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Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Botschaft der Regierung zu einer Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG) behandelt. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und das Geschäft mit Änderungsanträgen zu verabschieden. Die Kommission steht unter dem Präsidium von Grossrat Mathis Trepp. An der Kommissionssitzung teilgenommen hat auch Regierungsrat Martin Schmid.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, müssen die Kantone gemäss Artikel 65 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ab 2007 die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligen. Dazu werden die Bundesbeiträge jährlich um 1,5 Prozent erhöht und in den Jahren 2006 und 2007 zusätzlich um je 100 Millionen Franken aufgestockt.
Der Entwurf des KPVG beinhaltet eine familienpolitisch orientierte Umsetzung der Vorgaben des Bundesgesetzgebers. Bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 65'000 Franken sollen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um hundert Prozent und darüber bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 80'000 Franken um einen degressiv abgestuften Prozentsatz verbilligt werden.
Im Sinne der Umsetzung eines Anliegens der Versicherer und der Gemeinden sieht der vorliegende Gesetzesentwurf weiter vor, dass im Falle eines grösseren Prämienzahlungsrückstaus der anspruchsberechtigten Person die Prämienverbilligung direkt an die Versicherer und nicht mehr an die anspruchsberechtigte Person ausbezahlt wird.
Die neue Regelung verursacht Mehrkosten von insgesamt 19 Millionen Franken. Der Vorschlag der Regierung ist, die neue Regelung kostenneutral umzusetzen, indem er die Richtprämien um maximal 15 Prozent tiefer als die vom Bund festgelegten Durchschnittsprämien festlegen will (Einsparungen von 13 Millionen Franken). Mit dem Beitritt zu einem Hausarztsystem kann der Einzelne eine tiefere Prämienverbilligung auffangen. Weitere Einsparungen von 7 Millionen Franken möchte die Regierung dadurch erreichen, indem das für die Prämienverbilligung anrechenbare steuerbare Vermögen von bisher 10 auf 20 Prozent angehoben werden soll.
Eine Kommissionsminderheit stellte sich in einem Grundsatzentscheid gegen eine kostenneutrale Umsetzung.
Zu zwei Bestimmungen des Gesetzesentwurfes wurden aus der Kommission Minderheitsanträge gestellt. Der erste sieht vor, den Selbstbehaltsatz generell um ein Prozent zu reduzieren (Mehrkosten für den Kanton von 2,5 Millionen Franken). Der zweite Minderheitsantrag möchte die Bestimmung streichen, welche vorsieht, dass der Grosse Rat im Falle einer übermässigen Zunahme anspruchsberechtigter Personen die für die Prämienverbilligung massgebenden Einkommenskategorien herabsetzen oder die Selbstbehaltsätze anheben kann. Im Übrigen folgte die Kommission den Anträgen der Regierung.
Der Grosse Rat wird sich in der Augustsession 2006 mit der Vorlage befassen.

Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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