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Die Bündner Regierung hat die Wasserrechtskonzessionen für die oberen Puschlaver Wasserkraftwerke genehmigt. Dadurch können die bestehenden Werke der Rätia Energie (RE) für weitere 80 Jahre betrieben werden. Mit den genehmigten Konzessionen wird der RE zudem eine Option eingeräumt, welche den Ausbau der Kraftwerke erlaubt.
Am 2. Juli 1997 beziehungsweise am 8. September 1998 erteilten die Gemeinden Poschiavo und Pontresina der RE neue Konzessionen für die oberen Puschlaver Wasserkraftwerke. Diese beinhalten einerseits den reinen Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen und andererseits ein Erneuerungs- und Ausbauvorhaben. Letzteres umfasst im Wesentlichen eine Vergrösserung des Nutzvolumens des Lago Bianco durch den Bau von zwei neuen Staumauern und einen entsprechenden Höherstau, den Neubau der Kraftwerke Cavaglia II und Robbia II sowie die Erstellung der Ausgleichskaverne Prairol.

Massnahmen zum Schutze der Umwelt
Die Neukonzessionierung machte umfangreiche umweltrechtliche Abklärungen nötig. In diesem Zusammenhang hat die RE beschlossen, eine Schutz- und Nutzungsplanung durchzuführen. Diese erlaubt aufgrund entsprechender ökologischer Kompensationsmassnahmen in der Cavaglia-Ebene und bei Angeli Custodi eine Mehrnutzung des Pila-Baches und des Cavagliasch. Die Schutz- und Nutzungsplanung ist vom Bundesrat anfangs Jahr genehmigt worden. Darüber hinaus trifft die RE zahlreiche Massnahmen zum Schutze der Umwelt im Umfang von rund 1,8 Millionen Franken. Diese umfassen unter anderem die Vernetzung verschiedener Kleingewässer unterhalb von Annunziata, die Errichtung von Biotopen und Fischaufstiegen, ökologische Verbesserungen im Mündungsbereich des Poschiavino sowie die Revitalisierung von Auen. Die Einsprache verschiedener Umweltschutzorganisationen wird abgewiesen, soweit sie aufgrund von Projektanpassungen nicht gegenstandslos geworden ist.

Weiterbetrieb und Ausbauprojekt
Die oberen Puschlaver Werke bestehen aus drei Kraftwerksstufen, welche im Weiterbetrieb eine installierte Turbinenleistung von 43 Megawatt (MW) und eine Pumpleistung von 3 MW aufweisen. Unter Berücksichtigung der neuen Restwasserregelung beträgt die durchschnittliche jährliche Produktion der Werke rund 130 Millionen Kilowattstunden. Das entspricht etwa 1,7 Prozent der jährlichen Gesamtstromproduktion Graubündens. Die Anwendung der geltenden Bestimmungen des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes verursacht der RE im Vergleich zum altrechtlichen Betrieb einen Produktionsverlust von 9,6 Prozent. Ohne Schutz- und Nutzungsplanung würde der Verlust noch höher ausfallen. Mit dem Ausbauprojekt kann die Turbinenleistung hingegen auf 192 MW und die Pumpleistung auf 114 MW erhöht werden. Die prognostizierte durchschnittliche jährliche Energieerzeugung wird auf 206 Millionen Kilowattstunden erhöht. Darüber hinaus kann die Produktion massgeblich vom Sommer- auf das Winterhalbjahr umverteilt und damit dem Bedarf der Konsumenten besser angepasst werden.

Bedeutende Entschädigungen für Gemeinden und Kanton
Für den Verzicht auf den Heimfall der Kraftwerksanlagen entschädigt die RE den Kanton und die Konzessionsgemeinden mit insgesamt 23 Millionen Franken. Hinzu kommen wiederkehrende jährliche Leistungen an die Gemeinden und den Kanton namentlich in Form von Wasserzinsen und Wasserwerksteuern von je rund 900'000 Franken im Weiterbetrieb und 1,1 Millionen Franken bei ausgebauten Werken nebst Energielieferungen zu Vorzugsbedingungen. Die Gemeinde Pontresina erhält für die Nutzung des Lago Bianco einen jährlichen Nutzungszins von rund 78'000 Franken im Weiterbetrieb beziehungsweise 178'000 Franken bei ausgebauten Werken.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements Graubünden, Tel. 081 257 36 01
- Werner Böhi, Vorsteher des Amtes für Energie, Tel. 081 257 36 21

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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