Das Referendum gegen die Teilrevision des Gesetzes über das
Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz) vom
19. April 2007 ist mit 2'187 gültigen Unterschriften zustande gekommen.
Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung über diese Vorlage
auf den 25. November 2007 festgelegt.
Die Nachzählung der Unterschriften auf den eingereichten
bescheinigten Unterschriftenlisten durch die Standeskanzlei ergab eine
Differenz zu den Angaben des Referendumskomitees. Tatsächlich
eingereicht wurden nicht 2'240 sondern 2'323 Unterschriften. Davon sind
136 ungültige Unterschriften abzuziehen, womit noch 2'187 gültige
Unterschriften verbleiben.
Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes sieht unter anderem vor,
das Rauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen zu
verbieten, soweit es nicht in separaten Räumen für Raucher erfolgt.
Neue Verordnung über Ausbildungen und Prüfungen an der
Pädagogischen Hochschule erlassen
Die Ausbildungen und Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule
Graubünden werden neu geregelt. Die Bündner Regierung hat dazu die neue
Verordnung über Ausbildungen und Prüfungen an der Pädagogischen
Hochschule erlassen. Diese tritt auf den 1. September 2007 in Kraft und
ersetzt die alte Prüfungsverordnung für die Pädagogische Hochschule
sowie die Verordnung über die Grundausbildung an der Pädagogischen
Hochschule.
Mit der neuen Verordnung wird eine Auflage der
Anerkennungskommission der Schweizerischen Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren (EDK) erfüllt. Diese hatte am 29. Mai 2007 die
Anerkennung der Hochschuldiplome für Lehrkräfte der Vorschulstufe und
der Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Graubünden ausgesprochen.
Die Anerkennung tritt sofort in Kraft und gilt rückwirkend für die ab
1. Juni 2006 ausgestellten Diplome. Ebenso sind vor diesem Zeitpunkt
ausgestellte Diplome nachträglich schweizerisch anerkannt. Die
Geschäftsstelle der Anerkennungskommission stellt auf Verlangen eine
entsprechende Bescheinigung aus.
In der neuen Verordnung werden unter anderem die
Zulassungsvoraussetzungen zum Studium, die Ausbildung und die
Leistungsnachweise sowie der Abschluss des Studiums mit der
Diplomprüfung geregelt beziehungsweise an das übergeordnete Recht
angepasst.
Teilrevidiertes Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen
Entwicklung im Kanton Graubünden tritt auf den 1. September 2007 in
Kraft
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Gesetzes über die
Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden auf den
1. September 2007 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte die
Teilrevision des Gesetzes in der Aprilsession beraten und dieser mit 102
zu 2 Stimmen zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 1. August 2007
ungenutzt abgelaufen.
Damit erhält die geplante Stiftung für Innovation, Entwicklung und
Forschung Graubünden die erforderliche rechtliche Grundlage und die
Gründung der Stiftung kann in die Wege geleitet werden. Ebenfalls wird
das innovative Projekt "Neue Verkehrsverbindungen", welches auch aus den
Mitteln des ausserordentlichen Finanzertrags der Graubündner
Kantonalbank finanziert werden soll, gesetzlich geregelt. Gleichzeitig
mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat die Regierung die Revision der
Verordnung über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton
Graubünden genehmigt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Marmorera: Die Gemeinde Marmorera wird als ordentliches Mitglied dem
Regionalverband Mittelbünden zugewiesen. Der Beitritt erfolgt auf den
30. September 2007.
- Innerferrera, Ausserferrera und Avers: Die Gemeinden Innerferrera,
Ausserferrera und Avers werden als ordentliche Mitglieder dem
Regionalverband "regioViamala" zugewiesen. Der Beitritt erfolgt auf den
1. Januar 2008.
- St. Luzisteig: Auf der Luzisteigstrasse, Waffenplatz St. Luzisteig,
Festungsareal, wird auf einer Streckenlänge von ca. 150 Metern die
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h eingeführt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Technologiezentrum Holz Maienfeld: Das Bauprojekt für den Neubau des
Technologiezentrums Holz Maienfeld des Instituts für berufliche
Weiterbildung IbW Graubünden wird genehmigt. Der Trägerschaft wird ein
kantonaler Beitrag von 604'350 Franken zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'800'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Gesamtprojektleitung 2007 Umfahrung
Roveredo
Personelles
Andrea Zinsli, wohnhaft in Chur, Direktor der kantonalen
Strafanstalt Sennhof, ist zusätzlich zum Direktor der Anstalt Realta
sowie zum Stellvertreter des Amtsleiters des Amts für Justizvollzug
ernannt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden