Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung hat die Botschaft über den Erlass eines "Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der kantonalen Gerichte" und den Erlass eines "Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung" verabschiedet.
Die Besoldung und die berufliche Vorsorge der Präsidenten und der Richter des Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichts sowie der Mitglieder der Regierung sind heute in fünf grossrätlichen Verordnungen geregelt. Die Kantonsverfassung, die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist, legt indessen fest, dass alle wichtigen Bestimmungen durch den Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Die Besoldung und die berufliche Vorsorge der Magistratspersonen sind deshalb neu in einem Gesetz zu regeln. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft nun zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der Oktobersession 2006 beraten.
Der Erlass der beiden Gesetze soll zum Anlass genommen werden, im geltenden Recht bestehende Unsicherheiten zu beseitigen und einzelne materiell-rechtliche Anpassungen vorzunehmen. Die besoldungsrechtlichen Bestimmungen bleiben nahezu unverändert. Im Bereich der beruflichen Vorsorge sollen die Magistratspersonen mit ihrer Vorsorgelösung indessen in die Kantonale Pensionskasse integriert werden. Damit kann die Forderung der Revisionsstelle berücksichtigt werden, wonach auch die Vorsorge von Magistratspersonen strikte nach den Vorgaben des BVG organisiert sein muss. Mit der Integration in die Kantonalen Pensionskasse ist dies sichergestellt. Gleichzeitig darf vom Einbau der Vorsorgekassen der Mitglieder der Gerichte und der Regierung in die kantonale Pensionskasse auch eine Vereinfachung der Administration und ein Gewinn an Transparenz erwartet werden.
Magistratspersonen sind politischen Sonderrisiken ausgesetzt. Diese Sonderrisiken sollen im Bereich der Vorsorge weiterhin mit Sonderleistungen abgedeckt werden. Die Leistungen erfahren freilich gegenüber der heutigen Lösung eine moderate Kürzung. Dies steht indes im Einklang mit der generellen Entwicklung bei der beruflichen Vorsorge: Die steigende Lebenserwartung erforderte auch bei den rund 7'700 aktiven Versicherten der Kantonalen Pensionskasse eine Reduktion der Umwandlungssätze, was zu tieferen Altersleistungen führt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel