Die Regierung hat eine Beschwerde gegen die Teilrevision des
Baugesetzes in St. Moritz abgewiesen und die Ausdehnung der
Kontingentierungspflicht auf die Spezialbauzone Serletta genehmigt. Im
Rahmen einer Teilrevision des Baugesetzes hatte der Souverän von St.
Moritz am 27. November 2005 unter anderem beschlossen, die Anwendbarkeit
der Verordnung zur Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus vom 20.
Oktober 2005 auf das gesamte Baugebiet von St. Moritz und somit auch auf
die Spezialbauzone Serletta auszudehnen. Dagegen erhob eine betroffene
Grundeigentümerin Planungsbeschwerde an die Regierung. Sie befürchtet,
dass sich ihr Projekt für eine weitere Residenzüberbauung mit mehreren
Zweitwohnungen im Bereiche des heutigen Post/Swisscom-Gebäudes an der
Via Serlas wegen der Kontingentierung um Jahre verzögern könnte. Mit der
Abweisung der Beschwerde ist die Regierung der Interessenabwägung der
Gemeinde St. Moritz gefolgt. Diese gewichtet die möglichst
ungeschmälerte Umsetzung der Kreisinitiative zur Kontingentierung des
Zweitwohnungsbaus im Oberengadin höher als das private Interesse an
einer möglichst raschen Realisierung weiterer Zweitwohnungen.
Neuer Leistungsauftrag im Bereich der Gesundheitsförderung und
Prävention verabschiedet
Die Bündner Regierung hat den Leistungsauftrag des Kantons
Graubünden an den Kanton St. Gallen im Bereich der Gesundheitsförderung
und Prävention zugestimmt. Dieser umschreibt die zu erbringenden
Leistungen der Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention
(ZEPRA) sowie deren Entschädigung durch den Kanton Graubünden. Die
Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen im Bereich der
Gesundheitsförderung und Prävention hat sich als zweckmässig erwiesen.
Die Fachstelle ZEPRA Graubünden wird daher weitergeführt. Gleichzeitig
wird das Angebot für Gemeinden und Schulen erweitert. Ziel ist, die
Gemeinden beim Aufbau von professionellen Strukturen zu unterstützen und
die nachhaltige Gesundheitsförderung und Prävention zu intensivieren.
Vernehmlassung über die Anpassung des Bundesgesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb
Die Bündner Regierung unterstützt teilweise die vom Bund geplante
Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Mit
der Gesetzesrevision sollen das unlautere Ambush Marketing, auch
Trittbrettfahrer-Marketing oder Schmarotzermarketing genannt, bekämpft
sowie eine neue Bestimmung über die Amts- und Rechtshilfe geschaffen
werden. Die Bündner Regierung lehnt die neue Regelung gegen das
unlautere Ambush Marketing ab mit der Begründung, dass diese die
Rechtssicherheit nicht wesentlich verbessert und zudem den Wettbewerb
einschränkt. Die Regierung befürwortet jedoch die Einführung der neuen
Bestimmungen über die Amts- und Rechtshilfe. Damit wird eine wichtige
Lücke im bestehenden Gesetz geschlossen. Die neuen Bestimmungen
ermöglichen eine effizientere Zusammenarbeit zur Bekämpfung
grenzüberschreitender, unlauterer Geschäftspraktiken. Unmittelbarer
Anlass für die vorgeschlagene Änderung des UWG ist die Durchführung der
Fussball-Europameisterschaft 2008 beziehungsweise ein entsprechender
Vorstoss des Europäischen Fussballverbandes (UEFA).
Aus Gemeinden und Regionen
- Arosa: Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 vom 18.
April 2006 wird genehmigt.
- Ramosch: Die Verfassung des Kreises Ramosch vom 21. Mai 2006 wird
genehmigt.
- Morissen: Die am 9. Juni 2006 beschlossene Teilrevision der
Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Sumvitg: Der Zonenplanänderung 1:1'000 vom 26. Mai 2006 wird mit
verschiedenen Anweisungen genehmigt.
- Seewis i.P.: Der Teilzonenplan 1:1'000 wird genehmigt.
- Lumbrein: Der am 4. Juni 2004 beschlossene Zonenplan 1:2'000 wird
genehmigt.
- Sils i.D.: Die am 27. Juni 2006 beschlossene Teilrevision der
Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Scuol - Sent: Die Gemeindegrenzpläne Scuol - Sent, Teil 1, und
Scuol - Sent, Teil 2, werden genehmigt.
- St. Moritz: Die am 12. Februar 2006 beschlossene projektbezogene
Nutzungsplanung "Stadiongebäude", namentlich die Teilrevision der
Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan "Kulm-Park" sowie der
Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Kulm-Park (Teilrevision im Bereich
"Stadiongebäude") werden mit einem Vorbehalt und einer Auflage
genehmigt.
- Schluein: Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan im
Massstab 1:5'000 werden genehmigt.
- Trimmis und Says: Den Gemeinden Trimmis und Says wird an die
beitragsberechtigten Kosten für die Kapazitätssteigerung der
Abwasserreinigungsanlage ein Beitrag von 677'500 Franken zugesichert.
- Mon: Der Gemeinde Mon wird an die beitragsberechtigten Kosten für
den Ausbau der Wasserversorgung ein Beitrag von 66'200 Franken
zugesichert.
- Tenna: Der Gemeinde Tenna werden an die beitragsberechtigten
Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage
357'000 Franken freigegeben.
- Chur, Haldenstein, Untervaz, Zizers: Unter Vorbehalt der
Subventionszusicherung durch den Bund werden für die Verbauung des
Rheins 837'000 Franken bewilligt.
- Churwalden: Das Projekt für die Verbauung Rabiosa, Riedbach und
Salezerbächli auf Gebiet der Gemeinde Churwalden wird mit Auflagen und
einem Kostenbeitrag von maximal 875'000 Franken genehmigt.
- Fläsch: Die 2. Subventionsetappe des Projektes für die Verbauung
Lochrüfe auf Gebiet der Gemeinde Fläsch wird mit einem Kostenbeitrag von
124'000 Franken genehmigt.
- Felsberg: Das Projekt Schutzbauten "Felsberg" der Gemeinde
Felsberg wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten wird ein
Beitrag von 24'200 Franken zugesichert.
- Vaz/Obervaz: In Lenzerheide wird auf der Voa Gravas die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
eingeführt.
- Paspels: In Paspels wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt. Gleichzeitig wird die
Geschwindigkeit 50 "generell" bei der nördlichen Dorfeinfahrt verschoben
und durch die Geschwindigkeit 60 km/h ersetzt.
- Disentis/Mustér: In Disentis/Mustér wird flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Oberalpstrasse sowie der Lukmanierstrasse eingeführt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Unwetter 2005: Die Wiederinstandstellungsarbeiten "Unwetter 2005"
- Region Engadin und Bergün auf Gebiet der Gemeinden Lavin, Samnaun,
Susch und Bergün - werden mit einem Kostenbeitrag von 260'000 Franken
bewilligt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat rund 10'000'000 Franken für den Bau und die
Sanierung folgender Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Tunnel San Bernardino
- A13 Nationalstrasse: Tunnel Isla Bella
- A13 Nationalstrasse: Hinterrheinbrücke Reichenau
- A28 Nationalstrasse: Umfahrung Saas, Trun - Pagrüeg
- Engadinerstrasse: Nairs - Anschluss Scuol West
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden