Die Bündner Regierung hat die Botschaft über den Erlass eines
"Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder
der kantonalen Gerichte" und den Erlass eines "Gesetzes über die
Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung"
verabschiedet.
Die Besoldung und die berufliche Vorsorge der Präsidenten und der
Richter des Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichts sowie der
Mitglieder der Regierung sind heute in fünf grossrätlichen Verordnungen
geregelt. Die Kantonsverfassung, die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft
ist, legt indessen fest, dass alle wichtigen Bestimmungen durch den
Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Die Besoldung und
die berufliche Vorsorge der Magistratspersonen sind deshalb neu in einem
Gesetz zu regeln. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft nun
zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in
der Oktobersession 2006 beraten.
Der Erlass der beiden Gesetze soll zum Anlass genommen werden, im
geltenden Recht bestehende Unsicherheiten zu beseitigen und einzelne
materiell-rechtliche Anpassungen vorzunehmen. Die besoldungsrechtlichen
Bestimmungen bleiben nahezu unverändert. Im Bereich der beruflichen
Vorsorge sollen die Magistratspersonen mit ihrer Vorsorgelösung indessen
in die Kantonale Pensionskasse integriert werden. Damit kann die
Forderung der Revisionsstelle berücksichtigt werden, wonach auch die
Vorsorge von Magistratspersonen strikte nach den Vorgaben des BVG
organisiert sein muss. Mit der Integration in die Kantonalen
Pensionskasse ist dies sichergestellt. Gleichzeitig darf vom Einbau der
Vorsorgekassen der Mitglieder der Gerichte und der Regierung in die
kantonale Pensionskasse auch eine Vereinfachung der Administration und
ein Gewinn an Transparenz erwartet werden.
Magistratspersonen sind politischen Sonderrisiken ausgesetzt. Diese
Sonderrisiken sollen im Bereich der Vorsorge weiterhin mit
Sonderleistungen abgedeckt werden. Die Leistungen erfahren freilich
gegenüber der heutigen Lösung eine moderate Kürzung. Dies steht indes im
Einklang mit der generellen Entwicklung bei der beruflichen Vorsorge:
Die steigende Lebenserwartung erforderte auch bei den rund 7'700 aktiven
Versicherten der Kantonalen Pensionskasse eine Reduktion der
Umwandlungssätze, was zu tieferen Altersleistungen führt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden