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Die Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und die Internationale Rheinregulierung (IRR) wollen die Umsetzung des Entwicklungskonzepts Alpenrhein (EKA) in enger Zusammenarbeit in Angriff nehmen. Dies haben die Mitglieder der IRKA und die Bundesvertreter der IRR an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 18. Juni in St.Gallen bekräftigt. Mit zwei Projektaufträgen "Nachhaltiger Hochwasserschutz innerhalb der Dämme" und "Vertiefung Notentlastungskonzept" sollen bis Ende 2008 wichtige fachliche Grundlagen für mögliche Umsetzungsprojekte zur nachhaltigen Sicherstellung des Hochwasserschutzes im Alpenrheintal geschaffen werden.

Über 500'000 Menschen wohnen, arbeiten und leben im 90 Kilometer langen Alpenrheintal von Reichenau bis zum Bodensee. Das Alpenrheintal ist heute ein prosperierender Wirtschaftsstandort mit attraktiven Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten und artenreichen Lebensräumen. Mit dem im Dezember 2005 gemeinsam verabschiedeten EKA haben IRKA und IRR die strategische Grundlage erarbeitet, um primär den Hochwasserschutz im Alpenrheintal zu gewährleisten, das Ökosystem Alpenrhein zu optimieren, das Grundwasserreservoir im Rheintal zu schützen und die Nutzung vorhandener Energiepotenziale am Alpenrhein zu überlegen.

EKA ist Richtschnur für künftige Vorhaben
Auch ohne EKA sind im Verlauf der letzten Jahre bereits dies- und jenseits des Alpenrheins wichtige Massnahmen zur Erhöhung der Hochwassersicherheit und zur Verbesserung des Ökosystems Alpenrhein von den beteiligten Ländern umgesetzt worden. Diese haben sich bei konkreten Hochwasserereignissen auch durchwegs gut bewährt. Trotzdem besteht für die Zukunft Handlungsbedarf.
Die Umsetzung des EKA wird viel Zeit und erhebliche Ressourcen beanspruchen. Um einen effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten, wird für sämtliche künftigen Massnahmen am Alpenrhein eine bestmögliche Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des EKA sichergestellt werden müssen.

Umsetzung erfordert konkrete Grundlagen
Die Komplexität des Gewässer- und Ökosystems Alpenrhein erfordert die Erarbeitung detaillierter Grundlagen, bevor konkrete Umsetzungsprojekte überhaupt angegangen werden können. IRKA und IRR haben darum vorrangig zwei technische Grundlagenarbeiten im Bereich Hochwassersicherheit in Auftrag gegeben: Abklärungen von Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung innerhalb der Dämme und vertiefende fachliche Abklärungen für ein Notentlastungskonzept. Die Resultate dieser technischen Abklärungen sollen bis Ende 2008 vorliegen.

Hochwasserschutz innerhalb der Dämme
Das EKA empfiehlt im Abschnitt zwischen Ill-Mündung und dem Bodensee eine längerfristige Kapazitätserhöhung auf 4'300 m3/s. Mit Blick auf die weitere Planung hat die IRR - in Absprache mit der IRKA - die ETH Zürich mit der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für eine solche Kapazitätserhöhung beauftragt.

Die heutigen Staatsverträge zwischen Österreich und der Schweiz erlauben diese Kapazitätserhöhung nicht, weil das Schutzziel bei 3'100 m3/s festgelegt ist. Für die Umsetzung der Kapazitätsziele des EKA auf der internationalen Strecke ist darum eine Anpassung der Staatsverträge notwendig. Die Aufnahme von entsprechenden Staatsvertragsverhandlungen zwischen den beiden Staaten ist in die Wege zu leiten.

Vertiefung Notentlastungskonzept
Im EKA sind auch für den sogenannten "Überlastfall", also für den Fall von Hochwasserereignissen über der Kapazitätsgrenze des Alpenrheins, mögliche Geländekammern bzw. -korridore aufgelistet, allerdings noch ohne vertiefte Abklärungen. Weil gerade für die Realisierung solcher Notentlastungen die frühzeitige Sicherung der notwendigen Räume von zentraler Bedeutung ist, wollen IRKA und IRR auch diesen Themenbereich bearbeiten. Die nötigen wasserbautechnischen Abklärungen über mögliche Entlastungsstellen, zulässige bzw. mögliche Entlastungsmengen, vorhandene Rückhaltevolumen und benötigte Flächen für Retentionen und Ableitungen sind von IRKA und IRR gemeinsam an ein ausgewiesenes Ingenieurbüro im Alpenrheintal vergeben worden. Konkrete Resultate sollen Ende 2008 vorliegen.

Umsetzung des EKA gelingt nur gemeinsam
Zur besseren Koordination der Aktivitäten der beteiligten Staaten und Länder am Alpenrhein haben IRKA und IRR beschlossen, dass an den IRKA-Sitzungen künftig immer auch die beiden Bundesvertreter der IRR beratend vertreten sind. Ebenso werden der österreichische und der schweizerische Rheinbauleiter als Vertreter der IRR künftig an allen Sitzungen der IRKA-Koordinationsgruppe teilnehmen.
Die Mitglieder der IRKA sind sich bewusst, dass nebst der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten und Ländern insbesondere auch der rechtzeitige Einbezug der betroffenen Gemeinden, Verbände, Interessengruppen sowie der Landwirtschaft entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung des EKA sein wird. Sobald die Resultate aus den laufenden Grundlagenarbeiten zur Hochwassersicherheit vorliegen, müssen in einem nächsten Schritt alle betroffenen Kreise in die weitere Planung und Entscheidfindung miteinbezogen werden.

Die IRKA und ihre Aufgaben
Die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein, des Landes Vorarlberg und der Kantone Graubünden und St.Gallen verfolgen im Rahmen der "Kooperationsvereinbarung Alpenrhein" vom Dezember 1998 als übergeordnetes Ziel eine "sichere und nachhaltige Entwicklung zum gemeinsamen Nutzen des Alpenrheingebietes, insbesondere die Optimierung der Hochwassersicherheit, die sparsame und umweltverträgliche Nutzung von Raum und Ressourcen und die Erhaltung und Mehrung der Naturwerte."

Mitglieder der IRKA sind Regierungsrat Willi Haag (St.Gallen, Vorsitzender), Landeshauptmann
Dr. Herbert Sausgruber (Vorarlberg), Regierungsrat Hugo Quaderer (Fürstentum Liechtenstein) und Regierungsrat Stefan Engler (Kanton Graubünden). Seitens der IRR nehmen der Vertreter der Republik Österreich, Dr. Heinz Stiefelmeyer und der Vertreter der Schweiz, Andreas Götz an den IRKA-Sitzungen teil.

Gremium: Internationale Regierungskommission Alpenrhein
Quelle: dt Internationale Regierungskommission Alpenrhein
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