Die Meldepflicht bei der Beherbergung von Gästen gegen Entgelt soll
nur noch bei der Beherbergung von Ausländerinnen und Ausländern gelten.
Die Bündner Regierung hat einen Entwurf der entsprechenden Änderung der
Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz für die Vernehmlassung
freigegeben.
Bislang galt die Bestimmung, dass, wer Personen gegen Entgelt
beherbergt, zu einer polizeilichen Meldung aller Beherbergten
verpflichtet ist. Neu soll dies nur noch gelten, wenn Ausländerinnen und
Ausländer gegen Entgelt beherbergt werden. Damit sollen die kantonalen
Bestimmungen den Spielraum des übergeordneten Rechts ausnutzen, das
lediglich eine Meldepflicht für die Beherbergung von Ausländerinnen und
Ausländern vorsieht. Aufgehoben werden soll zudem die heutige Pflicht,
den Meldeschein innert 24 Stunden an die örtlich zuständige Dienststelle
der Kantonspolizei weiterzuleiten. Beherbergende Personen sollen aber
die Meldescheine während eines Jahres aufbewahren und sie der
Kantonspolizei auf Antrag zur Verfügung stellen.
Für die touristischen Aufgaben, die der Meldeschein verschiedentlich
nebenbei erfüllt, stehen Alternativen zur Verfügung. Aus Sicht der
Regierung besteht daher keine Veranlassung, weiterhin an der heutigen
Meldepflicht für Inländer festzuhalten. Zudem trägt die neue
vorgeschlagene Lösung dazu bei, kleine und mittlere Unternehmen
administrativ zu entlasten.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. August 2006. Die
Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter www.div.gr.ch
(Mitteilungen und Projekte) eingesehen werden.
Regierung lehnt neues Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das
Anbieten von Risikoaktivitäten ab
Die Bündner Regierung erachtet es als nicht erforderlich, ein neues
Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von
Risikoaktivitäten zu erlassen. Der Vorentwurf regelt das gewerbsmässige
Anbieten von geführten Bergtouren, geführten Abfahrten ausserhalb
markierter Pisten und von bestimmten Risikoaktivitäten, wie zum Beispiel
Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Er sieht eine
Bewilligungspflicht vor für Bergführer und unter gewissen Bedingungen
für Schneesportlehrer sowie für Anbieter der vom Gesetz erfassten
Risikoaktivitäten. Diese geplanten Bewilligungsverfahren und die
Zertifizierung gemäss Vorentwurf sind aufwändiger und komplizierter als
die geltende kantonale Regelung, schreibt die Regierung in ihrer
Vernehmlassungsantwort an den Bund. Die vorgesehene Bundeslösung würde
mehr Nachteile als Vorteile gegenüber der bestehenden kantonalen Lösung
bringen. Deshalb lehnt die Regierung aus grundsätzlichen Überlegungen
den Vorentwurf ab.
Der Kanton Graubünden hat die gewerbsmässigen Tätigkeiten der
Bergführer und Schneesportlehrer seit den 1920er-Jahren geregelt. Seit
dem Jahr 2000 erfolgt dies mit dem Gesetz über das Berg- und
Schneesportwesen. Gemäss diesem Gesetz bedarf es zur Berufsausübung als
Bergführer und Schneesportlehrer einer anerkannten Ausbildung und einer
Haftpflichtversicherung. Das River-Rafting ist im Kanton Graubünden im
Rahmen der kantonalen Ausführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die
Binnenschifffahrt geregelt. Aus Sicht der Regierung besteht deshalb
zurzeit kein Handlungsbedarf, die heute bestehenden und gut
funktionierenden Regelungen zu ersetzen.
Regierung befürwortet parlamentarische Initiative "Rolle des
Bundesrates bei Volksabstimmungen"
Die Bündner Regierung begrüsst die parlamentarische Initiative
"Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen". Wie sie in ihrer
Vernehmlassungsantwort festhält, kann sie der vorgeschlagenen Ergänzung
des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zustimmen mit welcher der
Bundesrat zu einer umfassenden Information über die Vorlagen bei
eidgenössischen Volksabstimmungen verpflichtet und gewisse Leitplanken
der behördlichen Information verankert werden sollen. Diese Zustimmung
steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Einhaltung der
statuierten Informationsgrundsätze durch den Bundesrat einer
bundesgerichtlichen Überprüfung zugänglich sein muss.
Aus Gemeinden und Regionen
- Bivio: Das Projekt für die Verbauung Vallettabach und Julia auf
dem Gebiet der Gemeinde Bivio wird genehmigt. Unter Vorbehalt der
Subventionszusicherung durch den Bund wird an die auf 1'790'000 Franken
veranschlagten Kosten ein Kantonsbeitrag von total 447'500 Franken
bewilligt.
- Langwies: Das Projekt für die Verbauung Platzbach auf dem Gebiet
der Gemeinde Langwies wird genehmigt. Unter Vorbehalt der
Subventionszusicherung durch den Bund wird an die auf 1'450'000 Franken
veranschlagten Kosten ein Kantonsbeitrag von 362'500 Franken bewilligt.
- Susch: Das Projekt Steinschlagschutz "Sassella" der Rhätischen
Bahn und des Kantonalen Tiefbauamtes auf dem Gebiet der Gemeinde Susch
wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 1'000'000
Franken wird ein Kantonsbeitrag von maximal 150'000 Franken zugesichert.
- Ladir und Falera: Die Regierung hat das Projekt "Unwetterschäden
Waldweg Cafegns" der Gemeinden Ladir und Falera genehmigt. An die
subventionsberechtigten Kosten von 200'000 Franken wird ein
Kantonsbeitrag von höchstens 48'000 Franken zugesichert.
- Rueun: Die Regierung hat das Projekt "Holzschnitzel-Lagerhalle"
der Gemeinde Rueun genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von
81'500 Franken sichert sie einen Kantonsbeitrag von höchstens 20'375
Franken zu.
- Pontresina: Die am 4. Juli 2005 beschlossene Teilrevision des
Baugesetzes der Gemeinde Pontresina wird genehmigt. Ebenfalls genehmigt
wird das Gesetz für die Etappierung und Kontingentierung des
Wohnungsbaus vom 4.Juli 2005.
- Flims: Der Zonenplan 1:500 Änderung Tull vom 21. Mai 2006 der
Gemeinde Flims wird genehmigt.
- Sagogn und Schluein: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan
1:5'000 der Gemeinden Sagogn und Schluein, Ergänzung Golfzone, vom 19.
April respektive 26. April 2006 wird genehmigt.
- Lohn - Zillis-Reischen: Der Gemeindegrenzplan Lohn -
Zillis-Reischen wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein "Parc Ela": Dem Verein "Parc Ela", Savognin, wird für die
Jahre 2006 bis 2008 ein Betriebsbeitrag von insgesamt 150'000 Franken,
in Jahrestranchen von je 50'000 Franken, zugesichert.
- Kloster St. Johann in Müstair: An die subventionsberechtigten
Kosten für die Etappe 2006 der laufenden Restaurierung des Klosters St.
Johann in Müstair wird ein Beitrag von maximal 141'460 Franken
entrichtet.
- Kulturvermittlungsprojekt "DA GARBALD": Das
Kulturvermittlungsprojekt "DA GARBALD" wird mit einem einmaligen Beitrag
von 10'000 Franken unterstützt.
- Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein: Der
Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein erhält für
das Jahr 2006 einen einmaligen Betriebsbeitrag von 10'000 Franken.
- Fussballclub Sedrun: Dem Fussballclub Sedrun wird für den Neubau
eines Fussball-Allwetterplatzes ein Beitrag von 48'000 Franken aus dem
Sport-Fonds zugesprochen.
- Tennisclub Sedrun: Der Tennisclub Sedrun erhält für den Neubau von
drei Tennisplätzen und einer Tenniswand einen Beitrag von 38'500 Franken
aus dem Sport-Fonds.
- Pistolen-Club Klosters: Für den Umbau und die Erweiterung der 25-
und 50-Meter-Pistolenanlage erhält der Pistolen-Club Klosters einen
Beitrag aus dem Sport-Fonds von 31'600 Franken.
- Bündner Fussballverband: Der Bündner Fussballverband erhält für
die Installierung eines U14-Nachwuchsteams einen Beitrag aus dem
Sport-Fonds von 15'700 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'460'000 Franken für den Bau und die
Sanierung folgender Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Soazza - San Bernardino
- Deutsche Strasse und Trimmiserstrasse
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden