Der Bund, der Kanton Graubünden und die AlpTransit Gotthard AG haben
die Bauarbeiten für die Vorinvestitionen der Porta Alpina definitiv
ausgelöst. Nachdem sie eine entsprechende Vereinbarung für diese erste
Phase unterzeichnet haben, hat der Verwaltungsrat der AlpTransit
Gotthard AG den Auftrag für die ersten Bauarbeiten erteilt. Diese
Vorinvestitionen sind eine wichtige Voraussetzung für die spätere
Realisierung der unterirdischen Station Porta Alpina.
Das Projekt Porta Alpina sieht vor, die im Gotthard-Basistunnel
geplante Multifunktionsstelle Sedrun als Haltestelle zu nutzen. Von dort
aus sollen Passagiere über Stollen und eine Liftanlage die 800 Meter
höher gelegene Ortschaft Sedrun und das Gotthardgebiet erreichen können.
Dank der besseren Erreichbarkeit werden Erwartungen an einer Stärkung
der wirtschaftlich-touristischen Entwicklung dieser Region geknüpft.
Die Bauarbeiten wurden an das Konsortium TRANSCO, das bereits vor
Ort mit dem Bau eines Tunnelloses betraut ist, als Zusatzauftrag zu
einem globalen Preis von 12,6 Mio. Franken (Preisbasis Werkvertrag des
Jahres 2001) vergeben. Zu heutigen Preisen gerechnet macht der
Bauauftrag, inklusive Reserven, Teuerung und MWST, eine Summe von 15,8
Mio. Franken aus.
Die Kosten für die Realisierung der Vorinvestitionen (Ausbruch von
vier grossen Wartehallen auf Tunnelniveau) wurden auf insgesamt 15 Mio.
Franken geschätzt. Die Eidgenössischen Räte haben in der Wintersession
2005 einen Bundesbeitrag von 50%, jedoch max. 7,5 Mio. Franken, an diese
Vorinvestitionskosten bewilligt. Die restlichen 50% werden vom Kanton
Graubünden, der Region Surselva und der Standortgemeinde Tujetsch
geleistet.
Die Kosten für das gesamte Vorhaben werden heute auf 50 Millionen
Franken beziffert, von denen der Kanton Graubünden 20 Millionen und die
Region weitere 5 Millionen übernimmt. Das Bündner Volk hat in der
Abstimmung vom 12. Februar 2006 seinen Finanzierungskreditanteil von 20
Mio. Franken bereits bewilligt. Das Bundesparlament muss hingegen noch
über die Finanzierung seines 50 %-igen Anteils an den Hauptinvestitionen
befinden. Die Kreditgenehmigung ist an eine Reihe von Auflagen gebunden,
die der Kanton in der nächsten Projektphase erfüllen muss.
Mit der Vornahme der Vorinvestitionen soll sicher gestellt werden,
dass die Porta Alpina zu einem späteren Zeitpunkt zu vernünftigen Kosten
realisiert werden kann. Die Ausbruchsarbeiten müssen jetzt erfolgen und
auf das Bauprogramm des Gotthard-Basistunnels abgestimmt werden, damit
es später bei der Inbetriebnahme desselben zu keinen unnötigen
Behinderungen kommt.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement Graubünden, Tel. 081 257 36 14
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden