Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Augustsession eine Vorlage
zum Erlass eines kantonalen Gesetzes über die Gemeinde- und
Kirchensteuern unterbreiten. Die ständige Kommission für Wirtschaft,
Abgaben und Staatspolitik des Grossen Rates hat die entsprechende
Botschaft der Regierung an ihrer Sitzung zuhanden des Grossen Rates
vorberaten. An der Sitzung anwesend war auch Regierungsrätin Eveline
Widmer-Schlumpf.
Nach der alten Kantonsverfassung verfügten die Kreise, die Gemeinden
sowie die Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden über eine Steuerhoheit.
Mit der neuen Kantonsverfassung wurde den Kreisen die Steuerhoheit
entzogen. Übergangsrechtlich können die Kreise noch bis Ende 2008
Steuern erheben.
Die geltende Kantonsverfassung enthält keine direkt anwendbare
Regelung, gestützt auf welche die Gemeinden und die Kirchen eine
Steuerhoheit beanspruchen können. Die Steuerhoheit der politischen
Gemeinden sowie der Landeskirchen und deren Kirchgemeinden muss deshalb
in einem Gesetz geregelt werden. Mit dem neuen Gesetz sollen in erster
Linie die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der
verschiedenen Steuern von Gemeinden und Kirchen geschaffen werden.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft ausführt, besteht das Ziel des
Gesetzes darin, eine optimale steuerrechtliche Lösung sowohl für die
Gemeinden wie auch für die Steuerpflichtigen zu finden, ohne die
Gemeindeautonomie im Vergleich zum heutigen Status quo unnötig
einzuschränken. Auf Seiten der Gemeinden soll die Rechtsanwendung
vereinfacht werden, indem eine kantonal einheitliche Praxis angestrebt
wird. Auf Seiten der Steuerpflichtigen soll die Transparenz und damit
die Rechtssicherheit gesteigert werden.
Die Botschaft der Regierung war in der Kommission weitestgehend
unbestritten. Der einzige Minderheitsantrag betrifft die
Fraktionssteuer. Die Regierung sieht hier vor, dass zur Erleichterung
von Gemeindezusammenschlüssen die Gemeinde den Fraktionen, die als
Gebietskörperschaften ausgestaltet sind, für die Dauer von zehn Jahren
die Erhebung von Einkommens- und Vermögenssteuern delegieren kann.
Bestehende Fraktionen mit Gebietskörperschaft, die eine Einkommens- und
Vermögenssteuer erheben, sollen dies ebenfalls für die Dauer von zehn
Jahren weiterhin tun können. Diesem Vorschlag schliesst sich die
Kommissionsmehrheit an. Der Minderheitsantrag fordert demgegenüber, dass
von einer zeitlichen Beschränkung abgesehen werden soll, weil dadurch
heute gut funktionierende Fraktionsmodelle in Zukunft unnötig in ihren
Kompetenzen eingeschränkt würden.
Im Übrigen folgte die Kommission vollumfänglich den Anträgen der
Regierung und verabschiedete die Botschaft zuhanden des Grossen Rates.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Ernst Nigg, Tel. 081 307 36 36
Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik