehenen Rahmen
zugesichert.
- Verbauung "Alp Grüm" der Rhätischen Bahn: Die Regierung hat das
Projekt Instandstellung und Ergänzung der Verbauung "Alp Grüm" der
Rhätischen Bahn genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von
900'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 15 Prozent oder höchstens
135'000 Franken zugesichert.
- Forschungsprojekt: Für das Forschungsprojekt "Kultureller Wandel
in Graubünden. Strukturen, Praxen, Erfahrungen" (Arbeitstitel) des
Instituts für Kulturforschung Graubünden wird ein einmaliger Beitrag in
der Höhe von maximal 70'000 Franken gewährt.
- Restaurierung Alphütte Alp de Lagh: An die Restaurierung der
Alphütte und des Stalls auf der Alp de Lagh, Gemeinde Verdabbio, Val
Cama, wird ein Beitrag von 56'000 Franken entrichtet.
- Bündner Naturmuseum: Zur Mitfinanzierung des Projekts
"Interaktiver Zugang zu den Sammlungen" der Stiftung Sammlung Bündner
Naturmuseum wird ein Beitrag von 15'000 Franken geleistet.
- Kunstprojekt: Das Kunstprojekt "vom geben & nehmen. circolo"
erhält für die geplanten Interventionen im Kanton Graubünden im Jahr
2006/2007 einen einmaligen finanziellen Beitrag in der Höhe von 9'500
Franken.
- Humanitäre Hilfe: Für insgesamt neun humanitäre Hilfsprojekte im
Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 34'000 Franken
bewilligt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'580'000 Franken für den Bau und die
Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Oberalpstrasse: Umfahrung Flims
- Valserstrasse: Tersnaus - St. Martin
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden