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Der Kanton Graubünden verlangt bei der Gesamtschau zum Bundesbeschluss über den Bau und die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) verschiedene Anpassungen. Der Bundesrat stellt mit der Vorlage dar, wie das schweizerische Eisenbahnnetz und das Verkehrsangebot im öffentlichen Verkehr weiterentwickelt werden sollen. Des Weiteren soll die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) mittels neuem Bundesgesetz und Bundesbeschluss über den Gesamtkredit sichergestellt werden.
Im Grundsatz schliesst sich die Regierung in ihrer Vernehmlassung der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs an. Aus Sicht von Graubünden weist die Regierung aber darauf hin, dass die Verschiebung der Ausbauten auf der Achse Zürich - Chur in eine sogenannte Erweiterungsoption den Kanton Graubünden in der Entwicklung hindert. Der Markt verlangt insbesondere auch im Verkehr Basel - Zürich - Graubünden eine Taktverdichtung. Für die Regierung sind die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine rasche Einführung des Halbstundentaktes Zürich - Chur weitgehend gegeben.
Problematisch für Graubünden ist auch der Umstand, dass die konzessionierten Transportunternehmen, insbesondere die Rhätische Bahn (RhB), abgeltungstechnisch keinen Personenfernverkehr fahren wie die SBB. Dies hat zur Folge, dass die RhB keinen Anspruch auf Investitionsmittel aus dem FinöV-Fonds hat. Gleichzeitig ist es aber nötig, dass die RhB ihre Angebote auf diejenigen der SBB ausrichtet. Daher ist eine angemessene Einbindung des Regionalverkehrs in die Vorlage ZEB für die Regierung zwingend. Schliesslich verlangt die Regierung, dass als Erweiterungsoption ein umsteigefreier Stundentakt zwischen Konstanz - Rorschach - Sargans - Chur aufzunehmen ist. Grund dafür ist, dass der Kanton Graubünden zurzeit von Süddeutschland mit dem öffentlichen Verkehr nicht attraktiv erreichbar ist.

Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung zum Krankenpflegegesetz eröffnet
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Verordnung zum Krankenpflegegesetz) zur Vernehmlassung freigegeben.
Am 13. Juni 2007 hatte der Grosse Rat eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) beschlossen. Die Teilrevision beinhaltet die Einführung einer leistungsbezogenen Finanzierung der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex) sowie der Mütter- und Väterberatung durch den Kanton sowie eine Neukonzeption der Investitionsbeiträge des Kantons an Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen.
Die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes bedingt in verschiedenen Punkten eine Anpassung der Verordnung zum Krankenpflegegesetz. Neu werden die Bestimmungen, welche einen chancengleichen Zugang zu Leistungen der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Mütter- und Väterberatung für alle betroffenen Menschen im Kanton Graubünden sicherstellen, in die Verordnung eingebaut. Zudem regelt die Verordnung im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung die anerkannten Leistungen in den beitragsberechtigten Leistungskategorien (pflegerische Leistungen, hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen, Mahlzeitendienst) sowie den maximalen beitragsberechtigten Leistungsumfang.
Ferner werden bei der Mütter- und Väterberatung die Minimalstandards zu Art und Umfang der anzubietenden Dienstleistungen vorgegeben. Schliesslich bestimmt die Verordnung den zur Festlegung der kantonalen Leistungsbeiträge für die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Maximaltarife im Heimbereich massgebenden Begriff der Wirtschaftlichkeit.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit www.djsg.gr.ch abrufbar. Die Frist läuft bis zum 30. September 2007.
Auskunftsperson:
Rudolf Leuthold, Leiter Gesundheitsamt, Tel. 081 257 26 41

Jugendliche erhalten mehr Unterstützung beim Einstieg in die Berufswelt
Der Kanton Graubünden verstärkt die Unterstützung für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der Integration in den Berufs- und Arbeitsmarkt. Die Bündner Regierung hat das entsprechende Konzept Case Management Berufsbildung genehmigt.
Die Schwierigkeiten von Jugendlichen bei der Integration in den Berufs- und Arbeitsmarkt haben in den letzten Jahren auch in Graubünden zugenommen. Eine besondere Problematik ergibt sich im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Wandel und den damit einhergehenden gestiegenen Anforderungen der Wirtschaft an die Auszubildenden. Für leistungsschwache oder sozial benachteiligte Schulabgehende wird es zunehmend schwieriger, einen beruflichen oder schulischen Ausbildungsplatz zu finden.
Mit der Lancierung des Projekt Case Management Berufsbildung reagiert der Kanton auf diese Situation. Oberstes Projektziel ist es, einer möglichst grossen Zahl von Jugendlichen den Abschluss einer ersten obligatorischen Ausbildung zu ermöglichen und damit die Jugendarbeitslosigkeit zu vermindern beziehungsweise zu verhindern. Mit der Umsetzung wird ab Herbst 2007 gestartet. Dafür werden professionelle Coaches engagiert, die die gefährdeten Jugendlichen während der Phase der Berufsfindung und des Berufseinstiegs unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" begleiten. Die Pilotphase ist auf vier Schuljahre ausgerichtet. Die Federführung für das Projekt liegt beim Amt für Berufsbildung. Für die Umsetzung für die Jahre 2007 bis 2011 ist ein Kreditrahmen von 958'600 Franken vorgesehen.

Integration von Ausländern wird gefördert
Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern soll verstärkt gefördert werden. Die Bündner Regierung hat die Führung und Koordination im Integrationsbereich des Ausländer- und Asylrechts dem Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht zugewiesen. Zudem wird zur Umsetzung sämtlicher im Integrationsbereich des Ausländer- und Asylrechts sowie im Rahmen der Rassismusbekämpfung anfallenden Aufgaben auf den 1. Januar 2008 die Stelle einer oder eines Integrationsdelegierten geschaffen.
Im Rahmen des neuen Ausländergesetzes und der Asylgesetzrevision sowie der dazugehörenden Verordnungen werden im Integrationsbereich die Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Kantonen neu geregelt. Den Kantonen werden der Vollzug und die Umsetzung des Schwerpunktprogramms des Bundes obliegen. Dieser Wechsel stellt neue Anforderungen an die kantonale Integrationspolitik. Analog der Bundesregelung ist nun der Bereich der kantonalen Integrationspolitik im Ausländerbereich beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht angesiedelt worden. Dieses trägt die Verantwortung für die Führung und Umsetzung der Integrationsförderung. Es verwaltet auch die vom Bund ausbezahlten Integrationsbeiträge im Rahmen eines neu zu schaffenden Integrationsfonds. Der oder die neue Integrationsdelegierte wird die Integrationsmassnahmen für die soziale, berufliche und kulturelle Integration von Flüchtlingen, Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung und vorläufig Aufgenommenen koordinieren sowie die übrigen Integrationsaufgaben des Kantons umsetzen.
Auskunftsperson:
Heinz Brand, Vorsteher Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht, Tel. 081 257 25 21

Regierung begrüsst Änderung der Spielbankenverordnung
Die Bündner Regierung begrüsst sämtliche Massnahmen, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Spielbanken in Graubünden führen. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Änderung der Spielbankenverordnung des Bundes schreibt, wäre eine Schliessung der beiden verbliebenen Bündner Spielbanken mit einem grossen Imageverlust nicht nur für den Tourismuskanton Graubünden, sondern auch für die Schweizer Glückspiellandschaft verbunden. Sie hätte zudem den Verlust von rund fünfzig Arbeitsplätzen zur Folge, was es ebenfalls zu verhindern gilt.
Die Regierung ist deshalb damit einverstanden, dass den Spielbanken erlaubt wird, den Betrieb von Tischspielen an Tagen einzustellen, an denen keine angemessene Rentabilität erzielt werden kann. Die Regierung unterstützt ebenso weitere Massnahmen, um den wirtschaftlichen Erfolg der Tourismuscasinos, von dem auch der Bund und der Kanton profitieren, sicher zu stellen. Um Nachteile der Tourismuscasinos auszugleichen und die positiven Auswirkungen der Casinos für die öffentliche Hand zu erhalten, spricht sie sich ausserdem auch für eine Revision des Spielbankengesetzes im Bereich der Abgabesätze der Casinos aus.

Anpassungen der NFA-Ausführungsverordnungen werden mehrheitlich gutgeheissen
Die Bündner Regierung ist mit den Anpassungen des Verordnungsrechts des Bundes infolge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in den überwiegenden Teilen einverstanden. Die vorliegenden Verordnungsentwürfe setzen die Vorgaben aus der NFA-Gesetzgebung im Wesentlichen korrekt um, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Verschiedene Bestimmungen bedürfen indessen punktuell der Klarstellung oder der Korrektur. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Wald, Wasser sowie Natur- und Heimatschutz. Die Kantone sollen nach Ansicht der Regierung durch die NFA mehr Selbstständigkeit bei der Aufgabenerfüllung beziehungsweise bei der Realisierung der Projekte erhalten. Sie können die entsprechenden Handlungsspielräume jedoch nur nutzen, wenn sich der Bund im Bereich der verbleibenden Verbundaufgaben konsequent auf die strategischen Vorgaben beschränkt und nicht in allen Details den Kantonen Vorschriften macht. So betrachtet vermögen die vorliegenden Ausführungsverordnungen nicht in allen Punkten zu überzeugen und müssen teilweise noch angepasst werden.
Auskunftsperson:
Urs Brasser, Finanzsekretär Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 12

Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung beschlossen
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden beschlossen. Angepasst worden ist die bisher gültige Vorgabe einer minimalen Platzierungsdauer in Kindertagesstätten von zwei Halbtagen pro Woche. Aufgrund der Nachfrage nach kürzeren Betreuungsmöglichkeiten ist die bestehende Klausel auf "während mindestens eines Halbtages pro Woche" abgeändert worden. Ferner werden die Normkosten zur Berechnung der Beiträge der öffentlichen Hand neu formuliert und erweitert. Um die Berechnung der Normkosten einheitlicher zu gestalten, wird den Anbietern als Basis für die Berechnung der Normkosten neu ein einheitlicher Kontenplan vorgegeben. Auch im Familienbericht Graubünden wurde im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung die Erweiterung der Normkosten als Massnahme in erster Priorität angestrebt. Die angepassten Ausführungsbestimmungen treten auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

Totalrevision der Verordnung über die Schulzahnpflege
Die Bündner Regierung hat die Totalrevision der Verordnung über die Schulzahnpflege genehmigt. Mit der Totalrevision soll eine wirksame Durchführung der Massnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit für alle Kinder der Kindergärten und der Primarschulstufe inklusive altersgemässe Kleinklassen und Sonderschulen im Kanton Graubünden sichergestellt werden. Nötig ist die Anpassung, weil die Graubündner Zahnärztegesellschaft zur Sicherstellung der Massnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit in den Schulen ein neues Konzept ausgearbeitet hat. Dieses sieht vor, anstelle einer einzigen Schulzahnpflege-Helferin im Kanton ein Netz von ungefähr 20 regionalen Instruktorinnen, die über eine Ausbildung als Dentalassistentin verfügen, aufzubauen. Damit soll eine möglichst hohe Akzeptanz und Effektivität der Massnahmen in allen Regionen des Kantons Graubünden gewährleistet werden. Die neue Verordnung tritt auf den 1. August 2007 in Kraft und findet erstmals für das Schuljahr 2007/2008 Anwendung.

Naturgefahrenmanagement 2007 genehmigt
Die Bündner Regierung hat das Arbeitsprogramm Naturgefahrenmanagement 2007 mit Gesamtaufwendungen von 1'350'000 Franken genehmigt. Das Arbeitsprogramm weist Schwerpunkte im Bereich Gefahreninformationssystem sowie die Weiterführung und Neuerstellung von Gefahrenkarten in diversen Gemeinden auf. Rund 60 Prozent der Arbeiten werden durch den kantonalen Forstdienst geleistet. Spezielle Teilbereiche des Arbeitsvolumens werden an private Büros vergeben. Nach Abzug der zu erwartenden Bundesbeiträge verbleiben dem Kanton Nettoaufwendungen von rund 262'000 Franken.

Aus Gemeinden und Regionen
- Chur: Die Totalrevision der Stadtplanung der Stadt Chur vom 26. November 2006 wird genehmigt.
- Vignogn: Die Verfassung der Gemeinde Vignogn vom 9. Mai 2006 wird mit Ausnahme von Art. 42 Abs. 2 genehmigt.
- Trun: Auf der Oberalpstrasse in der Fraktion Campliun der Gemeinde Trun wird bei der westlichen Dorfeinfahrt die Höchstgeschwindigkeit 60 km/h um ca. 220 Meter in Richtung Disentis/Mustér ausgedehnt.
- Sils i.E./Segl: In der Gemeinde Sils i.E./Segl wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt.
- Davos: In der Gemeinde Davos wird innerorts auf der Scaletta- und der Bobbahnstrasse die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und je eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.
- Pratval: In Pratval wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt. Gleichzeitig wird die Geschwindigkeit 50 "generell" zusammen mit der Innerortstafel bei der südlichen Dorfeinfahrt um ca. 100 Meter in Richtung Thusis und bei der östlichen Dorfeinfahrt um ca. 30 Meter in Richtung Almens verschoben.
- Laax: Das Projekt "Erschliessung Alp Uaul" der Gemeinde Laax wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 510'000 Franken zugesichert.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Wohnheim St. Catharina, Cazis: Das Bauprojekt für den Umbau des 1. und 2. Obergeschosses im Wohnheim St. Catharina, Cazis, wird genehmigt. Der Trägerschaft wird ein kantonaler Baubeitrag von maximal 344'500 Franken in Aussicht gestellt.
- Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 12 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 138'500 Franken gesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'380'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Anpassung elektromechanische Anlagen sowie Stark- und Schwachstrominstallationen Fahrraum Tunnel San Bernardino

Personelles
- Willi Berger, wohnhaft in Chur, Departementssekretär beim Departement für Finanzen und Gemeinden, ist zum Direktor der Kantonalen Pensionskasse Graubünden ernannt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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