Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgesehene Änderung der
Grundversorgungsbestimmungen in der Fernmeldedienstverordnung. Dabei
sollen einzelne bestehende Dienste aus der Grundversorgung gestrichen
und stattdessen neue Dienste aufgenommen werden. Diese vorgeschlagenen
Anpassungen an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse
kann die Regierung grundsätzlich unterstützen, wie sie in ihrer
Vernehmlassung festhält.
Sehr begrüsst wird die Aufnahme eines Breitbandanschlusses für den
Internetzugang in die Liste der Grundversorgungsdienste. Dabei teilt die
Regierung die Auffassung, dass eine flächendeckende Verfügbarkeit die
Bildung der Informationsgesellschaft fördert und dass es für die kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) wichtig ist, eine erschwingliche
Breitbandverbindung sicherzustellen. Gerade auch für die Randregionen
sei es von grundlegender wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung, ebenso
wie die Ballungszentren möglichst rasch über die jeweils neuen
Kommunikationstechnologien verfügen zu können.
Bedenken äussert die Regierung hingegen zur Möglichkeit, den
Breitbanddienst reduzieren zu können, wenn der Anschluss aus technischen
Gründen keinen Breitbandinternetzugang erlaubt oder wirtschaftliche
Gründe dagegen sprechen. Nach Auffassung der Regierung beinhaltet diese
vorgesehene Möglichkeit zu viel Spielraum. Deshalb beantragt sie eine
restriktivere Formulierung. Das Angebot soll nur reduziert werden
dürfen, wenn ein gleichwertiges Alternativangebot zu einem ähnlichen
Preis sichergestellt ist. Nicht einverstanden ist die Regierung
schliesslich damit, dass der Dienst der Anrufumleitung gestrichen werden
soll. Dieser Dienst hat aus Sicht der Regierung doch eine gewisse
wirtschaftliche Berechtigung. So seien kleine Betriebe, wie sie vorab in
peripheren Regionen anzutreffen sind, auf eine zentrale Rufnummer mit
diesem Zusatzdienst angewiesen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Seewis: Die Gemeinde Seewis erhält für das Unwetterfolgeprojekt
"Bärgli-Matantobel" einen Kantonsbeitrag von maximal 210'700 Franken.
- Präz: Für die Erneuerung der Wasserversorgung wird der Gemeinde
Präz ein Finanzausgleichsbeitrag von maximal 236'400 Franken
ausgerichtet.
- Celerina/Schlarigna: Der Teilzonenplan 1:1'000 Lavinatschas sowie
der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 / 1:500 Lavinatschas der Gemeinde
Celerina/Schlarigna vom 12. Dezember 2005 werden genehmigt.
- Castiel: Die Regierung hat das Einzelprojekt Unwetter 2005,
Instandstellung Rutschflächen "Riser", der Gemeinde Castiel genehmigt.
An die subventionsberechtigten Kosten von 330'000 Franken wird ein
Kantonsbeitrag von 20 Prozent oder höchstens 66'000 Franken zugesichert.
- Klosters-Serneus: Das Einzelprojekt Unwetter 2005, Instandstellung
Schutzbauten "Klosters-Serneus", der Gemeinde Klosters-Serneus wird
genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 1'165'000 Franken
wird ein Kantonsbeitrag von 12 Prozent oder höchstens 139'800 Franken
zugesichert.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von
21 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 188'000
Franken gesprochen.
- Vereinigung Churer Altstadt: Die Vereinigung Churer Altstadt
erhält für die geplanten Interventionen im Rahmen des Projektes
"chur_interveniert" für das Jahr 2006 in Chur eine Defizitgarantie von
12'000 Franken.
- FIS Snowboard Weltmeisterschaften 2007: Dem Verein FIS Snowboard
World Championships 2007 Arosa wird ein Beitrag von 230'000 Franken für
die Durchführung der FIS Snowboard Weltmeisterschaften im Jahr 2007
zugesichert. Der Beitrag wird unter der Voraussetzung zugesichert, dass
sich die Gemeinde Arosa, Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport
ebenfalls im vorgesehenen Rahmen beteiligen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 800'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Tschiertscherstrasse: Ricaldei, Steinbachtobel - Farenboden
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden