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Mit Datum vom 25. Juli 2006 sind fehlerhafte Verrechnungssteuer-Verfügungen versandt worden. Die Verfügungen enthalten eine falsche Rückzahlungsadresse. Die Auszahlung der Verrechnungssteuer ist davon nicht betroffen; sie erfolgt an die richtige Zahladresse. Den betroffenen Steuerpflichtigen entsteht damit kein Schaden und sie müssen auch nichts unternehmen, um eine korrekte Auszahlung zu erreichen.
In den kommenden Tagen erfolgt die angekündigte Auszahlung der Verrechnungssteuer auf das korrekte Konto. Die Betroffenen können damit leicht prüfen, dass ihnen die Verrechnungssteuer korrekt erstattet worden ist.
Die genauen Ursachen für den Fehler sind noch nicht bekannt; sie werden derzeit untersucht. Von den falschen Verfügungen sind annähernd 10'000 Steuerpflichtige betroffen.
Die Steuerverwaltung bedauert dieses Missgeschick und entschuldigt sich bei den betroffenen Steuerpflichtigen für die verursachten Umtriebe.

Gremium: Steuerverwaltung
Quelle: dt Steuerverwaltung
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