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Die grossrätliche Vorberatungskommission hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision der Kantonsverfassung, zum Erlass eines Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden und zur Teilrevision der Geschäftsordnung des Grossen Rates behandelt. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission steht unter dem Vorsitz von Grossrat Mario Cavigelli. An den Kommissionssitzungen teilgenommen hat Regierungsrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf.
Formeller Anlass dieser Botschaft bildet die Kantonsverfassung, die in Art. 31 Abs. 1 zwingend vorschreibt, dass alle wichtigen Bestimmungen durch den Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Die geltende Personalverordnung ist eine Verordnung des Grossen Rates und muss deshalb gesetzgeberisch auf Gesetzesstufe geregelt werden. Bei dieser Gelegenheit wurden auch einzelne materiell-rechtliche Anpassungen, die Revision von Art. 50 Abs. 3 der Kantonsverfassung sowie eine geringfügige Anpassung der Geschäftsordnung des Grossen Rates zur Diskussion gestellt.
Mit der von der Kommission zuhanden des Grossen Rates einstimmig verabschiedeten Revision der Kantonsverfassung wird die Möglichkeit einer an bestimmte Voraussetzungen gebundenen Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen an die selbständigen kantonalen Anstalten, die insbesondere im Personalrecht aktuell sind, geschaffen. Dadurch lassen sich in diesem Bereich auch Kompetenzkonflikte zwischen Regierung und Anstalten vermeiden.
Gemäss dem Entwurf der Regierung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz, PG) bildeten die Einhaltung der Minimalstandards des Obligationenrechts (OR), die zwecks Lückenfüllung generelle und nicht nur punktuelle Verweisung auf das OR, die Delegation von Kompetenzen von der Regierung an die Departemente und von diesen an die Dienststellen, die Streichung der sich in der Praxis nicht bewährten Bewährungsfrist, die Berücksichtigung der Bestimmungen über den Kündigungsschutz sowie der Sanktionsbestimmungen gemäss Art. 336a und 337c OR sowie die Wiederaufnahme des Streikverbotes in einem gewissen Rahmen die Schwerpunkte der Revision. Diesen Vorschlägen der Regierung schloss sich die Vorberatungskommission nach einer einlässlichen Beschäftigung vorbehaltlos an. Eine von der Botschaftsvorlage stark abweichende eigenständige Lösung schlägt die Kommission aber beim Entlöhnungssystem vor. Hier soll insbesondere der jährliche automatische Stufenanstieg durch ein Modell individueller jährlicher Lohnfestlegung sowie von Leistungs- und Spontanprämien ersetzt werden. Das System der 28 Gehaltsklassen, des Teuerungsausgleichs und des Einreihungsplans sollen aber auch nach dieser Version unangetastet bleiben. Diesem Paradigmenwechsel im Besoldungssystem konnte sich auch die Regierung anschliessen.
Eine Kommissionsminderheit will die Angestellten der selbständigen und unselbständigen kantonalen Anstalten vom persönlichen Geltungsbereich des Personalgesetzes ausnehmen. Diese Arbeitsverhältnisse sollen sich stattdessen nach dem OR richten. Eine Kommissionsmehrheit befürwortet demgegenüber die Möglichkeit der Psychiatrischen Dienste Graubünden, Arbeitsverhältnisse für Kaderstellen mit privatrechtlichem Vertrag zu begründen. Uneins war sich die Kommission bezüglich der Frage der Unvereinbarkeit von Ämtern. Eine Kommissionsminderheit will die Möglichkeit von kantonalen Mitarbeitenden im Teilpensum, sich in den Grossen Rat wählen zu lassen, vollständig ausschliessen.
Die Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rates passierte die Kommission ohne grosse Diskussion.
Nach einer eingehenden Vorberatung der Vorlage an zwei ganzen Tagen verabschiedete die Kommission mit gewichtigen Änderungen und einigen Minderheitsanträgen die Botschaft der Regierung zuhanden des Grossen Rates, der die Vorlage in der Junisession 2006 behandeln wird.

Gremium: Vorberatungskommission Personalgesetzgebung
Quelle: dt Vorberatungskommission Personalgesetzgebung
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