Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
In Graubünden sollen Familien bei den Krankenkassenprämien stärker entlastet werden. Die Bündner Regierung hat dazu die Botschaft zu einer Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession behandeln.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen die Kantone ab dem Jahr 2007 die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen um mindestens fünfzig Prozent verbilligen. Als familienpolitische Massnahme sieht die Teilrevision nun vor, diese bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 65'000 Franken um hundert Prozent und darüber bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 80'000 Franken mit einem degressiv abgestuften Prozentsatz zu verbilligen. Als weitere sozialpolitische Massnahme reduziert das Gesetz den maximalen Selbstbehaltsatz auf zehn Prozent.
Um die dadurch entstehenden Mehrkosten von rund 19 Millionen Franken zu finanzieren, wird als Basis für die Prämienverbilligung die Höhe der Prämien von Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers herbeigezogen. Bezüger von Prämienverbilligung können die daraus resultierende Reduktion der für die Verbilligung massgebenden Prämien zum Beispiel durch den Wechsel zu einem Hausarztversicherungsmodell auffangen. Dadurch lassen sich rund zehn Prozent Krankenkassenprämien einsparen. Des Weiteren wird der Anteil des steuerbaren Vermögens, das bei der Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs nebst dem Einkommen einbezogen wird, auf zwanzig Prozent angehoben.
Schliesslich beinhaltet die Teilrevision eine Regelung, um eine zweckwidrige Verwendung der Prämienverbilligungen einzudämmen. Bei einem Zahlungsverzug von drei Monatsprämien wird die Prämienverbilligung nicht mehr an die versicherte Person, sondern an den Versicherer ausbezahlt, bis alle ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen von der säumigen Person bezahlt sind.

Regierung befürwortet Zusammenschluss der Gemeinden St. Antönien und St. Antönien-Ascharina
Die Bündner Regierung hat die Vereinbarung über den Zusammenschluss der beiden Gemeinden St. Antönien und St. Antönien-Ascharina zur neuen Gemeinde St. Antönien genehmigt und beantragt dem Grossen Rat, den Zusammenschluss auf den 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen. Das geht aus der entsprechenden Botschaft der Regierung an das Parlament hervor. Der Grosse Rat wird die Vorlage im August beraten.
Die beiden Gemeinden, welche zum Kreis Luzein gehören, hatten den Zusammenschluss am 23. Februar 2006 vereinbart. Nach Artikel 64 der Kantonsverfassung fördert der Kanton den Zusammenschluss von Gemeinden, um die zweckmässige und wirtschaftliche Erfüllung ihrer Aufgaben sicherzustellen. Die neue Gemeinde erhält vom Kanton einen Förderbeitrag in der Höhe von total 715'000 Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel