Der Kanton Graubünden soll der Ostschweizer BVG- und
Stiftungsaufsicht beitreten. Die Regierung hat dazu die Botschaft zur
Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung über den Beitritt des
Kantons Graubünden zur Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu Handen
des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der
Augustsession behandeln.
Die Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen soll einer
öffentlich-rechtlichen Anstalt der Ostschweizer Kantone übertragen
werden. Zu den Vereinbarungskantonen gehören Glarus, Appenzell
Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau.
In der gemeinsamen Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht mit Sitz in
St. Gallen lässt sich das hochspezialisierte betriebswirtschaftliche,
juristische und vorsorgespezifische Fachwissen optimal bündeln. Ziel ist
es, die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen weiter zu
professionalisieren. Damit wird den wachsenden Anforderungen an die
Aufsichtstätigkeit Rechnung getragen, was letztlich auch zu einem
geringeren Haftungsrisiko führt. Der Aufwand der Aufsichtstätigkeit wird
durch kostendeckende Gebühren abgegolten, wie dies in den meisten der
beteiligten Kantone bereits bisher der Fall war.
Die Kantone können der Anstalt zusätzlich auch die Aufsicht über die
klassischen Stiftungen übertragen. Die Kantone St. Gallen, Thurgau und
Glarus machen davon Gebrauch. Die Bündner Regierung hat sich von Anfang
an dafür ausgesprochen, die Aufsicht über die klassischen Stiftungen
wegen der lokalen, regionalen oder kantonalen Begebenheiten im Kanton zu
behalten.
In den beteiligten Ostschweizer Kantonen werden insgesamt 890
Vorsorgeeinrichtungen mit rund 33 Milliarden Franken Vermögen sowie
weitere 1172 klassische Stiftungen mit 2.8 Milliarden Franken Kapital
beaufsichtigt. In Graubünden sind es 110 Einrichtungen der beruflichen
Vorsorge mit einem Gesamtvermögen von 3.3 Milliarden Franken, die neu
der Ostschweizer BVG-Aufsicht unterstehen würden. Im Übrigen gibt es in
Graubünden rund 300 klassische Stiftungen mit einem Volumen von 1
Milliarde Franken, die weiter vom Kanton beaufsichtigt werden.
Der Beitritt bedingt eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum
Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Das kantonale Gesetz über die
berufliche Vorsorge kann aufgehoben werden. Vorausgesetzt, dass die
Parlamente sowie gegebenenfalls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der
Vereinbarungskantone die Interkantonale Vereinbarung genehmigen, ist
vorgesehen, dass die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ihre
Geschäftstätigkeit auf den 1. Januar 2008 aufnimmt.
Regierung verabschiedet Botschaft zum neuen Gesetz über die
amtlichen Schätzungen
Die bestehende Schätzungsverordnung des Kantons Graubünden soll in
ein neues Gesetz überführt werden. Die Bündner Regierung hat die
entsprechende Botschaft zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Das
neue Gesetz, das die Durchführung von amtlichen Schätzungen im Kanton
Graubünden regelt, kommt im August vor den Grossen Rat.
Der Anstoss für die Revision im Bereich des Schätzungswesens ist die
neue Kantonsverfassung, welche vorschreibt, dass alle wichtigen
Bestimmungen durch den Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen
sind. Im heute geltenden Schätzungsrecht sind wesentliche Bestimmungen
wie die Organisation des Amtes für Schätzungswesen, die zu schätzenden
Objekte oder auch der Rahmen des Gebührensystems in einer tieferen
Erlassstufe einer grossrätlichen Schätzungsverordnung beziehungsweise in
den regierungsrätlichen Ausführungserlassen geregelt. Die Überarbeitung
zielt deshalb vorrangig darauf, die wichtigsten Bestimmungen in ein
formelles Gesetz zu kleiden. Inhaltlich konnten die geltenden, in der
Praxis bewährten Rechtsgrundlagen weitestgehend übernommen werden. Nebst
diversen formellen Anpassungen und Vereinfachungen ist es daher kaum zu
materiellen Änderungen gekommen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf ermöglicht es zudem, das kantonale
Schätzungsrecht von bisher vier auf nunmehr noch zwei Erlasse zu
konzentrieren. Neu sollen alle erforderlichen Bestimmungen in einem
Gesetz über die amtlichen Schätzungen sowie in einer regierungsrätlichen
Verordnung über die amtlichen Schätzungen erfasst werden. Diese
Reduktion führt zu einer besseren und benutzerfreundlicheren Darstellung
der kantonalen Gesetzgebung über das Schätzungswesen. Gegenüber den
bisher rund 90 Artikeln in den bestehenden Erlassen enthalten die beiden
neuen Erlasse nur noch rund zwei Drittel davon.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden